Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses
Vorlage
0069/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Zur Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses wird Frau Elisabeth Brumann bestellt. Zur stellvertretenden Schriftführerin wird Frau Bettina Oste bestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz,

§§ 37 Abs. 1, 41 Abs. 4 Kreisordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 1, 28 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

 

Sachdarstellung:

Auf den Wahlausschuss finden gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts Anwendung. Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 41 Abs. 9 Kreisordnung). Hierfür ist ein Schriftführer oder eine Schriftführerin zu bestellen (vgl. § 37 Abs. 1 KrO, § 41 Abs. 4 KrO).

Frau Elisabeth Brumann und Frau Bettina Oste haben die Sachbearbeitung für das Aufgabengebiet Wahlen inne. Es wird daher vorgeschlagen, sie als Schriftführerin und stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zu bestellen.

 

 


  


  


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