Die
für das Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ genannten Ziele werden wie
folgt neu formuliert:
- Fortführung der
kooperativen Landschaftsplanung unter vertiefter Berücksichtigung der
Belange des Landschaftsbildes, der Erholung in der freien Landschaft sowie
der Landwirtschaft
- Aktives, ökologisches
Flächenmanagement im Zuge der landschaftsrechtlichen Eingriffsregelung
durch die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken
- Pflege und Entwicklung
der Naturschutzgebiete im Kreis Borken unter Berücksichtigung einer
verträglichen sanften Erholung
- Weiterer Ausbau des
Vertragsnaturschutzes gemeinsam mit der Landwirtschaft
- Grenzübergreifender
Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den umweltrelevanten
Institutionen in den Niederlanden
- Für die Erreichung des
in den Naturschutzgesetzen enthaltenen Ziels der 10 %igen Flächensicherung
für den Biotopverbund sind zur Schonung wertvoller, privater
landwirtschaftlicher Flächen auch öffentliche Liegenschaften des Landes
und des Bundes mit einzubeziehen
- Durch eine aktive
Öffentlichkeitsarbeit und Beratungstätigkeit sind die Bürgerinnen und
Bürger über die Belange von Natur und Landschaft in geeigneter Weise zu
informieren.
Daneben wird die Verwaltung (Fachbereich Natur und
Umwelt) beauftragt, den textlichen Rahmen der Ziffer 1, „Landschaft und Umwelt“ (Text 1.1 bis 1.2) neu zu fassen und dabei
deutlicher auf die tatsächlichen
landschaftlichen Gegebenheiten einzugehen.
Sachdarstellung:
Das Handlungsfeld „Natur und
Umwelt“ bildet die zentralen Grundlagen
für eine zukunftsorientierte Kreisentwicklung. Die Landschaft unseres Kreises
stellt die Lebensgrundlage der Bevölkerung dar. Sie ist Wohn- und Lebensraum.
Sie ist aber auch Wirtschaftsraum nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft.
Vermehrt werden die sogenannten weichen Standortfaktoren als ausschlaggebende
Kriterien für die Standortwahl von gewerblichen bzw. industriellen Vorhaben
genannt. Daher ist es notwendig konkrete
Ziele zu nennen, die in dem vorgegebenen Zeitraum erreichbar sind und zu
feststellbaren Ergebnissen führen.
Die im Beschlussvorschlag
genannten Ziele entsprechen diesen Anforderungen. Sie sind konkret, sie
beziehen sich auf unseren Kreis, sie sind erreichbar und sie werden zu einer
positiven Entwicklung beitragen.
Daher ist die Einschaltung
externer Gremien nicht erforderlich.