Die Verwaltung initiiert einen Genehmigungswettbewerb für die Linien 731 und 782. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet.
Rechtsgrundlage:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Sachdarstellung:
Die WB hatte bereits im Mai 2000 erstmals eine Kostenbeteiligung des Kreises für eine Reihe von bislang eigenwirtschaftlich betriebenen Linien geltend gemacht, darunter auch die jetzt zur Entscheidung anstehenden Linien. Auf beiden Linien wollte die WB eigenwirtschaftlich nur noch Schülerverkehr (je eine Fahrt morgens nach Bocholt bzw. Gronau und mittags jeweils zurück nach Vreden) anbieten. Die Bezirksregierung hat seinerzeit in Abstimmung mit dem Kreis Borken als Aufgabenträger sehr zurückhaltend reagiert und der Befreiung von der Betriebspflicht nur für wenige der damals beantragten Kurse zugestimmt. So wurden ab 2004 nur einzelne Fahrten gestrichen.
Die WB hat nun angekündigt, mit Ablauf der Konzessionslaufzeit (31.12.2005) für die Linien 731 und 782 neue Konzessionen nur noch für den Schülerverkehr zu beantragen. In den Ferien und am Wochenende gäbe es dann überhaupt kein Fahrtenangebot mehr.
Der Entwurf des 2. Nahverkehrsplans des Kreises Borken ordnet die beiden Linien aufgrund ihres Bedienungsangebotes dem regionalen Ergänzungsnetz zu und beschreibt den Status quo als „ausreichende Verkehrsbedienung“.
Zählergebnisse, Alternativen, Kosten
Linie 731
(Anzahl Fahrgäste je Fahrt; fettgedruckte Fahrten sollen erhalten
bleiben.)
PGN 2002 |
16.02.2005 |
17.02.2005 |
18.02.2005 |
22.02.2005 |
|
Fahrt-Nr. |
|||||
001:
06:35 ab Vreden |
47 |
36 |
30 |
||
009: 14:35 ab Vreden |
4 |
8 |
9 |
||
006:
13:10 ab Bocholt |
16 |
6 |
50 (Ausflug) |
34 |
|
012: 16:30 ab Bocholt |
4 |
7 |
4 |
||
014: 18:40 ab Bocholt |
3 |
4 |
5 |
Die größte Kundennachfrage (über 50%) gibt es zwischen Rhede und Bocholt, wo zusätzlich die Angebote der Linien 751 und S75 bestehen.
Alternative Fahrmöglichkeiten zwischen Rhede und Oeding sowie Vreden bestehen wie folgt: Zwischen Rhede und Vardingholt fährt seit 6.9.2004 zweistündlich der Bürgerbus. Burlo, Oeding und Vreden sind über Borken zu erreichen (751 oder S75 bis Borken, mit 754 nach Burlo oder Oeding, mit R76 und T53 nach Oeding bzw. 761 nach Vreden). Vreden ist von Bocholt auch über Winterswijk (C8, T10, R71) erreichbar – allerdings sind alle Verbindungen sehr viel umständlicher als mit der 731.
Linie 782
(Anzahl
Fahrgäste je Fahrt;
fettgedruckte Fahrten sollen
erhalten bleiben.)
Zähldatum Fahrt-Nr. |
PGN 2002 |
29.09.2004 |
30.09.2004 |
01.10.2004 |
29.10.2004 (Ferien) |
02.02.2005 |
03.02.2005 |
08.02.2005 |
11.02.2005 |
16.02.2005 |
Fahrt-Nr. |
||||||||||
052: 07:43 ab Gronau |
0 |
1 |
0 |
|||||||
060:
13:10 ab Gronau |
19 |
7 |
9 |
27 |
34 |
20 |
||||
064: 18:37 ab Gronau |
1 |
5 |
5 |
|||||||
049:
06:37 ab Vreden |
33 |
26 |
17 |
|||||||
059: 13:50 ab Vreden |
7 |
9 |
2 |
3 |
8 |
|||||
061: 15:55 ab Vreden |
7 |
0 |
0 |
2 |
Die meisten Kunden nutzen die Relation zwischen Vreden und Alstätte bzw. zwischen Epe und Gronau. Den Bereich Vreden-Ellewick-Ammeloe-Lünten deckt der Bürgerbus ab, der, wenn er Schülerverkehrsfunktionen mit übernehmen sollte, ggf. in Zeitlagen angepasst werden müsste. Zwischen Epe und Gronau verkehren die Linien RT783 und der Zug (z.Zt. noch781, solange der Maßnahmenvorschlag des 2.NVP noch nicht umgesetzt ist). Die Kernstädte Vreden und Gronau sind über Ahaus verbunden (S70, RT783, Zug).
Aussagen des NVP
Der 1. NVP sah die Umstellung aller Fahrten auf beiden Linien auf TaxiBus-Angebote vor.
Der Entwurf des 2. NVP definiert den Status Quo als die „ausreichende Verkehrsbedienung“. Der grundsätzliche Finanzierungsvorbehalt lässt aber ein davon abweichendes eingeschränktes Verkehrsangebot zu.
Grundsätzliche rechtliche Alternativen und Abwägung
Eine Auferlegung, d.h. Beauftragung der WB durch den Kreis Borken Fahrten gegen Kostenerstattung weiter durchzuführen, ist bei Neuerteilung von Konzessionen unzulässig.
Grundsätzlich müssen bezuschusste Verkehre ausgeschrieben werden. Möglich ist auch, einen Genehmigungswettbewerb auszurufen, d.h. das Auslaufen der Konzession zu veröffentlichen und Unternehmen die Gelegenheit zu geben, sich um die Durchführung des Fahrbetriebs auf der Linie mit einem entsprechenden Angebot zu bewerben. Die Hoffnung, dass mindestens ein Anbieter die Leistungen ohne Zuschuss fahren will, scheint aber gering. Die Unternehmen ONV (Subunternehmer auf der Linie 731) und Kürten (Subunternehmer auf der Linie 782) haben bereits signalisiert, die heutigen Fahrten nicht kostendeckend anbieten zu wollen.
Der 2. NVP nennt als oberste Zielsetzung, einen möglichst wirtschaftlichen ÖPNV zu betreiben. Der NVP will dies erreichen, in dem Nachfragepotentiale auf vertakteten Produktlinien ausgeschöpft werden, und insbesondere auf Ergänzungslinien die Fahrtenangebote auf die Kernnachfrage ausgerichtet bleiben, aber in Tagesrandzeiten und am Wochenende in der Regel entfallen. Nur so lassen sich die beschränkt verfügbaren Mittel optimal einsetzen.
Unter diesen Randbedingungen scheint es sinnvoll, zunächst einen Genehmigungswettbewerb zu initiieren und das weitere Handeln von diesem Ergebnis abhängig zu machen.
Dass weiterhin mindestens der Schülerverkehr gefahren werden muss, steht außer Zweifel.
In Hinblick auf das Ziel, später Linienbündel ausschreiben zu wollen, müssen die Neuerteilungen der Konzessionen nach Genehmigungswettbewerb gleichermaßen wie in einer separaten Ausschreibung mit dem geplanten Datum des Linienbündels korrespondieren. Diese Festlegung soll zeitnah innerhalb des Münsterlands mit den Gutachtern abgestimmt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Kein Genehmigungswettbewerb, Streichung der Fahrten oder Ausschreibung mit Kostenübernahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.