Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 19.01.2020
Sachdarstellung:
Das britische
Parlament hat das Brexit-Abkommen von Premierminister Boris Johnson in zweiter
Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten votierten mit der
Mehrheit der konservativen Partei Johnsons mit 358 zu 234 Stimmen für den
Gesetzestext zum Austrittsvertrag mit der Europäischen Union. Damit wird die
erste Hürde zum britischen EU-Austritt am 31. Januar genommen. Die
Schlussabstimmung ist für diesen Monat geplant. Danach muss das Gesetz noch das
Oberhaus passieren. Nach dem Inkrafttreten des Brexit-Abkommens soll es eine
Übergangsperiode bis Ende 2020 geben, in der die Beziehungen zwischen der EU
und Großbritannien weitgehend unverändert bleiben. Eine weitere Verlängerung
dieser Übergangsperiode will Johnson ausschließen und hat im Gesetzestext zum
Brexit-Abkommen verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU
beantragen kann.
Zumindest sollte jetzt auch auf Kreisebene, sofern dies nicht schon ohne Aufforderung seitens der Politik begonnen wurde, ein solches Szenario mit den dazu gehörigen Maßnahmen betrachtet werden, um gegebenenfalls für eine entsprechende Unterstützungsleistung für die kreisangehörigen Städte gewappnet zu sein.
In diesem Zusammenhang stellen
sich folgende Fragen:
1. Ist dem Kreis,
aufgeschlüsselt nach den angehörigen Städten, die Anzahl der Einwohner*innen
mit britischer Staatsbürgerschaft bekannt? Wie viele haben eine doppelte
Staatsbürgerschaft?
2.
Sind
die Städte bei einem möglichen ungeordneten Austritt darüber informiert und
vorbereitet, dass die dort lebenden britischen Staatsbürger eine städtische
Anlaufstelle zur schnellen Beantragung des verlängerten Aufenthaltsrechtes
benötigen?
3.
Ist
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken bekannt, welche
Unternehmen aus dem Kreis Patent- und Lizenzrechte in Großbritannien auf ihre
Produkte unterhalten?
4.
Werden
den betroffenen Unternehmen entsprechende rechtliche Beratungsstrukturen über
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken oder die jeweils
zuständigen Kammern angeboten?
5.
Sind
die Unternehmen über die Besonderheiten des Aufenthaltsrechtes Ihrer
Arbeitnehmer*innen in solchen Fällen informiert und vorbereitet?
6. In welcher Form
werden die im Kreisgebiet lebenden britischen Staatsbürger darüber informiert,
wie sich ihre Aufenthaltsrechte ändern können und welche Anträge sie mit
welchen Fristen stellen müssen?
7. Ist durch den
Austritt Großbritanniens aus der EU mit der Straffung von EU-Fördermitteln
(EFRE) für die neue Vergaberunde zu rechnen, und können bereits angestrebte
Projekte dadurch gefährdet werden? Hat der Brexit insbesondere Auswirkungen auf
die EUREGIO und das grenzüberschreitende INTERREG Programm
„Deutschland-Nederland“?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner