Die in der Sachdarstellung aufgeführten Projekte werden entsprechend den dort ausgewiesenen Beträgen gefördert.
Rechtsgrundlage:
_
Sachdarstellung:
Der Ausschuss Schule, Kultur, Sport hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2003 mit der Umsetzung der „Leitlinie für die Kulturarbeit des Kreises Borken“, insbesondere mit der Förderung von Konzertveranstaltungen beschäftigt. Der Ausschuss hat dabei der eigenen Kulturarbeit des Kreises unter Berücksichtigung von Subsidiarität sowie der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Kreises Priorität eingeräumt und für zunächst bis 2005 festgelegt, nur noch nach strenger Maßgabe der Leitlinien für die Kulturarbeit des Kreises Borken Veranstaltungen Dritter zu fördern. Dies bedeutet in der Praxis,
· förderbar im Sinne der Richtlinien sind Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, d. h. solche Projekte, die im Kreisgebiet neue Akzente setzen und die geeignet sind, über den Veranstaltungsort hinaus beispielhaft zu wirken. Dies sind solche (nicht kommerzielle) Institutionen/Aktionen/Projekte, die wesentliche Bestandteile der kulturellen Infrastruktur des Kreises darstellen und zum Kulturprofil der Region erheblich beitragen, wie z. B.:
o Künstlerdorf Schöppingen (institutionelle Förderung) und Zusammenarbeit bei Einzelprojekten im Rahmen einer kulturellen Vernetzung
o Kulturkreis Schloss Raesfeld (grenzüberschreitende Kulturarbeit u. Pendant zu den Schlosskonzerten Ahaus)
o Wettbewerb „jugend musiziert“
o
Jazzfest
Gronau
o
Bluesfestival
Schöppingen
· Der Grundsatz, dass nur gefördert wird, wenn auch die Standortgemeinde (Kreiszuwendung nicht höher als gemeindliche Förderung) sich an dem Projekt beteiligt, hat sich bewährt.
Die Verwaltung schlägt die nachfolgend aufgeführten Projekte für eine Kreisförderung im Jahr 2005 vor:
Nr. |
Antragsteller/Projekt |
Gesamtaufwand
€ |
Defizit |
Zuwendung |
Zuwendung |
1 |
Kulturring Schöppingen Bluesfestival 2005 |
40.000,00 |
15.000,00 |
2.000,00 Ausfallbürg-schaft i. H. v. 2.000,00) |
2.000,00 |
2 |
Regionalausschuss Wettbewerb 2005 |
7.566,54 |
7.566,54 |
— |
3.500,00 |
3 |
Kulturbüro Gronau Jazzfest 2005 Teilprogramm 29. April bis 1. Mai |
74.000,00 |
45.147,00 |
Gesamtetat 250.000,- —————— Fehlbetrag wird durch die Stadt Gronau abgesichert |
3.000,00 |
4 |
Kulturkreis Schloss Raesfeld Programm 2005 |
50.000,00 |
25.000,00 |
Erstattung 2004: rd. 9.300,00 |
12.500,00 |
5 |
Sängerkreis Westmünsterland e. V., Borken Bundesleistungssingen am 28. u. 29. Mai 2005 in der Stadthalle Vennehof in Borken. |
6.500,00 |
6.500,00 |
2.041,60 ———— Übernahme der Miete der Stadthalle |
1.000,00 |
Die Zuschüsse werden erst nach Vorlage der Schlussabrechnung durch die Antragsteller ausgezahlt. Ggf. kann es zu einer Minderung des bewilligten Kreiszuschusses kommen, wenn z. B. die gemeindliche Förderung niedriger als veranschlagt ist bzw. das Defizit geringer ausfällt.
zu 4: Die Gemeinde Raesfeld erstattet an den Kreis einen Anteil (25%) zu den Aufwendungen
(einschließlich der vom Kreis geleisteten Personalkosten), die dem Kreis Borken für die
Veranstaltungen des Kulturkreises entstehen.
zu 5: Die Veranstaltung ist ein Leistungsvergleich herausragender Chöre aus NRW, der im
Kreis Borken zuletzt 1978 in Ahaus stattgefunden hat, und entspricht den „Leitlinien für die Kulturarbeit des Kreises Borken“.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Keine Förderung vornehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von 22.000,00 Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
Nein |
|||
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Mit dem Zuwendungsbetrag von 22.000,00 Euro werden 44 % der Haushaltsmittel für die Allgemeine Kulturförderung aufgewendet, lediglich 56 % der Haushaltsmittel verwendet der Kreis für eigene kulturelle Aktivitäten.