Betreff
Fortschreibung des Leitbildes / Mittelfristige Zielplanung
Vorlage
0084/2005
Art
Antrag CDU-Fraktion

Die für das Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ genannten Ziele werden wie folgt neu formuliert:

  • Fortführung der kooperativen Landschaftsplanung unter vertiefter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes, der Erholung in der freien Landschaft sowie der Landwirtschaft
  • Aktives, ökologisches Flächenmanagement im Zuge der landschaftsrechtlichen Eingriffsregelung durch die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken
  • Pflege und Entwicklung der Naturschutzgebiete im Kreis Borken unter Berücksichtigung einer verträglichen sanften Erholung
  • Weiterer Ausbau des Vertragsnaturschutzes gemeinsam mit der Landwirtschaft
  • Grenzübergreifender Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den umweltrelevanten Institutionen in den Niederlanden
  • Für die Erreichung des in den Naturschutzgesetzen enthaltenen Ziels der 10 %igen Flächensicherung für den Biotopverbund sind zur Schonung wertvoller, privater landwirtschaftlicher Flächen auch öffentliche Liegenschaften des Landes und des Bundes mit einzubeziehen
  • Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und Beratungstätigkeit sind die Bürgerinnen und Bürger über die Belange von Natur und Landschaft in geeigneter Weise zu informieren.

Daneben wird die Verwaltung (Fachbereich Natur und Umwelt) beauftragt, den textlichen Rahmen der Ziffer 1, „Landschaft  und Umwelt“  (Text 1.1 bis 1.2) neu zu fassen und dabei deutlicher  auf die tatsächlichen landschaftlichen Gegebenheiten einzugehen.


Sachdarstellung:

Das Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ bildet die  zentralen Grundlagen für eine zukunftsorientierte Kreisentwicklung. Die Landschaft unseres Kreises stellt die Lebensgrundlage der Bevölkerung dar. Sie ist Wohn- und Lebensraum. Sie ist aber auch Wirtschaftsraum nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft. Vermehrt werden die sogenannten weichen Standortfaktoren als ausschlaggebende Kriterien für die Standortwahl von gewerblichen bzw. industriellen Vorhaben genannt.  Daher ist es notwendig konkrete Ziele zu nennen, die in dem vorgegebenen Zeitraum erreichbar sind und zu feststellbaren Ergebnissen führen.

Die im Beschlussvorschlag genannten Ziele entsprechen diesen Anforderungen. Sie sind konkret, sie beziehen sich auf unseren Kreis, sie sind erreichbar und sie werden zu einer positiven Entwicklung beitragen.

Daher ist die Einschaltung externer Gremien nicht erforderlich.