Die Ergebnisse der Anhörung zum Zweiten Nahverkehrsplan des Kreises Borken werden zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird zunächst zur Vorberatung an die „Interfraktionelle Arbeitsgruppe ÖPNV“ verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den Öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW, insb. §§ 8 ff.)
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Verkehr und Straßenbau hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW das Beteiligungsverfahren zum Zweiten Nahverkehrsplan für den Kreis Borken (2. NVP) einzuleiten.
Es wurde ein umfangreichres Anhörungsverfahren durchgeführt. Folgende Institutionen wurden beteiligt:
Ø die Städte und Gemeinden,
Ø die benachbarten Aufgabenträger,
Ø die Verkehrsunternehmen,
Ø Verbände und Institutionen
Ø hausintern die Facheinheiten 12, 40, 50, 51, 53, 61, 66 und 81
Das Gutachterbüro, die Planungsgruppe Nord aus Kassel und die Verwaltung haben Einwände, Anregungen und Hinweise tabellarisch zusammengestellt, bewertet und jeweils einen Beschlussvorschlag erarbeitet. Die Tabelle wird nachgereicht.
Folgende Vorgehensweise für die politische Willensbildung und die Beschlussfassung zum 2. NVP schlägt die Verwaltung vor:
Vertiefende Beratungen werden zunächst in der „Interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV“ geführt. Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 11.04.2005 weiter mit dem Thema. Aufbauend auf dessen Votum wird der vollständige Entwurf des 2. NVP vom Gutachter erstellt. Ggf. könnten der Kreisausschuss schon am 16.06.2005 und der Kreistag am 23.06.2005 den 2. NVP beschließen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Andere Vorgehensweise
Finanzielle Auswirkungen:
keine