Betreff
Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit
Vorlage
0050/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreis Borken erklärt seinen Beitritt zur Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit. Der damit einhergehenden Selbstverpflichtung zur Aufnahme von internen Angeboten im bestehenden Verkehrssicherheitskonzept wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

-


Sachdarstellung:

Im Rahmen des Europäischen Aktionsprogrammes für die Straßenverkehrssicherheit

 

„Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe“

 

hat die Kommission den Wunsch geäußert, dass alle betroffenen Akteure des Verkehrssystems sich an den Initiativen beteiligen. Zu diesem Zweck schlägt sie all denen, die über Anordnungs- oder Entscheidungsbefugnisse oder über wirtschaftliche oder gesellschaftliche Durchsetzungsmöglichkeiten oder ein Vertretungsmandat verfügen, vor, ihren Beitritt zu einer

 

Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit

 

zu erklären. Außer zur Einhaltung allgemeiner Grundsätze verpflichtet sich jeder Unterzeichner dazu, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Die so eingegangenen Verpflichtungen werden veröffentlicht und ihre Einhaltung wird beobachtet.

 

Eine Anfrage beim Landkreistag NRW hat ergeben, dass bisher kein Kreis die Charta unterzeichnet hat. Bekannt ist, das neben dem ADAC die Stadt Köln eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

 

Der Kreis Borken fühlt sich der Verkehrssicherheitsarbeit besonders verpflichtet. Die nahezu gleichbleibende Zahl gemeldeter Verkehrsunfälle bei steigenden Bevölkerungs- und Kfz-Zahlen, die sinkenden Anteile der leicht- und schwerverletzten Personen zeigen die Bedeutung und den Erfolg dieses Aufgabengebietes auf. Die zuletzt ansteigende Anzahl der Verkehrstoten wiederum erinnert daran, in den entsprechenden Bemühungen nicht nachlassen zu dürfen.

 

Verpflichtende Erklärung:

 

Der Kreis Borken verfügt bereits über ein Netzwerk der Verkehrsaufklärungsarbeit und erreicht mit den Bausteinen der Verkehrssicherheit

 

-          Kinder im Vorschulalter:

-          Info-Bus der Polizei mit Puppenbühne,

-          Grundschulkinder:                                

-          Wettbewerb „Könner auf 2 Rädern“ mit Abschlussveranstaltung; Fahrradausbildung der Jugendverkehrsschulen,

-          Jugendliche:                                         

-          Mofakurse d. Schulen; Unfalldemonstration, No-Risk-No-Fun-Wanderausstellung

-          junge Erwachsene:                               

-          Angebot zum Fahrsicherheitstraining,

-          Senioren:                                              

-          Informationsnachmittage,

-          sowie Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen:  

-          Informationsbroschüren, Großplakate an Hauptverkehrsstraßen.

 

Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich der Kreis Borken als Gebietskörperschaft, die Bausteine der Verkehrssicherheit abzusichern und bei Bedarf fortzuentwickeln. Ein solcher Bedarf wird aktuell im Bereich der Radfahrsicherheit gesehen, weshalb unterstützend innerhalb der folgenden 3 Jahre eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“ angestrebt wird. Auch wird der Bedarf gesehen, mit den benachbarten niederländischen Provinzen Gelderland (Achterhoek) , Overijssel (Oost) und Drenthe (Zuid Oost) entlang der Grenze gemeinsame euregionale Konzepte ins Leben zu rufen. Als erste Maßnahme wird im Jahr 2005 ein gemeinsames deutsch/niederländisches Verkehrsaufklärungsplakat zur Aufstellung an verkehrswichtigen Straßen entlang der Grenze entwickelt.

 

Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ermöglicht der Kreis Borken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig mit dienstlichen oder privaten Kfz fahren, bis Ende 2007 ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und bei Bedarf zu wiederholen.

Der LKW-Fuhrpark des Straßenbetriebes des Kreises Borken wird 2005 mit Zusatzspiegeln zur Bekämpfung des „toten Winkels“ ausgestattet, um vorbildlich gegen dieses immer noch bestehende Sicherheitsdefizit anzutreten.

Dieses Engagement soll Nachahmung finden bei kommunalen und gewerblichen Betrieben im Gebiet des Kreises Borken. Der Kreis Borken wird in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele der Europäischen Charta für Straßenverkehrssicherheit eintreten.

 

Die Charta ist als Anlage beigefügt.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

 

Kein Beitritt zur EU-Charta


Anlage

 

Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit

 

 

(UNTERZEICHNER)

Der Unterzeichnete Kreis Borken, vertreten durch den Landrat Gerd Wiesmann, Inhaber von Anordnungsbefugnissen, Entscheidungsbefugnissen, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Durchsetzungsmöglichkeiten oder eines Vertretungsmandats und aufgrund dessen teilhabend an der Verantwortung für die Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union,

 

(PRÄAMBEL)

·         der Auffassung, dass die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Europa unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese Zahl möglichst schnell zu verringern,

·         der Auffassung, dass eine zwischen den zahlreichen Beteiligten, die auf der einen oder anderen Grundlage Verantwortung in diesem Bereich tragen, koordinierte Maßnahme eher geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen,

·         der Überzeugung, dass es wirksame Maßnahmen gibt, die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften anzuhalten, und auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Verringerung der Risikoexposition von Verkehrsteilnehmern, ergriffen werden sollten, und dass die Wirkung solcher Maßnahmen vervielfacht wird, wenn sich eine kritische Zahl von Beteiligten dafür engagiert,

·         sich dem Ziel einer Verringerung der Zahl der Verkehrstoten um mindestens 50 % bis 2010 anschließend, im Vertrauen auf das Verantwortungsgefühl der betroffenen Einzelpersonen und Organisationen,

·         im Bewusstsein, dass die Maßnahmen zugunsten der Straßenverkehrssicherheit sehr geringe Kosten verglichen mit den menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten der Unsicherheit im Straßenverkehr haben,

 

(ZIEL)

VERPFLICHTET SICH,  DIE MASSNAHMEN IN SEINEM VERANTWORTUNGS- UND TÄTIGKEITSBEREICH

TATKRÄFTIG UMZUSETZEN, UM FORTSCHRJTTE BEI DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT ZU

BESCHLEUNIGEN

 

 

VERPFLICHTET SICH INSBESONDERE, NACH MASSGABE SEINER VERANTWORTUNG UND SPEZIFISCHEN SITUATION UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT MINDESTENS EINEM DER FOLGENDEN GRUNDSÄTZE.

 

 

GRUNDSÄTZE

 

1.           Ergreifung der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.

 

2.           Aufnahme von Aktionen zur Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungs­kriterien, insbesondere im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die Straßenverkehrssicherheit.

 

3.           Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von

Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die Straßenverkehrssicherheit zuständigen Organisationen.

 

4.                       Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

 

        Erstausbildung und Weiterbildung sowie Information der Fahrer,

 

        Ausrüstung und Ergonomie von Kraftfahrzeugen,

 

        Gestaltung der Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.

 

5.           Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.

 

6.           Leistung eines Beitrags zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften durch Personen, die in seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise ermöglichen.

 

7.                       Schaffung eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen

und die Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert.

 

8.                       Bemühungen, soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und

Auswirkungen von Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können.

 

9.                       Leistung eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und

hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.

 

10.                   Akzeptanz einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln

für die Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.

 

 

(KONKRETE SELBSTVERPFLICHTUNG)

Zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

 

Ergreifen der Initiative bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über die geltenden rechtlichen Anforderungen hinausgehen, nämlich -

 

Der Kreis Borken verfügt bereits über ein Netzwerk der Verkehrsaufklärungsarbeit und erreicht mit den Bausteinen der Verkehrssicherheit

 

-          Kinder im Vorschulalter: Info-Bus der Polizei mit Puppenbühne,

-          Grundschulkinder: Wettbewerb „Könner auf 2 Rädern“ mit Abschlussveranstaltung; Fahrradausbildung der Jugendverkehrsschulen,

-          Jugendliche: Mofakurse der Schulen; Unfalldemonstration,

-          junge Erwachsene: Angebot zum Fahrsicherheitstraining,

-          Senioren: Informationsveranstaltungen,

-          sowie Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen: Informationsbroschüren, Großplakate an Hauptverkehrsstraßen.

 

1. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich der Kreis Borken als Gebietskörperschaft, diese Bausteine der Verkehrssicherheit abzusichern und fortzuentwickeln. Ein solcher Bedarf wird aktuell im Bereich der Radfahrsicherheit gesehen, weshalb unterstützend  eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“ angestrebt wird. Auch wird der Bedarf gesehen, mit den benachbarten niederländischen Provinzen Gelderland (Achterhoek) , Overijssel (Oost) und Drenthe (Zuid Oost) entlang der Grenze gemeinsame euregionale Konzepte ins Leben zu rufen. Als erste Maßnahme wird im Jahr 2005 ein gemeinsames deutsch/niederländisches Verkehrsaufklärungsplakat zur Aufstellung an verkehrswichtigen Straßen entlang der Grenze entwickelt. 

 

2. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ermöglicht er es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig mit dienstlichen oder privaten Kfz fahren, bis Ende 2007 ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und bei Bedarf zu wiederholen.

Der LKW-Fuhrpark des Straßenbetriebes des Kreises Borken wird 2005 mit Zusatzspiegeln zur Bekämpfung des „toten Winkels“ ausgestattet, um vorbildlich gegen dieses immer noch bestehende Sicherheitsdefizit anzutreten.

Dieses Engagement soll Nachahmung finden bei kommunalen und gewerblichen Betrieben im Gebiet des Kreises Borken. Der Kreis Borken wird in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele der Europäischen Charta für Straßenverkehrs-sicherheit eintreten.

 

 

Borken, den

 

 

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Gerd Wiesmann

Landrat des Kreises Borken