Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag die Annahme des Budgets 04 „Gesundheit“ für das Jahr 2020


Rechtsgrundlage:

§ 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des 8. bis 12. Teils der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2020 ist am 12.12.2019 in den Kreistag eingebracht worden. Es ist vorgesehen, den Kreishaushalt für das Jahr 2020 im Kreisausschuss am 05.03.2020 abschließend zu beraten und durch den Kreistag am 12.03.2020 zu verabschieden.

Über Anträge externer Verbände und Institutionen wird in der Sitzung nur beraten und beschlossen, wenn sich Fraktionen oder auch einzelne Ausschussmitglieder den jeweiligen Antrag ganz oder in Teilen zu Eigen machen.