Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Geschäftsstatistik und den Geschäftsbericht 2004 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 der Kreisordnung in Verbindung mit § 93 der Gemeindeordnung
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2000
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2000 auf Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung beauftragt, jährlich einen statistischen Jahresbericht vorzulegen.
In der vorliegenden Jahresstatistik werden die wesentlichen Daten aus den einzelnen Arbeitsbereichen dargelegt. Soweit sinnvoll, machbar und datenschutzrechtlich zu vertreten, wurden die Daten auch sozialräumlich dargestellt. Bei demographischen Bezügen wurde zusätzlich zur Gesamtbevölkerung eine Relation zu den altersgleichen Einwohnerinnen und Einwohnern hergestellt.
Die Geschäftsstatistik des Fachbereichs Jugend und Familie wurde den Ausschussmitgliedern im Vorfeld bereits zugesandt. Der finanzwirtschaftlich ausgerichtete Geschäftsbericht liegt den Kreistagsabgeordneten bereits vor. Für die sachkundigen Bürger/innen ist er beigefügt.