a) Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.
b) Der Landschaftsplan “Rhede-Süd” wird als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§ 16 ff des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG‑) vom 21.07.2000 (GV NW Seite 568 / SGV NW Seite 791) in der aktuellen Fassung.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am
13.04.2000 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Rhede-Süd” beschlossen. Der
Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der
Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung
und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Er dient der
Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender
und
-gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die
Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die
Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das
Bestehen eines Landschaftsplanes voraus. Der Landschaftsplan enthält daneben
die notwendigen Schutzfestsetzungen, (Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile)
sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege,
Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.
Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken.
Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich in Sitzungen am 09.05.2003 und 26.05.2004 mit dem Landschaftsplan “Rhede-Süd” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, die Untere Forstbehörde, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die Städte Rhede und Bocholt sowie je zwei Vertreter des Umweltausschusses und des Landschaftsbeirates mit.
Der Vorentwurf des Planes wurde dem Ausschuss für Umweltschutz am 21.06.2004 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 15.06.2004 vorgestellt. Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz im September 2004 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Mitte September 2004 bis Ende Oktober 2004.
Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.
Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form eines zweiwöchigen Bürgerbüros durchgeführt. Der Landschaftsplanentwurf wurde in der Zeit vom 27.09. bis 08.10.2004 in der Gaststätte “Enck” in Rhede-Ächterkrommert vorgestellt.
In seiner Sitzung am 20.01.2005 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden und die Erweiterung des Landschaftsplangebietes im Bereich des NSG „Versunken Bokelt“ und des Rheder Bach / Schloss Rhede sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Bekanntmachung der Offenlage und des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des Landschaftsplangebietes „Rhede-Süd“ erfolgte im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 2/2005 vom 26.01.2005. Der Landschaftsplan hat dann in der Zeit vom 21.02. bis 21.03.2005 öffentlich ausgelegen.
Den Trägern öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 09.02.2005 nochmals Gelegenheit gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 14 Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht (s. Anlage 1).
Im
Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Verbände
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Landschaftsplan vorgetragen
(s. Anlage 2).
Die Einwendungen sind von der Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung des Landschaftsplanes “Rhede-Süd” soll in einer fünfjährigen Phase, direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bis zum Jahre 2005 wurde die Umsetzung von Landschaftsplänen durch das Land NRW mit 80 % gefördert. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes NRW ist eine Fortsetzung dieser Förderpraxis ungewiss.
Es werden folgende Ausgaben veranschlagt:
1. Vervielfältigung des Landschaftsplanes 500,00 €
2. Festsetzungen unter den Ziffern 2.1 und 2.3
Grunderwerb in Naturschutzgebieten 0,00 €
Beschilderung von Naturschutzgebieten 3.100,00 €
Pflege von Naturdenkmalen 1.700,00 €
3. Festsetzungen gemäß der Ziffern 5.2 bis 5.4 des Landschaftsplanes
“Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen”
5.2 Anlage standortgebundener Anpflanzungen und Kleingewässer, 40.500,00 €
5.3 Allgemeine Pflegemaßnahmen an Hecken, Kopfbäumen,
Obsthochstämmen sowie Sicherung von Bäumen und
Anlage von Pufferstreifen 38.000,00 €
5.4 Spezielle
Pflegemaßnahmen an Gehölzbeständen bzw.
Kleingewässern und Beseitigung von Landschaftsschäden 19.000,00 €
Gesamtsumme: 102.800,00 €
Förderanteil des Landes 82.240,00 €
Eigenanteil des Kreises 20.560,00 €
Die Aufstellung beinhaltet zu berücksichtigende Entschädigungen.
Anlagen:
Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)
Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen Privater im Rahmen der Bürgerbeteiligung (Anlage 2)