Zur Gegensteuerung im Hinblick auf die absehbare Steigerung des Zuschussbedarfs im ÖPNV werden folgende Reduzierungen im Fahrplanangebot beschlossen:
1. Fahrtenstreichungen zu Schwachverkehrszeiten auf den Linien R 76/77
2. Reduzierung des TaxiBus-Angebotes auf einen Zweistundentakt und die Einschränkung
des Betriebszeitfensters
Die Fahrplanänderungen sollen möglichst zeitnah, spätestens zum Fahrplanwechsel 2005/2006 umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Sachdarstellung:
Im Bereich des ÖPNV zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr eine gravierende Steigerung des Finanzbedarfs für den Kreis ab. Gründe hierfür sind die Kürzung der Aufgabenträgerpauschale, die Kürzungen der Ausgleichsleistungen des Bundes (Schülerverkehr, Schwerbehinderte), die weitere Aufzehrung der ÖPNV-Rücklage sowie die Ausgaben für die Verlustabdeckung für die RVM.
Um Kosten einzusparen, hat der Kreistag daraufhin am 15.07.2004 beschlossen, die Linie 760 (Stadtlohn – Chemiepark Marl) einzustellen, die Linie 753 (Ahaus – Stadtlohn – Südlohn – Borken) auf Sonderlinienverkehre nach § 43 PBefG umzustellen und auf der Sprinterbuslinie Bocholt – Münster Doppeldeckerbusse einzusetzen.
Die in der Kreistagsvorlage 0190/2004/1 weiterhin erläuterten Einsparvorschläge
·
Fahrtenstreichungen
zu Schwachlastzeiten auf den Linien R 76/77
·
Reduzierung
des TaxiBus-Angebotes auf einen Zweistunden-Takt und die Einschränkung des
Betriebszeitfensters (Ausnahmen RegioBus-Linien R 73/74)
wurden zurückgestellt und sollten im Rahmen des Zweiten Nahverkehrsplanes und nach Vorliegen der Stellungnahmen der betroffenen Städte und Gemeinden weiter beraten werden.
Um eine gewisse Grundversorgung in den Abendstunden auf den Hauptachsen im Kreisgebiet zu erhalten, waren bereits in der o. a. Vorlage modifizierte Vorschläge unterbreitet worden. Dadurch wird auch mehr Gleichberechtigung für die Städte und Gemeinden erreicht, die nicht von der Bahn erschlossen werden. Im Einzelnen sollen folgende Angebote erhalten bleiben:
· R 76/77 (Borken-Ahaus): 20:26 Uhr ab AhausgStadtlohngBorken; 21:32 Uhr ab BorkengStadtlohngAhaus; 22:26 Uhr ab AhausgStadtlohn (Einrücken in Betriebshof);
· TaxiBus-Fahrten R 74(Borken-Heiden-Groß Reken): Werktags werden abends weiterhin – allerdings nur in der Hauptlastrichtung von Borken zurück nach Reken – die TaxiBus-Fahrten ab 20:33 Uhr und 22:33 Uhr angeboten. Außerdem soll am Samstagnachmittag die Busfahrt ab Borken 16:33 Uhr angepasst an die Geschäftszeiten erhalten bleiben.
· TaxiBus-Fahrten R73 (Groß Reken – Lembeck): Wegen der Verknüpfung mit der R 74 in Groß Reken sollen in Abstimmung zum Angebot der R 74 weiterhin montags bis freitags die TaxiBusse um 20:56 Uhr und 22.56 Uhr ab Groß Reken nach Lembeck fahren, ebenso samstags um 16:56 Uhr.
· 751 (Bocholt-Borken-Coesfeld): Die angebotenen Spätfahrten wurden mit Umstellung des Fahrplanes am 10.01.2005 seitens der WB kostenneutral optimiert. So fahren die Busse montags bis freitags um 20.55 Uhr (ab Einsatzort Coesfeld) und 22.42 Uhr von Borken nach Bocholt und um 20.49 Uhr sowie 23.22 Uhr von Bocholt zurück. Auch am Wochenende besteht weiterhin eine Spätverbindung.
Die Reduzierung des TaxiBus-Angebotes durch Umstellung auf einen Zwei-Stunden-Takt und Einschränkung des Betriebszeitfensters (werktags 6:00 Uhr bis etwa 20:00 Uhr, samstags 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr – Ausnahme R 73/74) ist gerechtfertigt, da bisher mit dem Stundentakt ein sehr hoher Standard besteht. Entsprechende Maßnahmen sind vom Kreis Coesfeld aufgrund des auch dort bestehenden Kostendrucks bereits umgesetzt worden. Von den Sparvorschlägen sind nachstehend aufgeführte Linien betroffen:
· R 73: Groß Reken – Lembeck
· R 74: Borken – Groß Reken
· T 15: Leblich – Heiden
· T 17: Heek – Metelen – Burgsteinfurt
· T 18: Klein Reken – Groß Reken – B 67n (S 75)
· T 19: Hülsten – Maria Veen – B 67n (S 75)
· T 53: Oeding – Südlohn
· T 55: Oeding – Winterswijk
· T 79: Legden – Asbeck – Eggerode – Schöppingen
· T 88: Alstätte – Enschede
Die Städte und Gemeinden wurden in der Zwischenzeit zu den vorgeschlagenen Sparmaßnahmen gehört. Die Stellungnahmen sind nachfolgend aufgeführt:
1. R76/77 – Fahrtenstreichungen
in Schwachlastzeiten
Stadt / Gemeinde |
Stellungnahme |
Ahaus |
Zustimmung aufgrund der dramatischen Verschlechterung der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte. Bedingung ist aber, dass die im Entwurf des 2. NVP dargelegten Angebotsreduzierungen, von denen andere Kommunen betroffen sind, in gleicher Weise zeitnah umgesetzt werden. |
Borken |
Die Einsparbemühungen des Kreises werden unterstützt, den vorgesehenen Kosteneinsparungen wird daher zugestimmt. |
Gronau |
Die Nord-Süd-Verbindung im Stunden-Takt wurde nach jahrelangem Ringen mit dem 1. NVP verwirklicht. Einer Reduzierung auf einen Zwei-Stunden-Takt wird daher nicht zugestimmt. |
Heek |
Es werden keine Bedenken erhoben. |
Stadtlohn |
Die Linie soll insbesondere wegen der Bahnanbindung in der bestehenden Form erhalten bleiben. |
2. TaxiBusse – Zwei-Stunden-Takt
und Einschränkung des Betriebszeitfensters
Stadt / Gemeinde |
Stellungnahme |
Ahaus |
Zustimmung aufgrund der
dramatischen Verschlechterung der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte.
Bedingung ist aber, dass die im Entwurf des 2. NVP dargelegten
Angebotsreduzierungen, von denen andere Kommunen betroffen sind, in gleicher
Weise zeitnah umgesetzt werden. |
Borken |
Die Einsparbemühungen des Kreises werden unterstützt, den vorgesehenen Kosteneinsparungen wird daher zugestimmt. |
Heek |
Es werden keine Bedenken erhoben. |
Heiden |
Die Einstellung des Abendverkehrs wird nicht mitgetragen. In den Abendstunden muss auf der R 74 als einer der Hauptachsen im Kreisgebiet eine gewisse Grundversorgung erhalten bleiben. Es wird erwartet, dass samstags zu den Hauptgeschäftszeiten (zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr) weiterhin ein Bus eingesetzt wird. |
Legden |
Die Gemeinde verschließt sich den offensichtlich notwendigen Sparmaßnahmen nicht. Es wird erwartet, dass Maßnahmen nach objektivem und für alle Betroffenen einheitlichem Maßstab umgesetzt werden. |
Reken |
Die Einstellung des Abendverkehrs wird nicht mitgetragen. In den Abendstunden muss auf der R 74 als einer der Hauptachsen im Kreisgebiet eine gewisse Grundversorgung erhalten bleiben. Es wird erwartet, dass samstags zu den Hauptgeschäftszeiten (zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr) weiterhin ein Bus eingesetzt wird. Die Aussagen gelten gleichermaßen für die Linie R 73 als Zubringer zur R 74. |
Schöppingen |
Die T 79 ist einzige und wichtige Anbindung an den Ortsteil Eggerode. Die Beschränkung auf einen Zwei-Stunden-Takt und die Reduzierung der Betriebszeiten ist so einschneidend, dass eine Grundversorgung nicht mehr sichergestellt ist. |
Velen |
Ein Zwei-Stunden-Takt ist ausreichend. Es ist darauf zu achten, dass der Anschluss an die Linie S 75 erhalten bleibt. |
Bocholt, Isselburg, Vreden, Rhede, Gescher und Raesfeld sind nicht direkt betroffen und haben nicht ausdrücklich Stellung bezogen. Auch Südlohn hat sich nicht explizit geäußert, auf Nachfrage aber Zustimmung signalisiert.
Bewertung der Stellungnahmen:
Unter dem Eindruck des zunehmenden Kostendrucks auf die öffentlichen Haushalte halten die Kommunen die vorgeschlagenen Kosteneinsparungen überwiegend für erforderlich. Besonderer Wert wird dabei auf die Gleichbehandlung der Kommunen und eine einheitliche Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen gelegt.
Auf der R76/77 werden zwar Fahrten in den Schwachlastzeiten eingespart, eine Grundversorgung bleibt aber in den Abendstunden ebenso wie auf den übrigen Hauptachsen im Kreisgebiet wie oben näher beschrieben erhalten. Der Erwartung der Stadt Stadtlohn wird somit, wenn auch nur zum Teil, entsprochen. Die von der Stadt Gronau befürchtete Extremvariante einer grundsätzlichen Reduzierung der Linie R 76/77/783 auf einen Zwei-Stunden-Takt wurde bereits in der Vorlage 0190/2004 (Sitzung des Ausschusses am 29.06.2004) als nicht realisierbar eingestuft.
Der Vorschlag, auch auf der R 73 und R 74 in den Abendstunden eine Grundversorgung vorzuhalten, entspricht den Wünschen der Gemeinden Heiden und Reken. Auf diesen beiden Linien wird zudem an den Samstagen noch je eine Fahrt zu den Hauptgeschäftszeiten angeboten.
Die vorgeschlagene Reduzierung des TaxiBus-Verkehres auf der Linie T 79 verschlechtert zwar das Angebot auf der Relation Schöppingen – Eggerode, gefährdet aber nicht die Grundversorgung des Ortsteils. Bei einer durchschnittlichen Nachfrage von 1,8 Fahrgästen/Fahrt vom Montag bis Freitag sowie von 1,4 Fahrgästen/Fahrt am Samstag sind die angedachten Kürzungsvorschläge gerechtfertigt.
Die Städte und Gemeinden tragen im Grundsatz die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen mit. Härten, insbesondere im Abendverkehr, werden durch eine Grundversorgung auf den Hauptachsen abgefedert. Auf den TaxiBus-Linien werden Standards abgebaut, eine verlässliche Bedienung im Zwei-Stunden-Takt bis ca. 20.00 Uhr bleibt allerdings weiter erhalten. Die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen ist erforderlich, um der Kostenentwicklung entgegenzuwirken.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?