Dem Abschluss der Vereinbarung wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und deren öffentlichen Stellen vom 23.05.1991
Sachdarstellung:
Über die räumliche Lage der Feuer- und Rettungswache Gronau ergeben sich im Bereich der Gemeente Losser/NL Gebiete, die vom deutschen Rettungsdienst schneller erreicht werden können als vom niederländischen Rettungsdienst. Die Feuer- und Rettungswache Gronau ist aufgrund ihrer Kapazität und Auslastung in der Lage, diese Einsätze auf niederländischer Seite zu bedienen, ohne dass die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung auf deutscher Seite beeinträchtigt wird. Die Vereinbarung regelt die grenzüberschreitende Nachbarschaftshilfe der Rettungsdienste auf deutscher und niederländischer Seite mit der Zielsetzung, bei lebensbedrohlicher gesundheitlicher Gefährdung von Menschen schnellstmöglichst qualifizierte notfallmedizinische Hilfe ohne Behinderung durch Staatsgrenzen zu gewährleisten.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen:
Öffentliche-rechtliche Vereinbarung über ein grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst