Betreff
Digitale Bildung - aktueller Sachstand
Vorlage
0163/2019/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zur „Digitalen Bildung“ zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

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Sachdarstellung:

1.      Auf Ebene des Landes

Mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusminister-Konferenz (KMK) von 2016 haben sich alle Bundesländer verpflichtet, ihre Bildungssysteme auf der Grundlage eines gemeinsamen Kompetenzmodells, das u. a. Impulse zum verstärkten Schutz vor Gefahren und auch zu Aspekten informatischer Bildung gibt, weiter zu entwickeln. Das Land NRW setzt diese Ziele durch die „Digitaloffensive Schule NRW“ um, in der die landespolitischen Ziele und Maßnahmen zum „Lernen im digitalen Wandel“ präsentiert und Beispiele vorbildlicher schulisch-kommunaler Praxis aufgriffen werden.

Mit dem Medienkompetenzrahmen NRW ist eine klare Orientierung für die schulische Bildung erarbeitet worden. Damit besteht eine Grundlage für die pädagogischen Ziele von Schule und Unterricht und eine notwendige Stärkung der Lehrkräftequalifizierung für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt. Für diese Umsetzung ist eine grundständige digitale Infrastruktur der Schulen notwendig.

Hier gilt es, die pädagogischen Aufgaben des Landes mit den Ausstattungsaufgaben der kommunalen Schulträger sinnvoll und konzeptionell zu verknüpfen. Die bestehenden und zukünftigen Programme des Bundes und des Landes zur Förderung des Anschlusses an ein leistungsfähiges Breitbandnetz und zur digitalen Ausstattung sind systematisch und gezielt zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren folgende Förderprogramme aufgelegt worden:

 

 

Gute Schule 2020

·         Förderprogramm zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur (z. B. Digitalisierungsmaßnahmen)

  • Förderzeitraum 2017 bis 2020
  • bewilligte Mittel für den Kreis Borken: 12,23 Mio. €
  • schulisches Medienkonzept als Fördervoraussetzung für Digitalmaßnahmen notwendig
  • für Digitalmaßnahmen sind aktuell 0,82 Mio. € des Förderbetrages vorgesehen

DigitalPakt Schule

  • Ziele:
    • Versorgung der Schulen mit digitaler Technik
    • Qualifizierung der Lehrkräfte
  • Förderzeitraum 2019 bis 2024
  • Förderrichtlinie für NRW zur Ausgestaltung des Digitalpaktes wird zur Zeit erstellt; eine Fertigstellung wird zum Jahresende in Aussicht gestellt; nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sollen 1,057 Mrd. € auf das Land NRW verteilt werden

Förderung Breitbandausbau

  • 3 Förderprogramme:
    • Flächenprogramm des Bundes
    • Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser des Bundes
    • Förderprogramm des Landes (Subsidiär zur Bundesförderung)
  • Unterstützung durch die GigabitNRW bei der Bezirksregierung

Eine erste Veranstaltung „Digital@kompetent“ hat im März 2018 in der Bezirksregierung stattgefunden, bei der alle Schulträger und Schulleitungen eingeladen worden sind und viele kurze Einblicke über die Möglichkeiten digitalen Lernens durch Medienberater/innen eröffnet worden sind.

Im Nachgang hat das Land nochmals über die Bezirksregierungen zu sog. Auftaktkonferenzen „Digitaloffensive Schule NRW“ Schulträger, Schulleitungen und Medienberaten im Oktober 2018 eingeladen, in denen die aktuellen Informationen und künftigen Strukturen vorgestellt worden sind, die die Schulträger und Schulleitungen  unterstützen und beraten:

Ø  Generalist Digitale Bildung

  • Einrichtung einer zentralen Ansprechperson für den Bereich Digitale Bildung bei der Bezirksregierung
  • Leiter der Abteilung 46 Fortbildung
  • arbeitet eng mit der Geschäftsstelle Gigabit.NRW zusammen

Ø  Geschäftsstelle Gigabit.NRW

  • in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Digitalministerium, angedockt bei der Bezirksregierung Münster
  • Aufgaben:
    • Initiierung von Förderprojekten, Förderberatung und aktives Fördermanagement
    • Vernetzung der regionalen Antragsteller und Breitbandkoordinatoren
    • Analyse der gegebenen Förderverfahren und daraus resultierende Optimierungsvorschläge
    • Beteiligung bei der Erstellung eines Gigabit-Atlas für NRW
    • Beratung von Schulen bei der Umsetzung einer digitalen Infrastruktur

 

 

 

Ø  Medienberatung NRW

  • Qualifizierung und Fortbildung der landesweit in Schulen eingesetzten Medienberater/innen
  • Erstellung der  Konzepte zur Entwicklung von Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte
  • Unterstützung der Schulen und Schulträger beim Aufbau einer IT-Infrastruktur in Schulen sowie die Beratung zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit an Schulen

FAZIT:

Die Umsetzung der Digitalisierung in Schulen ist immer noch kein abgestimmter und klar vereinbarter Prozess zwischen den Beteiligten. Leider entwickeln sich auf der Bundes-, Landes- und Bezirksregierungsebene parallele Strukturen und Anforderungen, die selten mit den tatsächlichen Bedarfen der Schulen vor Ort in Einklang zu bringen sind. Eine große Herausforderung ist die unterschiedliche zeitliche Taktung der Planungs- und Umsetzungsschritte auf allen Ebenen. Durch die u. g. Netzwerkstrukturen im Kreis Borken sind die Schulleitungen und kommunalen Schulträger aber in einem guten und konstruktiven Austausch.

Auf Ebene Kreis Borken

Bereits die 6. Bildungskonferenz „Lernen 4.0“ im September 2017 hat das Thema Digitale Bildung aufgegriffen und alle Verantwortlichen Bildungsakteure sensibilisiert. Anschließend haben bereits  interkommunale Austauschrunden stattgefunden:

Ø  Treffen in der Gesamtschule Gescher im Juni 2018

An dem Treffen nahmen 15 kreisangehörigen Kommunen teil. Der Kreis hatte im Vorfeld Abfragen bei allen 17 Kommunen zum Stand der IT-Ausstattung und Breitbandanbindung durchgeführt und Ergebnisse vorgestellt. Gleichzeitig sind die Bedarfe und Erwartungen erfragt worden. Wunsch war es, dass der Kreis zu konkreten Fragestellungen auf der operativen Ebene Austauschrunden veranstaltet.

Ø  Austauschtreffen mit der KAAW im September 2018

Themen: Vorstellung der Lernplattform iServ; modellhafte IT-Ausstattung von Unterrichtsräumen; Datenschutz in Schule. An diesem Austauschtreffen nahmen 13 der Kommunen im Kreisgebiet teil.

Ø  Austauschtreffen im Mai 2019

Thema: Medienentwicklungsplanung und Begleitung der Medienkonzepte in Schule; Austausch zu Support-Strukturen

Darüber hinaus ist ein Termin zwischen Bezirksregierung und den kommunalen Schulträgern im Dezember 2018 koordiniert und begleitet worden, in dem die Geschäftsstelle Gigabit.NRW vorgestellt wurde und Möglichkeiten der Breitbandförderung erläutert worden sind.

FAZIT:

Die Kommunen im Kreis Borken sind unterschiedlich aufgestellt, die Anbindung ans Breitbandnetz ist weitgehend bei den Schulen – auch den Grundschulen – erfolgt bzw. befindet sich in Planung. Dabei wird als Standard Glasfaser genutzt.

Alle kommunalen Schulträger arbeiten mit Hochdruck an der Erstellung und Umsetzung der Medienentwicklungspläne. Mehr als die Hälfte unserer Kommunen hat diese bereits politisch beschlossen. Die technische Ausstattung wird somit sukzessive zur Verfügung gestellt.

Die Entwicklung der Medienkonzepte in den Schulen ist in den Bereichen technische Infrastruktur und technische Ausstattung in Abstimmung mit den Schulträgern weit fortgeschritten. Die Schulen beschäftigen sich zurzeit mit der Umsetzung der konkreten digitalen Unterrichtsentwicklung. In vielen Schulen gibt es bereits gelungene Beispiele. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt neben den technischen Rahmenbedingungen auch die Fortbildung und Ausstattung von Lehrkräften voraus, die durch das Land organisiert werden muss.

2.      Auf Ebene des Medienzentrums Kreis Borken

Dieser o.g. Prozess kann das Medienzentrum des Kreises intensiv begleiten, da durch die Weiterentwicklung die fachlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Insbesondere hat die Einrichtung einer Vollzeitstelle Medienpädagogik in 2017 entscheidend dazu beigetragen. So konnte unter Beteiligung der Politik das Medienzentrum seine Aufgabe erweitern und eine konstruktive Kooperation mit den Medienberater/innen des Landes (drei in Teilzeit freigestellte Lehrkräfte im Gesamtumfang einer 0,75 Vollzeitstelle) vereinbaren:

In enger Abstimmung zwischen dem Medienpädagogen und den Medienberatern findet die Beratung der Schulen und der Schulträger statt. Neben vielen kleineren konkreten Fragestellungen zu medienpädagogischen wie technischen Fragestellungen steht dabei eine strategisch perspektivische Beratung unter Beteiligung von Schulen und Schulträgern vor Ort im Mittelpunkt.

In den letzten 12 Monaten konnten so sieben strategische Beratungen realisiert werden. Inhaltliche Schwerpunkte waren insbesondere Marktübersicht und Einordnung von Hard- und Softwarelösungen sowie die Optimierung von Planungsprozessen und Umsetzungsschritten. Im Rahmen von 24 schulinternen Fortbildungen wurde mit Gesamtkollegien an der Unterrichtsentwicklung und Erstellung der Medienkonzepte gearbeitet.

Im Rahmen der schulischen Ausstattungsberatung steht die Bereitstellung geeigneter Endgeräten, Präsentationstechniken sowie Softwarelösungen im Mittelpunkt; aufgrund der rasanten Entwicklungen ist die Sichtung und Bewertung des Marktes zeitintensiv.

Im Weiteren kümmert sich das Medienzentrum um folgende Aufgaben:

Ø  Modernisierung der Medienbereitstellung

·         technische Anpassungen für digitale Medien

·         Erweiterung der Verleihmedien insbesondere für die Arbeit der Schulsozialarbeit und Sonderpädagogen (z.B. Metalog-Materialien und Testverfahren)

·         Mitwirkung in der AG EDMOND auf Landesebene

Ø  Angebote zur Medienkompetenzvermittlung

·         Implementierung und Unterstützung der „Medienscouts NRW“ – Peer-Education Ansatz an fast allen weiterführenden Schulen im Kreisgebiet

·         Mitwirkung an den jährlichen Fortbildungen im Rahmen des Netzwerkes „Online UPD@TE“

FAZIT:

Die konzeptionelle Neuausrichtung des Medienzentrums war ein notwendiger Schritt, um Schulen und Schulträger adäquat unterstützen zu können Die im Kreis Borken gelebte Praxis der konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Medienberatern und kommunalen Akteuren sollte auch bei der Neuaufstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Kommunen berücksichtigt werden.

3.      Auf Ebene des Schulträgers Kreis Borken

Der Medienentwicklungsplan ist das Instrument des Schulträgers in Abstimmung mit den Schulen den Einsatz von Medien in den Schulen zu planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische Konzept mit dem technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Dadurch wird die pädagogisch sinnvolle Mediennutzung in der Schule nachhaltig gewährleistet.

Der Medienentwicklungsplan dient als Grundlage für die konkrete Planbarkeit von IT-Bedarfen und Beschaffungszeitpunkten, der Planung der erforderlichen Finanzmittel, der Grundlage für die Nutzung von Förderprogrammen sowie der Vereinbarung von Standards.

Wichtige Bausteine sind dabei der Breitbandanschluss (möglichst Glasfaser) der Schule, die strukturierte Verkabelung (Netzwerk- und Elektroverkabelung) im Schulgebäude, eine zuverlässige  WLAN-Infrastruktur in allen schulisch genutzten Räumen. Darüber hinaus sind eine Präsentationstechnik in jedem Unterrichtsraum, ein störungsfreier Betrieb und der entsprechende Support notwendig.

Für die Erstellung und die kontinuierlich notwendige Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung sind je eine Arbeitsgruppe Digitalisierung für die Berufskollegs und Förderschulen gegründet worden, in denen sowohl die Schulen, als auch der Schulträger und zur fachlichen Beratung der Medienpädagoge des Medienzentrums, sowie ein Vertreter des FD 10  IT mitarbeiten. Der Medienentwicklungsplan der Berufskollegs ist bereits im September 2018 im Fachausschuss und Kreistag verabschiedet worden, der Medienentwicklungsplan für die Förderschulen ist in Arbeit und wird im Herbst im Fachausschuss vorgestellt.

 

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden derzeit folgende Modellansätze umgesetzt:

 

·         Umwandlung von raumbezogene IT-Ausstattung in eine lehrkraftbezogene Ausstattung durch den Einsatz von mobilen Endgeräten am BK Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus

·         Erprobung der Softwareverteilung und Schulservermodell mit dem Produkt  iServ am BK Bocholt-West 

·         Piloteinführung eines Dokumentenmanagementsystems in der Schulverwaltung am BK Technik in Ahaus

·         Konzeptionelle Ausrichtung von unterrichtsbezogenem Einsatz von mobilen Endgeräten auf Ebene der Schülerschaft am BK Lise Meitner Ahaus

Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes in den Schulen in Kreisträgerschaft sind im Haushalt 2019 Finanzmittel von insgesamt 1,41 Mio. € veranschlagt.

Die Schulen selbst sind verantwortlich - basierend auf dem Medienkompetenzrahmen NRW - bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 ihr Medienkonzept zu erstellen. Dies wird auch eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln sein.

Alle Schulen sollen einen Medienkoordinator benennen und diesen über die Medienberatung NRW qualifizieren lassen. Aufgabe dieses Koordinators wird die Koordinierung der Erstellung des Medienkonzeptes sein.

Fazit:

Der Standard für eine digitale Infrastruktur an unseren Schulen (Breitbandanbindung mit ausreichender Downloadgeschwindigkeit, W-LAN und stabile LAN-Strukturen in allen Räumen der Schule) ist fast an allen Berufskollegs umgesetzt. Bei den Förderschulen ist diese Umsetzung überall eingeplant und wird derzeit umgesetzt.

Die digitale Ausstattung in Unterrichtsräumen an den Berufskollegs ist gut und wird kontinuierlich den Erfordernissen angepasst.

Bei den Förderschulen wird derzeit der Standard für die digitale Ausstattung im Rahmen der Erarbeitung des Medienentwicklungsplans entwickelt – die Umsetzung erfolgt nach politischer Beschlussfassung.