Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht über das Modellprojekt „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz im Kreis Borken“ zustimmend zur Kenntnis und stimmt den Finanzierungsmodalitäten zu.
Rechtsgrundlage:
SGB XI, SGB XII
Sachdarstellung:
Angesichts der stetigen Zunahme älterer Menschen, der prognostizierten Kostensteigerungen im pflegerischen Bereich sowie den veränderten Lebenslagen Älterer gewinnen neue Wohnkonzepte für ältere Menschen immer mehr an Bedeutung.
Seit Jahren werden neue Wohnformen für Ältere auch im Kreis Borken politisch diskutiert. Schon im Rahmen der Zielplanung für das Jahr 2001 wurde die Förderung und Entwicklung neuer Wohnformen für ältere Menschen im Kreis Borken als Entwicklungsziel definiert. Neue innovative Wohnobjekte wurden besichtigt und diskutiert, für das Betreute Seniorenwohnen wurde eine Bedarfsplanung durchgeführt und Qualitätsstandards wurden etabliert, Investoren nehmen das Beratungsangebot des Fachbereichs Soziales gerne an und Haus-/ Wohngemeinschaften werden geplant bzw. befinden sich im Bau.
Die konkrete Unterstützung in dem Modellprojekt „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ der Europäischen Senioren-Akademie hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss bereits bei der Zielplanung für 2004 als eine Maßnahme zur Erreichung des Entwicklungsziels „Förderung neuer Wohnformen im Alter“ beschlossen.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben vor dem Hintergrund des enormen Zuwachses von Menschen mit einer dementiellen Erkrankung und der damit verbundenen Notwendigkeit differenzierter Wohnformen der Europäischen Senioren-Akademie (ESA) ihre Zustimmung gegeben, zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gem. § 8 Abs. 3 SGB XI das Modellprojekt „Implementierung von Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz im Kreis Borken (Ahaus und Bocholt)“ durchzuführen. Das Modellprojekt hat eine Laufzeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2007 und wird von der Fachhochhochschule Münster wissenschaftlich begleitet.
In Ahaus wurde Anfang Dezember 2004 mit dem Bau einer Wohnanlage bestehend aus zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit je 9 Plätzen begonnen, bis zum 01.10.2005 soll die Wohnanlage fertig gestellt sein. Die ESA betreibt die Wohngemeinschaften in Kooperation mit dem Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.V.
Ob und mit welchen Akteuren eine vergleichbare Wohnanlage in Bocholt realisiert werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Nähere Informationen zu dem Modellprojekt finden Sie in dem Vermerk vom 04.03.2005 (Anlage zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 08.02.2005).
Die Wohngemeinschaften bilden eine – aus fachlicher Sicht sehr zu begrüßende - Ergänzung zum bestehenden ambulanten Versorgungsangebot und sind als echter Ersatz für eine stationäre Unterbringung der künftigen Bewohner/innen vorgesehen.
Der Fachbereich Soziales ist sehr daran interessiert, dass auch Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben sollen, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen das neue Wohnangebot zu nutzen. Während für die Kostenpositionen Wohnen, Verpflegung, hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung die gleichen gesetzlichen Ansprüche nach dem SGB XII gelten wie für Menschen, die zu Hause leben, ergibt sich hinsichtlich der Kostenposition Psychosoziale Betreuung und Begleitung eine Besonderheit. Für die psychosoziale Begleitung, die in Form einer Betreuungspauschale abgerechnet werden soll, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch nach dem SGB XI. Sofern der Bewohner/die Bewohnerin die Betreuungspauschale nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst finanzieren kann und die ambulante Wohnform für notwendig erachtet wird, soll sie aus Kreismitteln finanziert werden.
Herr Dr. Bodo de Vries, Leiter der Europäischen Senioren-Akademie Ahaus, wird den Stand der Projektentwicklung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in der Sitzung vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die für das Haushaltsjahr 2005 benötigten Mittel zur Finanzierung der Betreuungspauschalen sind abhängig von der Höhe der monatlichen Betreuungspauschale je Bewohner/in, dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnanlagen, der Belegung im Jahr 2005 sowie den finanziellen Verhältnissen der Bewohner/innen.
In den Haushalt 2005 wurden als Merkposten 50.000 Euro eingestellt.