- Den vorgeschlagenen Änderungen zur Tarifmaßnahme 2020 für den WestfalenTarif im Münsterland als ersten strategischen Schritt in Richtung Vereinfachung und Vergünstigung des WestfalenTarifs wird zugestimmt.
- Die Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Sitzungen des Tarifausschusses Münsterland, der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe, im WestfalenTarif-Ausschuss und in der Gesellschafterversammlung sowie dem Aufsichtsrat der RVM werden beauftragt, entsprechend abzustimmen.
Sachdarstellung:
Zur inhaltlichen Darstellung des
Hintergrundes der Tarifmaßnahme 2020 wird auf die Sitzungsvorlage 0327/2019/KREIS verwiesen.
Wie bereits in der
Kreistagssitzung am 12.12.2019 angesprochen, haben sich während der
Beratungskette zu der Tarifmaßnahme 2020 beihilferechtliche Fragestellungen zum
„Aktionsmodell für 9 Uhr Tagesticket“ verfestigt. In der
Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland / Ruhr-Lippe wurde
deshalb die Umsetzung des „Aktionsmodell für 9 Uhr Tagesticket“ unter den Vorbehalt gestellt der vorherigen
a) Genehmigung durch die EU oder b) Erlass entsprechender Allgemeiner
Vorschriften durch die Kreise. An beiden Wegen zur Erlangung der
Rechtssicherheit wird derzeit gearbeitet.
Es ist allerdings nicht abzuschätzen,
bis wann entweder eine Genehmigung durch die EU vorliegt oder entsprechende
Allgemeine Vorschriften in den Kreisen erlassen werden. Deshalb ist unsicher,
ob am 01.08.2020 die Tarifmaßnahme 2020 einschließlich der wichtigen
Teilmaßnahme „Aktionsmodell für 9 Uhr
Tagesticket“ umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erfordert der lange zeitliche
Vorlauf zur Programmierung von Bordrechnern in den Fahrzeugen sowie der
Ticketautomaten eine Entscheidung in den nächsten Wochen.
In der Gesellschafterversammlung
der Tarifgemeinschaft Münsterland / Ruhr-Lippe am 13.12.2020 wurde vor dem
schwierigen Hintergrund folgender Kompromiss ausgehandelt:
1. lineare Tarifanpassung
Entsprechend der angefügten
Tabelle soll im Münsterland eine Steigerung der Fahrkartenerlöse für die
Verkehrsunternehmen in den Preisstufen 0M bis 5M, ohne StadtBus-Städte, von
etwa 1,93 % umgesetzt werden.
Hervorzuheben sind
- eine unterdurchschnittliche Anhebung
der EinzelTicket- und 24StundenTicket-Preise.
- sofern die EU-Genehmigung vorliegt oder
entsprechende Allgemeine Vorschriften der Kreise erlassen sind eine
deutliche Absenkung und Vereinfachung der 9 Uhr TagesTickets für den
Pilotzeitraum vom 01.08.2020 bis zum 01.08.2021 vorgesehen. Sollte am 01.08.2020 die
Rechtssicherheit durch EU-Genehmigung oder Allgemeine Vorschriften nicht
bestehen, wird der Preis des 9 Uhr TagesTickets nicht angehoben.
- unveränderte Preise bei dem JobTicket,
dem AnschlussTicket und dem AzubiAbo.
Entscheidungsalternativen:
Ja.
Den vorgeschlagenen Änderungen
zur Tarifmaßnahme 2020 für den WestfalenTarif im Münsterland wird nicht
zugestimmt.
Die Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Sitzungen des Tarifausschusses Münsterland, der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe, im WestfalenTarif-Ausschuss und in der Gesellschafterversammlung sowie dem Aufsichtsrat der RVM werden nicht beauftragt, entsprechend abzustimmen.
Hinweis:
In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV am 27.01.2020 wurde beschlossen, den Beschlussvorschlag Nr. 1 um den markierten Teil zu ergänzen.