Der Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag die Annahme des Budgets
04 „Gesundheit“ für das Jahr 2020
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des
8. bis 12. Teils der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushaltes 2020 ist am 12.12.2019 in den Kreistag
eingebracht worden. Es ist vorgesehen, den Kreishaushalt für das Jahr 2020 im
Kreisausschuss am 05.03.2020 abschließend zu beraten und durch den Kreistag am
12.03.2020 zu verabschieden.
Über Anträge externer Verbände und Institutionen wird in der Sitzung nur
beraten und beschlossen, wenn sich Fraktionen oder auch einzelne
Ausschussmitglieder den jeweiligen Antrag ganz oder in Teilen zu Eigen machen.