Betreff
Zielperspektiven für den Kreis Borken
Vorlage
0031/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes damit, Ziele zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe für den Zeitraum 2004 bis 2009 zu ermitteln. Die Zielfindung erfolgt im Rahmen der bestehenden Kommunikationsstrukturen der Jugendhilfeplanung. Unter Einbeziehung der Planungsbegleitgruppe, der 3 Arbeitsgemeinschaften der freien Träger zur Jugendhilfeplanung sowie der Fachkräfte des Jugendamtes werden unter Berücksichtigung des aktuellen mittelfristigen Maßnahmenprogrammes die für den erweiterten Planungszeitraum anzustrebenden Ziele vereinbart.


Rechtsgrundlage:

 

Beschluss des Kreistages vom 20.01.2005

Beschluss des JHA vom 04.06.2003

 


Sachdarstellung:

 

1.         Ausgangssituation

 

Nach Beratungen über die grundlegende Organisation von Zielfindungsprozessen für sämtliche Handlungsfelder der Kreisentwicklung (s. anliegende KA- und KT-Vorlage Nr. 0434/2004) hat der Kreistag beschlossen, zukünftig die Zielplanung auf einen mehrjährigen Zeitraum zu beziehen. Gleichzeitig entschied man sich abweichend von der Vorlage für einen Zielfindungsprozess, der gestaltet wird im Rahmen der vorhandenen Arbeitsstrukturen. Diese können jedoch nach Entscheidung des jeweiligen Fachausschusses ergänzt werden durch die Einbeziehung externer Experten.

 

In der jetzigen Sitzung des JHA geht es darum, das Verfahren für die Erarbeitung dieser Fortschreibung des Leitbildes/der mittelfristigen Zielplanung für die Jugendhilfe festzulegen. Nach dem vom Kreistag beschlossenen Zeitplan muss dieser Prozess am 27.05.2005 spätestens abgeschlossen sein.

 

Innerhalb der Jugendhilfe wurden in den zurückliegenden Jahren sowohl für einen jährlichen als auch für einen mehrjährigen Zeitraum Ziele benannt. Ausgehend von den Zielvorstellungen, die dem JHA mit den jährlichen Entwicklungszielen als auch mit den mittelfristig angelegten Zielvorstellungen im Rahmen des Diskurses „Zur Zukunft der Jugendhilfe“ vorgelegt wurden, erfolgte die Entwicklung von jährlichen als auch von mittelfristigen Maßnahmenprogrammen.

 

Die Gestaltung des Zielfindungsprozesses als auch die Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgten in einem abgestimmten Verfahren, das sich bislang bewährt hat.

 

 

2.         Zum Verfahren der Zielplanung in der Jugendhilfe

 

Für die aktuell anstehende Aufgabe bedeutet dies, dass die bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen auf politischer und auf fachlicher Ebene sich mit der Entwicklung der Ziele, die im Verlauf der nächsten Jahre realisiert werden sollen, befassen werden. Es handelt sich somit nicht um eine neue Anforderung für die Jugendhilfe.

 

Was ist also zu tun? – Der Vorschlag für die vom Jugendhilfeausschuss zu beschließenden Ziele wird zunächst auf der Ebene der Fachkräfte des öffentlichen Trägers und der freien Träger der Jugendhilfe erarbeitet. Diese aus fachlicher Sicht anzustrebende Weiterentwicklung der Jugendhilfe wird dann der Planungsbegleitgruppe zur Beratung vorgelegt. In der interfraktionell zusammengesetzten Planungsbegleitgruppe wird der aus fachlicher Sicht benannte Zielkatalog überprüft und ggf. verändert. Diese Überprüfung erfolgt nach Abwägen des fachlich Notwendigen, des politisch Anzustrebenden, des praktisch Umsetzbaren und nicht zuletzt des finanziell Leistbaren.

 

Systematisch zu überprüfen sind dabei die für die einzelnen Planungsbereiche der Jugendhilfe in den Blick zu nehmenden Zielperspektiven. Dabei handelt es sich um die folgenden Planungsbereiche:

 

Planungsbereich I:

„Tagesbetreuung von Kindern“

Planungsbereich II:

„Jugendarbeit/Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“

Planungsbereich III:

„Hilfen für junge Menschen und Familien in Belastungs-, Krisen- und Notsituationen“.

 

Ergänzend zu diesen bereichsbezogenen Planungen gilt es aber auch, bestehende (Quer-) Verbindungen und Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen zu berücksichtigen. Die Ziele sind nicht isoliert voneinander zu entwickeln, sondern in ein schlüssiges Gesamtkonzept zu integrieren.

 

Weiterhin sind andere Politikfelder und Institutionen, deren Handeln sich auf die Lebenssituation von jungen Menschen und Familien auswirkt, im Zielfindungsprozess zu berücksichtigen. So hat beispielsweise die Institution Schule maßgeblichen Einfluss nicht nur auf die Bildungsbiografie des jungen Menschen, sondern auch auf seine Lebenschancen schlechthin.

 

Die Kooperation mit Schule ist somit für Jugendhilfe ein unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit. Zielplanung hat deshalb immer auch mit Blick auf gelingende Kooperationen mit anderen Institutionen/Systemen zu erfolgen.

 

Die Bestimmung von Zielen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Das heißt, es besteht eine Anzahl von Zielen, die auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht zur Disposition stehen. Daneben gilt es aber auch, Ziele zu benennen, die die spezifischen Bedingungen unter denen die jungen Menschen und Familien im Kreis Borken leben, ausdrücklich berücksichtigen.

 

Entwicklungsziele für die Dauer einer Wahlperiode zu vereinbaren bedeutet somit, sich über die strategische Ausrichtung der jugendpolitischen Aktivitäten zu vereinbaren. Es bedeutet nicht, alle Arbeitsschritte und erforderlichen Maßnahmen bereits kleinteilig festzulegen.

 

 

3.         Zur inhaltlichen Ausrichtung der Zielperspektiven

 

Bei der vorzunehmenden Zielplanung sollen die im mittelfristigen Maßnahmenprogramm genannten Ziele einbezogen werden. Dazu gehören: die Förderung der Zusammenarbeit mit den für die Gestaltung des räumlichen (Wohn-)Umfeldes von Familien verantwortlichen Akteuren, die Verbesserung der Kooperation mit den Schulen, die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, die weitere sozialräumliche Ausrichtung der Jugendhilfe und die stetige Fortsetzung der Qualitätsentwicklung.

 

Ergänzend zeichnen sich auf Grund der aktuellen Entwicklung insbesondere die Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Bildungsprozessen und Bildungsangeboten in der Jugendhilfe als auch die veränderten Anforderungen an Quantität und Qualität der Kinderbetreuungsangebote ab.

 

Es wird vorgeschlagen, die konkrete Bestimmung der Zielperspektiven in dem aufgezeigten Verfahren zu entwickeln.

 

Die abschließende politische Erörterung und Festlegung erfolgt im Jugendhilfeausschuss am 21.04.2005. Soweit möglich, sollte bereits jetzt festgelegt werden, ob und ggfls. in welchem Gremium externe Experten zugezogen werden sollen. Noch im Februar wird den Fraktionen eine abschließende Fassung der bislang nur als Entwurf vorliegenden Materialsammlung zugehen.

 

 


Anlagen:

 

Sitzungsvorlage Nr. 0434/2004 aus den Sitzungen des KA am 13.01. und KT am 20.01.05