Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zur „Digitalen Bildung“ zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
1. Auf Ebene des Landes
Mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der
Kultusminister-Konferenz (KMK) von 2016 haben sich alle Bundesländer
verpflichtet, ihre Bildungssysteme auf der Grundlage eines gemeinsamen
Kompetenzmodells, das u. a. Impulse zum verstärkten Schutz vor Gefahren und
auch zu Aspekten informatischer Bildung gibt, weiter zu entwickeln. Das Land
NRW setzt diese Ziele durch die „Digitaloffensive
Schule NRW“ um, in der die landespolitischen Ziele und Maßnahmen zum
„Lernen im digitalen Wandel“ präsentiert und Beispiele vorbildlicher
schulisch-kommunaler Praxis aufgriffen werden.
Mit dem Medienkompetenzrahmen NRW ist eine klare
Orientierung für die schulische Bildung erarbeitet worden. Damit besteht eine
Grundlage für die pädagogischen Ziele von Schule und Unterricht und eine
notwendige Stärkung der Lehrkräftequalifizierung für das Lernen und Lehren in
der digitalen Welt. Für diese Umsetzung ist eine grundständige digitale
Infrastruktur der Schulen notwendig.
Hier gilt es, die pädagogischen Aufgaben des Landes
mit den Ausstattungsaufgaben der kommunalen Schulträger sinnvoll und
konzeptionell zu verknüpfen. Die bestehenden und zukünftigen Programme des
Bundes und des Landes zur Förderung des Anschlusses an ein leistungsfähiges
Breitbandnetz und zur digitalen Ausstattung sind systematisch und gezielt zu
nutzen.
Vor diesem
Hintergrund sind in den letzten Jahren folgende Förderprogramme aufgelegt
worden:
Gute Schule 2020
·
Förderprogramm zur Finanzierung von Sanierung,
Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur (z. B.
Digitalisierungsmaßnahmen)
- Förderzeitraum
2017 bis 2020
- bewilligte
Mittel für den Kreis Borken: 12,23 Mio. €
- schulisches
Medienkonzept als Fördervoraussetzung für Digitalmaßnahmen notwendig
- für
Digitalmaßnahmen sind aktuell 0,82 Mio. € des Förderbetrages vorgesehen
DigitalPakt Schule
- Ziele:
- Versorgung
der Schulen mit digitaler Technik
- Qualifizierung
der Lehrkräfte
- Förderzeitraum
2019 bis 2024
- Förderrichtlinie
für NRW zur Ausgestaltung des Digitalpaktes wird zur Zeit erstellt; eine
Fertigstellung wird zum Jahresende in Aussicht gestellt; nach dem Entwurf
der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sollen 1,057 Mrd. € auf
das Land NRW verteilt werden
Förderung Breitbandausbau
- 3
Förderprogramme:
- Flächenprogramm
des Bundes
- Sonderaufruf
Schulen und Krankenhäuser des Bundes
- Förderprogramm
des Landes (Subsidiär zur Bundesförderung)
- Unterstützung
durch die GigabitNRW bei der Bezirksregierung
Eine erste Veranstaltung „Digital@kompetent“ hat im
März 2018 in der Bezirksregierung stattgefunden, bei der alle Schulträger und
Schulleitungen eingeladen worden sind und viele kurze Einblicke über die
Möglichkeiten digitalen Lernens durch Medienberater/innen eröffnet worden sind.
Im Nachgang hat das Land nochmals über die
Bezirksregierungen zu sog. Auftaktkonferenzen „Digitaloffensive Schule NRW“
Schulträger, Schulleitungen und Medienberaten im Oktober 2018 eingeladen, in
denen die aktuellen Informationen und künftigen Strukturen vorgestellt worden
sind, die die Schulträger und Schulleitungen
unterstützen und beraten:
Ø Generalist
Digitale Bildung
- Einrichtung
einer zentralen Ansprechperson für den Bereich Digitale Bildung bei der
Bezirksregierung
- Leiter der
Abteilung 46 Fortbildung
- arbeitet eng
mit der Geschäftsstelle Gigabit.NRW zusammen
Ø Geschäftsstelle
Gigabit.NRW
- in
Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Digitalministerium, angedockt bei
der Bezirksregierung Münster
- Aufgaben:
- Initiierung
von Förderprojekten, Förderberatung und aktives Fördermanagement
- Vernetzung
der regionalen Antragsteller und Breitbandkoordinatoren
- Analyse der
gegebenen Förderverfahren und daraus resultierende Optimierungsvorschläge
- Beteiligung
bei der Erstellung eines Gigabit-Atlas für NRW
- Beratung von
Schulen bei der Umsetzung einer digitalen Infrastruktur
Ø Medienberatung NRW
- Qualifizierung
und Fortbildung der landesweit in Schulen eingesetzten Medienberater/innen
- Erstellung
der Konzepte zur Entwicklung von
Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte
- Unterstützung
der Schulen und Schulträger beim Aufbau einer IT-Infrastruktur in Schulen
sowie die Beratung zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit an
Schulen
FAZIT:
Die Umsetzung der Digitalisierung in Schulen ist immer noch kein
abgestimmter und klar vereinbarter Prozess zwischen den Beteiligten. Leider
entwickeln sich auf der Bundes-, Landes- und Bezirksregierungsebene parallele
Strukturen und Anforderungen, die selten mit den tatsächlichen Bedarfen der
Schulen vor Ort in Einklang zu bringen sind. Eine große Herausforderung ist die
unterschiedliche zeitliche Taktung der Planungs- und Umsetzungsschritte auf
allen Ebenen. Durch die u. g. Netzwerkstrukturen im Kreis Borken sind die
Schulleitungen und kommunalen Schulträger aber in einem guten und konstruktiven
Austausch.
Auf
Ebene Kreis Borken
Bereits die 6. Bildungskonferenz „Lernen 4.0“ im
September 2017 hat das Thema Digitale Bildung aufgegriffen und alle
Verantwortlichen Bildungsakteure sensibilisiert. Anschließend haben
bereits interkommunale Austauschrunden stattgefunden:
Ø Treffen in der
Gesamtschule Gescher im Juni 2018
An dem Treffen nahmen 15 kreisangehörigen Kommunen teil. Der Kreis hatte
im Vorfeld Abfragen bei allen 17 Kommunen zum Stand der IT-Ausstattung und
Breitbandanbindung durchgeführt und Ergebnisse vorgestellt. Gleichzeitig sind die
Bedarfe und Erwartungen erfragt worden. Wunsch war es, dass der Kreis zu
konkreten Fragestellungen auf der operativen Ebene Austauschrunden
veranstaltet.
Ø Austauschtreffen
mit der KAAW im September 2018
Themen: Vorstellung der Lernplattform iServ; modellhafte IT-Ausstattung
von Unterrichtsräumen; Datenschutz in Schule. An diesem Austauschtreffen nahmen
13 der Kommunen im Kreisgebiet teil.
Ø Austauschtreffen
im Mai 2019
Thema: Medienentwicklungsplanung und Begleitung der Medienkonzepte in
Schule; Austausch zu Support-Strukturen
Darüber hinaus ist
ein Termin zwischen Bezirksregierung und den kommunalen Schulträgern im
Dezember 2018 koordiniert und begleitet worden, in dem die Geschäftsstelle
Gigabit.NRW vorgestellt wurde und Möglichkeiten der Breitbandförderung
erläutert worden sind.
FAZIT:
Die
Kommunen im Kreis Borken sind unterschiedlich aufgestellt, die Anbindung ans
Breitbandnetz ist weitgehend bei den Schulen – auch den Grundschulen – erfolgt
bzw. befindet sich in Planung. Dabei wird als Standard Glasfaser genutzt.
Alle
kommunalen Schulträger arbeiten mit Hochdruck an der Erstellung und Umsetzung
der Medienentwicklungspläne. Mehr als die Hälfte unserer Kommunen hat diese
bereits politisch beschlossen. Die technische Ausstattung wird somit sukzessive
zur Verfügung gestellt.
Die
Entwicklung der Medienkonzepte in den Schulen ist in den Bereichen technische
Infrastruktur und technische Ausstattung in Abstimmung mit den Schulträgern
weit fortgeschritten. Die Schulen beschäftigen sich zurzeit mit der Umsetzung
der konkreten digitalen Unterrichtsentwicklung. In vielen Schulen gibt es
bereits gelungene Beispiele. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt neben den
technischen Rahmenbedingungen auch die Fortbildung und Ausstattung von
Lehrkräften voraus, die durch das Land organisiert werden muss.
2. Auf Ebene des Medienzentrums Kreis Borken
Dieser o.g.
Prozess kann das Medienzentrum des Kreises intensiv begleiten, da durch die
Weiterentwicklung die fachlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen
worden sind. Insbesondere hat die Einrichtung einer Vollzeitstelle
Medienpädagogik in 2017 entscheidend dazu beigetragen. So konnte unter
Beteiligung der Politik das Medienzentrum seine Aufgabe erweitern und eine
konstruktive Kooperation mit den Medienberater/innen des Landes (drei in
Teilzeit freigestellte Lehrkräfte im Gesamtumfang einer 0,75 Vollzeitstelle)
vereinbaren:
In enger Abstimmung zwischen dem Medienpädagogen
und den Medienberatern findet die Beratung der Schulen und der Schulträger
statt. Neben vielen kleineren konkreten Fragestellungen zu medienpädagogischen
wie technischen Fragestellungen steht dabei eine strategisch perspektivische
Beratung unter Beteiligung von Schulen und Schulträgern vor Ort im Mittelpunkt.
In den letzten 12 Monaten konnten so sieben
strategische Beratungen realisiert werden. Inhaltliche Schwerpunkte waren
insbesondere Marktübersicht und Einordnung von Hard- und Softwarelösungen sowie
die Optimierung von Planungsprozessen und Umsetzungsschritten. Im Rahmen von 24
schulinternen Fortbildungen wurde mit Gesamtkollegien an der
Unterrichtsentwicklung und Erstellung der Medienkonzepte gearbeitet.
Im Rahmen der schulischen Ausstattungsberatung
steht die Bereitstellung geeigneter Endgeräten, Präsentationstechniken sowie
Softwarelösungen im Mittelpunkt; aufgrund der rasanten Entwicklungen ist die
Sichtung und Bewertung des Marktes zeitintensiv.
Im Weiteren kümmert sich das Medienzentrum um
folgende Aufgaben:
Ø Modernisierung der
Medienbereitstellung
·
technische Anpassungen für digitale Medien
·
Erweiterung der Verleihmedien insbesondere für die
Arbeit der Schulsozialarbeit und Sonderpädagogen (z.B. Metalog-Materialien und
Testverfahren)
·
Mitwirkung in der AG EDMOND auf Landesebene
Ø Angebote zur
Medienkompetenzvermittlung
·
Implementierung und Unterstützung der „Medienscouts
NRW“ – Peer-Education Ansatz an fast allen weiterführenden Schulen im
Kreisgebiet
·
Mitwirkung an den jährlichen Fortbildungen im Rahmen
des Netzwerkes „Online UPD@TE“
FAZIT:
Die konzeptionelle Neuausrichtung des
Medienzentrums war ein notwendiger Schritt, um Schulen und Schulträger adäquat
unterstützen zu können Die im Kreis Borken gelebte Praxis der konstruktiven
Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Medienberatern und kommunalen Akteuren
sollte auch bei der Neuaufstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen Land
und Kommunen berücksichtigt werden.
3. Auf Ebene des Schulträgers Kreis Borken
Der
Medienentwicklungsplan ist das Instrument des Schulträgers in Abstimmung mit
den Schulen den Einsatz von Medien in den Schulen zu planen und die dafür
erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das
pädagogische Konzept mit dem technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und
dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Dadurch wird die
pädagogisch sinnvolle Mediennutzung in der Schule nachhaltig gewährleistet.
Der
Medienentwicklungsplan dient als Grundlage für die konkrete Planbarkeit von
IT-Bedarfen und Beschaffungszeitpunkten, der Planung der erforderlichen
Finanzmittel, der Grundlage für die Nutzung von Förderprogrammen sowie der
Vereinbarung von Standards.
Wichtige Bausteine
sind dabei der Breitbandanschluss (möglichst Glasfaser) der Schule, die
strukturierte Verkabelung (Netzwerk- und Elektroverkabelung) im Schulgebäude,
eine zuverlässige WLAN-Infrastruktur in
allen schulisch genutzten Räumen. Darüber hinaus sind eine Präsentationstechnik
in jedem Unterrichtsraum, ein störungsfreier Betrieb und der entsprechende
Support notwendig.
Für die Erstellung und die kontinuierlich
notwendige Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung sind je eine
Arbeitsgruppe Digitalisierung für die Berufskollegs und Förderschulen gegründet
worden, in denen sowohl die Schulen, als auch der Schulträger und zur
fachlichen Beratung der Medienpädagoge des Medienzentrums, sowie ein Vertreter
des FD 10 IT mitarbeiten. Der
Medienentwicklungsplan der Berufskollegs ist bereits im September 2018 im
Fachausschuss und Kreistag verabschiedet worden, der Medienentwicklungsplan für
die Förderschulen ist in Arbeit und wird im Herbst im Fachausschuss
vorgestellt.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden
derzeit folgende Modellansätze umgesetzt:
·
Umwandlung von raumbezogene IT-Ausstattung in eine
lehrkraftbezogene Ausstattung durch den Einsatz von mobilen Endgeräten am BK
Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus
·
Erprobung der Softwareverteilung und
Schulservermodell mit dem Produkt iServ
am BK Bocholt-West
·
Piloteinführung eines Dokumentenmanagementsystems
in der Schulverwaltung am BK Technik in Ahaus
·
Konzeptionelle Ausrichtung von unterrichtsbezogenem
Einsatz von mobilen Endgeräten auf Ebene der Schülerschaft am BK Lise Meitner
Ahaus
Für die Umsetzung
des Medienentwicklungsplanes in den Schulen in Kreisträgerschaft sind im
Haushalt 2019 Finanzmittel von insgesamt 1,41 Mio. € veranschlagt.
Die Schulen selbst
sind verantwortlich - basierend auf dem Medienkompetenzrahmen NRW - bis zum
Ende des Schuljahres 2019/20 ihr Medienkonzept zu erstellen. Dies wird auch
eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln sein.
Alle Schulen
sollen einen Medienkoordinator benennen und diesen über die Medienberatung NRW
qualifizieren lassen. Aufgabe dieses Koordinators wird die Koordinierung der
Erstellung des Medienkonzeptes sein.
Fazit:
Der Standard für eine digitale Infrastruktur an unseren Schulen
(Breitbandanbindung mit ausreichender Downloadgeschwindigkeit, W-LAN und
stabile LAN-Strukturen in allen Räumen der Schule) ist fast an allen
Berufskollegs umgesetzt. Bei den Förderschulen ist diese Umsetzung überall
eingeplant und wird derzeit umgesetzt.
Die digitale Ausstattung in Unterrichtsräumen an den Berufskollegs ist
gut und wird kontinuierlich den Erfordernissen angepasst.
Bei den Förderschulen wird derzeit der Standard für die digitale
Ausstattung im Rahmen der Erarbeitung des Medienentwicklungsplans entwickelt –
die Umsetzung erfolgt nach politischer Beschlussfassung.