Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Einbindung der Biologischen Station Zwillbrock in die Betreuung der Naturschutzgebiete zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.0 Ausgangssituation
1.1 Naturschutzgebiete im Kreis Borken
Im Kreis Borken sind aktuell
69 Gebiete durch Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung
Münster oder als Ergebnis der Landschaftsplanung des Kreises Borken als
Naturschutzgebiet gekennzeichnet.
Die Fläche dieser Gebiete
umfasst ca. 4.500 ha, das sind ~ 3 % des Kreisgebietes.
Kurzfristig wird die Zahl der
Naturschutzgebiete durch Zusammenfassung mehrerer Gebiete zu einem größeren
Areal abnehmen, wobei der Flächenumfang sich jedoch nicht verändert.
Mittel- bis langfristig wird
die Anzahl und die flächenmäßige Ausdehnung der Schutzgebiete weiter ansteigen.
1.2 Rechtlicher Rahmen
Gemäß
Bundesnaturschutzgesetz und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz
werden Naturschutzgebiete festgesetzt, soweit dies
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter
wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden
Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils
erforderlich ist. Die Festsetzung
ist auch zulässig zur Herstellung oder Wiederherstellung einer
Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte im Sinne von Buchstabe a).
Die Naturschutzgebiete stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die höchste Schutzkategorie für die besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft dar.
Naturschutzgebiete sind in
der Regel nicht als Totalreservate zu verstehen, aus denen sich der Mensch
vollständig zurückzieht und die Natur sich selbst überlässt, d. h. unbeeinflusst
entwickeln kann.
Ein solches Schutzgebiet
könnte man sich in echten Naturlandschaften, wie man sie z. B. noch in den
Hochalpen oder in Skandinavien findet, vorstellen.
In einer Kulturlandschaft,
also einer Landschaft wie wir sie im Kreis Borken finden, geht es darum, einen
bestimmten schutzwürdigen Zustand der Sukzession, wie z. B. Heide oder
Feuchtwiesen zu erhalten. Da es sich hierbei um vom Menschen durch sein Handeln
geschaffene Lebensräume handelt, sind dem jeweiligen Schutzzweck dienende
Eingriffe, z. B. Beweidung der Heide durch Schafe, notwendig.
Verantwortlich und zuständig für alle Maßnahmen in Naturschutzgebieten ist gemäß § 34 (5) LG NW die Untere Landschaftsbehörde. Soweit besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft im Eigentum des Landes NRW stehen, kann das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine hiervon abweichende Regelung treffen. In derartigen Fällen könnte die Betreuungsverpflichtung z. B. auf die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung, auf Naturschutzvereine usw. übertragen werden. Eine solche Übertragung kann sich nur auf das praktische Management beziehen, nicht jedoch auf die hoheitlichen Maßnahmen. Diese verbleiben in jedem Fall bei der Unteren Landschaftsbehörde als Sonderordnungsbehörde.
1.3 Betreuungssituation im Kreis Borken
Grundsätzlich ist die
Untere Landschaftsbehörde im Kreisgebiet für alle Naturschutzgebiete als
Betreuer zuständig.
Das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) hat bisher
zu keiner Zeit von der o. a. Regelung des § 34 (5) LG NW Gebrauch
gemacht.
Unabhängig davon hat sich jedoch im Laufe der Jahre eine Tradition gebildet, die das Management der Naturschutzgebiete aufteilt.
Von den 69 Naturschutzgebieten im Kreis Borken erfolgt die Betreuung zurzeit für:
39 Naturschutzgebiete durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken
28 Naturschutzgebiete durch die Biologische Station Zwillbrock
1 Naturschutzgebiet durch die Biologische Station Kreis Wesel (Büngern`sche-Dingdener Heide)
1 Naturschutzgebiet durch die Biologische Station Kreis Recklinghausen (Rhader Wiesen).
Die drei Biologischen Stationen betreuen überwiegend Gebiete, die zum Feuchtwiesenprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gehören, wobei die Biologische Station Zwillbrock auch noch einige Hochmoor-Naturschutzgebiete in ihrer räumlichen Nachbarschaft, die zum überwiegenden Teil im Landeseigentum stehen, betreut.
Die
Naturschutzgebiete „Büngern`sche-Dingdener Heide“ und „Rhader Wiesen“, die von
den beiden Biologischen Stationen der Kreise Wesel und Recklinghausen betreut
werden, liegen mit ihren jeweiligen Flächenschwerpunkten außerhalb des Kreises
Borken. Auf sie wird daher im Weiteren nicht näher eingegangen.
Die Betreuungsarbeit der
Biologischen Station Zwillbrock und die des Kreises Borken unterscheidet sich
durchaus.
Die Naturschutzgebiete im
Zuständigkeitsbereich des Kreises haben unterschiedliche Eigentümer. Es
handelt sich hier sowohl um öffentliches als auch um privates Eigentum. Unabhängig
hiervon finden Maßnahmen auf allen Flächen in enger einvernehmlicher Absprache
mit den Eigentümern statt.
Die Biologische Station
Zwillbrock betreut Naturschutzgebiete, die zum größten Teil Eigentum des Landes
Nordrhein-Westfalen sind. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die
landeseigenen Flächen. Private Flächen fallen weitestgehend aus dem
Betreuungsspektrum heraus. Daneben beobachten die Alteigentümer, die oft heute
als Bewirtschafter ihre früheren Eigentumsflächen vom Land gepachtet haben, das
Management der Biologischen Station Zwillbrock durchaus kritisch.
Dabei stoßen die
Bewirtschaftungsmaßnahmen und der sich daraus ergebende Flächenzustand
teilweise auf Kritik.
Im Unterschied zu dem in der
Hauptsache als Feuchtgrünland-Lebensraum anzusprechenden Betreuungsgebiet der
Biologischen Station Zwillbrock repräsentieren die Schutzgebiete, die in die
Zuständigkeit der Unteren Landschaftsbehörde fallen, die vielfältigen
Lebensraumtypen der Landschaft des Westmünsterlandes.
Dementsprechend
unterschiedlich sind auch die jährlich durchzuführenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Sie werden im Auftrag des
Kreises von Land- und Forstwirten, von Unternehmen des Tief- und
Landschaftsbaues, von Naturschutz-, Heimat- und Wandervereinen, aber auch vom
Betrieb für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen (81) des Kreises Borken
durchgeführt.
1.4 Finanzierung
Die Finanzierung der praktischen
Betreuung, also der vor Ort stattfindenden Arbeiten, erfolgt bei der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises und der Station unterschiedlich.
Da die Station fast ausschließlich Maßnahmen auf landeseigenen Flächen durchführt, wird diese Tätigkeit zu 100 % durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Die Landschaftsbehörde ist, wie bereits unter Ziffer 1.3 erläutert, in den Naturschutzgebieten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen tätig. Projekte auf landeseigenen Grundstücken werden ebenfalls zu 100 % vom Land finanziert. In allen anderen Fällen beteiligt sich Nordrhein-Westfalen mit 70 % an den entstehenden Kosten, die restlichen 30 % sind vom Kreis aufzubringen.
Eine Besonderheit des Kreises Borken ist das Vorhandensein einer eigenen Gärtnergruppe, die teilweise in den Naturschutzgebieten Arbeiten ausführt. Diese Einheit, vor Jahren Bestandteil der Unteren Landschaftsbehörde, ist seit geraumer Zeit dem Kreisbetrieb für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen – 81 – zugeordnet. Hierfür erhält der Kreisbetrieb aus dem Budget des Fachbereich Natur und Umwelt – 66 – eine Vergütung der Personalkosten, die für 2002 mit einem Ergebnis von 100.000 € abschloss.
Im Zuge der Aufgabenkritik
ist verabredet worden, diese Tätigkeiten in mehreren Schritten abzubauen. Alle
Arbeiten, die von der Gärtnergruppe ausgeführt werden, können von geeigneten
Unternehmen, Vereinen, Verbänden usw., erledigt werden. Dies wird zu Einsparungen
führen, da die Kosten von derartigen Arbeiten (siehe vor) von 70 % bis zu
100 % durch das Land übernommen werden.
2.0 Veranlassung
Im Rahmen der Beratung des Entwurfs des
Kreishaushaltes 2004 für den Fachbereich Natur und Umwelt hat der
Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig für die
Beratungen zum Budget 2005 eine Konzeption zu erarbeiten, die eine stärkere
Einbeziehung der Biologischen Station Zwillbrock e.V. in die Betreuung der
Naturschutzgebiete im Kreis Borken zum Inhalt hat.“
Der Verein „Biologische
Station Zwillbrock e. V.“ mit Sitz in Vreden hat gemäß Satzung folgende
Ziele:
1. Beratung der Landwirte in ökologischen Fragen bei der Landbewirtschaftung in Gebieten mit Bewirtschaftungseinschränkungen,
2. Pflege und Beobachtung von Naturschutzgebieten und von schutzwürdigen Flächen nach dem Feuchtwiesenschutzprogramm der Landesregierung im westlichen Münsterland, vorrangig auf landeseigenen Grundstücken oder nach Vereinbarung mit den jeweiligen Eigentümern,
3. Praxisbezogene wissenschaftliche Auswertung von Ergebnissen, die bei der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen sowie bei der Landbewirtschaftung unter Beachtung ökologischer Belange gewonnen werden,
4. Information der Öffentlichkeit über Ziele des Vereins und die Ergebnisse seiner Tätigkeit,
5. Aufbau und Unterhaltung einer Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW im Bereich Ökologie und Landwirtschaft,
6. Kooperation mit den naturschutzarbeitenden Partnern bzw. Institutionen in den Niederlanden, insbesondere im grenznahen Raum.
Insbesondere
die Ziffer 2. des Aufgabenspektrums ermöglicht die Einbindung der Station
in die Betreuung der Naturschutzgebiete im Kreis Borken entsprechend dem
o. a. Beschluss.
3.0 Einbindung der Biologischen Station
Zwillbrock e. V. in die Betreuung der Naturschutzgebiete
3.1 Finanzierung der Biologischen Stationen
Die verschiedenen
Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen können aufgrund ihrer
unterschiedlichen Finanzierungen in zwei Gruppen eingeteilt werden.
Es handelt sich einmal um die
projektgeförderten und zum anderen um die institutionell geförderten Stationen.
Bei der ersten Gruppe nehmen
die Station Aufgaben im Zusammenhang mit bestimmten Naturschutzprojekten wahr.
Im Zuge der in der Regel mehrjährigen Förderungen durch das Land und die
anderen Träger können die Einzelprojekte bearbeitet und abgeschlossen werden.
Der zweiten Gruppe ist eine
bestimmte Funktion zugewiesen, die sie langfristig bzw. dauerhaft ausübt. Das
Land und die anderen Träger übernehmen die Kosten nach einem festgesetzten
Rahmen.
Die Biologische Station
Zwillbrock gehört zu den institutionellgeförderten Stationen. Die Gesamtkosten
teilen sich das Land NRW mit 80 %, der Kreis Borken mit 15 % und die
Stadt Vreden mit 5 %.
Auf Empfehlung des
Landesrechnungshofes hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch die „Förderrichtlinien Biologische
Stationen NRW-FöBS“ die Finanzierungsfragen neu geordnet. Danach erhalten alle
Biologischen Stationen für die nachfolgend genannten Aufgabenbereiche
finanzielle Zuwendungen:
Ø
Schutzgebietsbetreuung,
Ø
Vertragsnaturschutz,
Ø
Artenschutz,
Ø
Wissenschaftliche und beratende Aufgaben,
Ø
Naturschutzbildung und
Ø
Sonderanschaffungen.
Das Aufgabenspektrum der
Biologischen Stationen wird den v. g. Maßnahmen nach einem im Detail
vorgegebenen Schema zugeordnet und über gesonderte Verrechnungseinheiten wird
eine zu fördernde Kostenaufstellung durchgeführt.
Für die Biologische Station
Zwillbrock bedeutet dies eine klare Zuordnung der Arbeiten zu den verschiedenen
Aufgabengebieten und Projekten.
Die Einbindung der
Biologischen Station Zwillbrock in die Betreuung der Naturschutzgebiete im
Kreis Borken entspricht der geänderten Vorgehensweise des Landes und fügt sich
in den Gesamtfinanzierungsrahmen ein.
3.2 Praktische Einbindung
Die Betreuung der Naturschutzgebiete im Kreis Borken gemeinsam mit der Biologischen Station muss sich an den Erfordernissen der Praxis orientieren und sowohl für Natur und Landschaft als auch für beide Partner (ULB/Biologische Station) vorteilhaft sein.
Die Station ist dabei für die
Durchführung praxisorientierter Pflege- und Optimierungsmaßnahmen in den
Schutzgebieten gefordert. Sie soll die Tätigkeiten des Kreisbetriebes
– 81 – mittelfristig vollständig ersetzen.
Mittels eines Standardleistungsverzeichnisses
werden die möglichen anfallenden Arbeiten beschrieben. Die Station kann auf
dieser Grundlage die entstehenden Kosten auch für einen mehrjährigen Zeitraum
kalkulieren.
Im Zuge einer Vereinbarung
erfolgt eine grundsätzliche Beauftragung der Biologischen Station, wobei dabei
noch nicht detailliert die einzelnen Tätigkeiten, die im Vertragszeitraum
anfallen, genannt werden können. Diese ergeben sich, soweit sie in einer
jährlichen Planung und Aufgabenbesprechung nicht fixiert werden können, im
Laufe des Jahres. Unabhängig davon wird jedoch eine Mindestzuwendung genannt,
damit die Biologische Station über eine Planungssicherheit verfügen kann.
Aus dieser Darstellung ist
ersichtlich, dass die Mindestbeauftragung nur eine Grenze nach unten bildet.
Steigerungen sind aufgrund der Erfordernisse der Praxis durchaus möglich.
Insgesamt wird ein flexibles
Reagieren ermöglicht, d. h. ein im Zusammenhang mit natürlichen, vorher nicht
festlegbaren Umständen gebotenes Verfahren.
Der Fachdienst 14
– Revision und Aufsicht – hat sich grundsätzlich zustimmend zu einer
derartigen Vorgehensweise geäußert.
Die Biologische Station
Zwillbrock begrüßt das beschriebene Verfahren und sieht darin eine weitere
Möglichkeit einer positiven Zusammenarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die verstärkte Einbindung der Biologischen Station Zwillbrock ergeben sich mittelfristig Einsparungen beim Personalbedarf für die Betreuung der Naturschutzgebiete. Zusätzliche Einsparungen werden durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes NRW erwartet.