Dem Entwurf des Haushalts 2020, bezogen auf das Budget 09 – Geoinformation und Liegenschaftskataster, wird zugestimmt. Dem Kreistag wird insofern empfohlen, den Haushalt 2020 zu verabschieden.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung NRW i.V.m. §§ 80 und 84 Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2020 wurde am 12.12.2019 in
den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss und
der Verabschiedung im Kreistag ist die Haushaltsvorlage in den jeweiligen
Fachausschüssen zu beraten. Die einzelnen Ansätze für das Budget 09 –
Geoinformation und Liegenschaftskataster – ergeben sich aus den beigefügten
Anlagen.
Entscheidungsalternative:
Dem Haushaltsentwurf wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Veranschlagungen im
Haushaltsentwurf 2020
Aussage zur
Klimafolgenabschätzung:
Konkrete Aussagen
über die Beeinflussung des Weltklimas können nicht getroffen werden.
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