Der Kreis Borken erklärt seinen Beitritt zur Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit. Der damit einhergehenden Selbstverpflichtung zur Aufnahme von internen Angeboten im bestehenden Verkehrssicherheitskonzept wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Europäischen Aktionsprogrammes für die Straßenverkehrssicherheit
„Halbierung der Zahl
der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine
gemeinsame Aufgabe“
hat die Kommission den Wunsch geäußert, dass alle betroffenen Akteure des Verkehrssystems sich an den Initiativen beteiligen. Zu diesem Zweck schlägt sie all denen, die über Anordnungs- oder Entscheidungsbefugnisse oder über wirtschaftliche oder gesellschaftliche Durchsetzungsmöglichkeiten oder ein Vertretungsmandat verfügen, vor, ihren Beitritt zu einer
Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit
zu erklären. Außer zur Einhaltung allgemeiner Grundsätze verpflichtet sich jeder Unterzeichner dazu, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Die so eingegangenen Verpflichtungen werden veröffentlicht und ihre Einhaltung wird beobachtet.
Eine Anfrage beim Landkreistag NRW hat ergeben, dass bisher kein Kreis die Charta unterzeichnet hat. Bekannt ist, das neben dem ADAC die Stadt Köln eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.
Der Kreis Borken fühlt sich der Verkehrssicherheitsarbeit besonders verpflichtet. Die nahezu gleichbleibende Zahl gemeldeter Verkehrsunfälle bei steigenden Bevölkerungs- und Kfz-Zahlen, die sinkenden Anteile der leicht- und schwerverletzten Personen zeigen die Bedeutung und den Erfolg dieses Aufgabengebietes auf. Die zuletzt ansteigende Anzahl der Verkehrstoten wiederum erinnert daran, in den entsprechenden Bemühungen nicht nachlassen zu dürfen.
Verpflichtende
Erklärung:
Der Kreis Borken verfügt bereits über ein Netzwerk der Verkehrsaufklärungsarbeit und erreicht mit den Bausteinen der Verkehrssicherheit
-
Kinder im Vorschulalter:
- Info-Bus der Polizei mit Puppenbühne,
- Grundschulkinder:
- Wettbewerb „Könner auf 2 Rädern“ mit Abschlussveranstaltung; Fahrradausbildung der Jugendverkehrsschulen,
- Jugendliche:
- Mofakurse d. Schulen; Unfalldemonstration, No-Risk-No-Fun-Wanderausstellung
- junge Erwachsene:
- Angebot zum Fahrsicherheitstraining,
- Senioren:
- Informationsnachmittage,
- sowie Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen:
- Informationsbroschüren, Großplakate an Hauptverkehrsstraßen.
Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich der Kreis Borken als Gebietskörperschaft, die Bausteine der Verkehrssicherheit abzusichern und bei Bedarf fortzuentwickeln. Ein solcher Bedarf wird aktuell im Bereich der Radfahrsicherheit gesehen, weshalb unterstützend innerhalb der folgenden 3 Jahre eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“ angestrebt wird. Auch wird der Bedarf gesehen, mit den benachbarten niederländischen Provinzen Gelderland (Achterhoek) , Overijssel (Oost) und Drenthe (Zuid Oost) entlang der Grenze gemeinsame euregionale Konzepte ins Leben zu rufen. Als erste Maßnahme wird im Jahr 2005 ein gemeinsames deutsch/niederländisches Verkehrsaufklärungsplakat zur Aufstellung an verkehrswichtigen Straßen entlang der Grenze entwickelt.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ermöglicht der Kreis Borken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig mit dienstlichen oder privaten Kfz fahren, bis Ende 2007 ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und bei Bedarf zu wiederholen.
Der LKW-Fuhrpark des Straßenbetriebes des Kreises Borken wird 2005 mit Zusatzspiegeln zur Bekämpfung des „toten Winkels“ ausgestattet, um vorbildlich gegen dieses immer noch bestehende Sicherheitsdefizit anzutreten.
Dieses Engagement soll Nachahmung finden bei kommunalen und gewerblichen Betrieben im Gebiet des Kreises Borken. Der Kreis Borken wird in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele der Europäischen Charta für Straßenverkehrssicherheit eintreten.
Die Charta ist als Anlage beigefügt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Kein Beitritt zur EU-Charta
Anlage
Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit
(UNTERZEICHNER)
Der
Unterzeichnete Kreis Borken, vertreten durch den Landrat Gerd Wiesmann,
Inhaber von Anordnungsbefugnissen, Entscheidungsbefugnissen, wirtschaftlicher
oder gesellschaftlicher Durchsetzungsmöglichkeiten oder eines
Vertretungsmandats und aufgrund dessen teilhabend an der Verantwortung für die
Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union,
(PRÄAMBEL)
·
der
Auffassung, dass die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Europa
unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese
Zahl möglichst schnell zu verringern,
·
der
Auffassung, dass eine zwischen den zahlreichen Beteiligten, die auf der einen
oder anderen Grundlage Verantwortung in diesem Bereich tragen, koordinierte
Maßnahme eher geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen,
·
der
Überzeugung, dass es wirksame Maßnahmen gibt, die Verkehrsteilnehmer zur
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften anzuhalten, und auch darüber
hinausgehende Maßnahmen, wie die Verringerung der Risikoexposition von
Verkehrsteilnehmern, ergriffen werden sollten, und dass die Wirkung solcher
Maßnahmen vervielfacht wird, wenn sich eine kritische Zahl von Beteiligten
dafür engagiert,
·
sich dem Ziel
einer Verringerung der Zahl der Verkehrstoten um mindestens 50 % bis 2010 anschließend, im Vertrauen auf das
Verantwortungsgefühl der betroffenen Einzelpersonen und Organisationen,
·
im
Bewusstsein, dass die Maßnahmen zugunsten der Straßenverkehrssicherheit sehr
geringe Kosten verglichen mit den menschlichen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Kosten der Unsicherheit im Straßenverkehr haben,
(ZIEL)
VERPFLICHTET SICH, DIE MASSNAHMEN IN SEINEM VERANTWORTUNGS- UND
TÄTIGKEITSBEREICH
TATKRÄFTIG UMZUSETZEN, UM
FORTSCHRJTTE BEI DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT ZU
BESCHLEUNIGEN
VERPFLICHTET SICH INSBESONDERE,
NACH MASSGABE SEINER VERANTWORTUNG UND SPEZIFISCHEN SITUATION UND IN ÜBEREINSTIMMUNG
MIT MINDESTENS EINEM DER FOLGENDEN GRUNDSÄTZE.
GRUNDSÄTZE
1. Ergreifung
der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel
einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.
2. Aufnahme von Aktionen zur
Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in
seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungskriterien, insbesondere
im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen
sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen
Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die
Straßenverkehrssicherheit.
3. Austausch
von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres
Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von
Vermeidungs- und
Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die
Straßenverkehrssicherheit zuständigen Organisationen.
4.
Leistung
eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige
Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
• Erstausbildung und Weiterbildung sowie
Information der Fahrer,
• Ausrüstung und Ergonomie von
Kraftfahrzeugen,
• Gestaltung der
Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere
minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.
5. Entwicklung
und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.
6. Leistung eines Beitrags
zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene
Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften durch Personen, die in
seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung
eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise
ermöglichen.
7.
Schaffung
eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen
und die
Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert.
8.
Bemühungen,
soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und
Auswirkungen von
Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können.
9.
Leistung
eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und
hochwertiger
medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.
10.
Akzeptanz
einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln
für die
Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur
Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls
Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.
(KONKRETE
SELBSTVERPFLICHTUNG)
Zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Ergreifen
der Initiative bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über die geltenden
rechtlichen Anforderungen hinausgehen, nämlich -
Der Kreis Borken verfügt
bereits über ein Netzwerk der Verkehrsaufklärungsarbeit und erreicht mit den
Bausteinen der Verkehrssicherheit
-
Kinder im Vorschulalter: Info-Bus der Polizei
mit Puppenbühne,
-
Grundschulkinder: Wettbewerb „Könner auf 2
Rädern“ mit Abschlussveranstaltung; Fahrradausbildung der
Jugendverkehrsschulen,
-
Jugendliche: Mofakurse der Schulen;
Unfalldemonstration,
-
junge Erwachsene: Angebot zum
Fahrsicherheitstraining,
-
Senioren: Informationsveranstaltungen,
-
sowie Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen:
Informationsbroschüren, Großplakate an Hauptverkehrsstraßen.
1. Mit der Unterzeichnung der
Charta verpflichtet sich der Kreis Borken als Gebietskörperschaft, diese
Bausteine der Verkehrssicherheit abzusichern und fortzuentwickeln. Ein solcher
Bedarf wird aktuell im Bereich der Radfahrsicherheit gesehen, weshalb
unterstützend eine Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“ angestrebt
wird. Auch wird der Bedarf gesehen, mit den benachbarten niederländischen
Provinzen Gelderland (Achterhoek) , Overijssel (Oost) und Drenthe (Zuid Oost)
entlang der Grenze gemeinsame euregionale Konzepte ins Leben zu rufen. Als
erste Maßnahme wird im Jahr 2005 ein gemeinsames deutsch/niederländisches
Verkehrsaufklärungsplakat zur Aufstellung an verkehrswichtigen Straßen entlang
der Grenze entwickelt.
2. Als
verantwortungsbewusster Arbeitgeber ermöglicht er es allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung
regelmäßig mit dienstlichen oder privaten Kfz fahren, bis Ende 2007 ein
Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und bei Bedarf zu wiederholen.
Der LKW-Fuhrpark des Straßenbetriebes
des Kreises Borken wird 2005 mit Zusatzspiegeln zur Bekämpfung des „toten
Winkels“ ausgestattet, um vorbildlich gegen dieses immer noch bestehende
Sicherheitsdefizit anzutreten.
Dieses Engagement soll
Nachahmung finden bei kommunalen und gewerblichen Betrieben im Gebiet des
Kreises Borken. Der Kreis Borken wird in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die
Ziele der Europäischen Charta für Straßenverkehrs-sicherheit eintreten.
Borken,
den
.............................................
Gerd
Wiesmann
Landrat
des Kreises Borken