Der Kreisausschuss nimmt die Ergebnisse des 1. Controllingberichtes zum 30.04.2005 zur Kenntnis. Den Maßnahmen zur Budgetabwicklung wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 und 3 der Kreisordnung in Verbindung mit dem Kreistagsbeschluss vom 21.05.2002 (Vorlagen-Nr. 2002/0215) über die Geschäftsanweisung zur budgetorientierten Haushaltswirtschaft
Sachdarstellung:
Der erste Controllingbericht 2005 bildet das voraussichtliche Jahresergebnis auf der Basis der Prognosen vom 30.04.2005 ab. Er lässt einige erhebliche Schwankungen erkennen, führt insgesamt aber mit einem kleinen Überschuss von 110 T€ zu einem ausgeglichenen Ergebnis. Davon entfallen auf den allgemeinen Haushalt 65 T€ und auf den Bereich Jugend und Familie 45 T€.
Budget 01 – Soziales
In der Summe wird im Budget voraussichtlich ein Defizit von rd. 360 T€ entstehen. Ein Ausgleich ist zur Zeit kaum möglich, da das Sozialbudget überwiegend von gesetzlichen Pflichtausgaben bestimmt wird oder Verpflichtungen durch Förderzusagen bestehen.
Größere Verschiebungen ergeben sich in der Produktgruppe „Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und sonstigen Hilfen“ (Produktgruppe 01.1.1). Einsparungen von rd. 400 T€ bei den Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind eingetreten, da der Aufwand für die Restabwicklung aus dem Jahr 2004 geringer ausgefallen ist als erwartet. Im Gegenzug steigen aber die Ausgaben für die Hilfen zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen um 360 T€. Insbesondere für Hilfeempfänger in den Nichtsesshafteneinrichtungen sind die Ausgaben gestiegen, da sie auf Grund der neuen Rechtslage keine Arbeitslosenhilfe mehr erhalten.
Die Aufwendungen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Produktgruppe 01.1.2) werden mit den Städten und Gemeinden im Kreis quartalsweise abgerechnet. Da zur Zeit erst das Ergebnis des 1. Quartals 2005 vorliegt, ist noch nicht einzuschätzen, ob durch die steigenden Hilfeempfängerzahlen die Haushaltsansätze überschritten werden. Erst nach Vorliegen der Abrechnung des 2. Quartals kann eine verlässliche Prognose erstellt werden.
Abweichungen von der Planung entstehen auch in der Produktgruppe „Hilfen bei Pflegebedürftigkeit“ (Produktgruppe 01.1.3). Die Ausgaben für über 65-jährige Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen steigen um rd. 700 T€. Das Pflegewohngeld für diesen Personenkreis steigt zwar auch, jedoch nicht so stark wie angenommen. Außerdem wird mit 100 T€ Mehreinnahmen aus Unterhalt und vertraglichen Ansprüchen gerechnet.
Die kommunalfinanzierten Aufwendungen nach dem SGB II (Produktgruppe 01.4.1) werden im Wesentlichen durch die Kosten der Unterkunft beeinflusst. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen ist davon auszugehen, dass die hierfür veranschlagten Mittel in Höhe von 29,6 Mio. € mindestens benötigt werden. Sollten die Hilfeempfängerzahlen wie in den ersten Monaten des Jahres weiter kontinuierlich steigen, wird der veranschlagte Haushaltsansatz nicht ausreichen. Eine genauere Hochrechnung wird ab Juli 2005 möglich sein, wenn die mit der Arbeitsagentur Coesfeld vereinbarte Übergangsregelung endet und alle Fälle im Leistungsbezug der Städte und Gemeinden sind.
Eine weitere Unsicherheit ergibt sich durch die sogenannte Revisionsklausel, wonach der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft (zunächst 29,1 %) zum 01.03. und 01.10.2005 auf finanzielle Auskömmlichkeit überprüft wird. Eine rückwirkende Senkung des Bundesanteils ab 01.01.2005 ist möglich.
Ein Anstieg der kommunalen SGB-II-Aufwändungen wäre jedoch für den Kreishaushalt kostenneutral. Entsprechend den abgeschlossenen Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tragen diese die kommunalen Ausgaben nach dem SGB II.
Budget 02 – Jugend und Familie
Die Hochrechnungen ergeben zu diesem Zeitpunkt erfreulicherweise kein deutliches Defizit, sondern einen leichten Überschuss von 45 T€. Die deutlichsten Abweichungen vom Plan entstehen in der Produktgruppe „Hilfen außerhalb der Familie“. Hier steigt die Zahl der durchschnittlich in Vollzeitpflege untergebrachten Personen um 9 % auf 70. Dadurch entstehen Mehrausgaben von 60 T€. Die Ausgaben für Heimunterbringungen sinken hingegen um 200 T€.
Von 175 T€ auf 275 T€ steigen allerdings die Ausgaben für die gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern. Dabei ist es für die Mutter und vor allem das Kleinkind häufig überlebensnotwendig, dass die Versorgung der vitalen Grundbedürfnisse sichergestellt wird. Das Ziel ist es, der Mutter zu helfen, die Versorgung und Erziehung des Kindes auf Dauer selbst sicherstellen zu können.
Budget 03 – Tiere und Lebensmittel
Die einzige Veränderung, die sich zur Zeit in diesem Budget abzeichnet, sind Mindereinnahmen bei den Gebühren für amtstierärztliche Tätigkeiten. Es wird davon ausgegangen, dass die Verladeuntersuchungen um rd. 1/3 zurückgehen. Um die Verschlechterung aufzufangen, wird eine 0,5-Tierarzt-Stelle vorerst nicht wieder besetzt.
Budget 06 – Natur und Umwelt
Zwei erteilte Abgrabungsgenehmigungen führen zu Gebührenmehreinnahmen von 35 T€.
Budget 07 - Verkehr
Gegenüber dem Plan wird hier mit Mehreinnahmen von 150 T€ gerechnet. Diese entstehen bei Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, da die Fallzahlen auf Grund erhöhter Messtätigkeit der Polizei auf der Autobahn 31 an einer Gefahrenstelle gestiegen sind. Nach Sanierung dieses Autobahnabschnittes werden die Fallzahlen bei den polizeilichen Messungen wieder im Normbereich liegen.
Größere Veränderungen ergeben sich auch im ÖPNV-Bereich: Auf Grund der vorläufigen Erfolgsrechnung der RVM wurde für das Haushaltsjahr 2005 ein Ansatz in Höhe von 1.386 T€ gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Ansatz damit um 390 T€ angehoben. Hintergrund der Kostensteigerung waren rückläufige Landeszuweisungen und eine Umstellung bei der Aufteilung des Betriebsverlustes.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass der vom Kreis Borken zu tragende Defizitanteil für die RVM um rund 350 T€ niedriger sein wird als im Haushaltsplan veranschlagt.
Ausschlaggebend dafür sind folgende Gründe:
· Auswirkungen der Maßnahmen der internen Restrukturierung
· Günstigere Ergebnisse nach der Linienerfolgsrechnung
· Einmaleffekte
· Einsparungen durch Kürzungen im Fahrplan
In Höhe der eingesparten Mittel ist eine Zuführung zur ÖPNV-Sonderrücklage sinnvoll, um Vorsorge für die Finanzierung im Jahr 2006 zu treffen.
Budget 08 – Planen, Bauen, Wohnen
Bei den Bauaufsichtsgebühren zeichnet sich ab, dass der Ansatz von 1,4 Mio. € nicht erreicht wird. Es muss – trotz Intensivierung der Bauüberwachung - mit einer Mindereinnahme von 200 T€ gerechnet werden. Die Verwaltungsgebühren der Produktgruppe „Objektförderung mit (nicht-) öffentlichen Mitteln“ steigen um 20 T€. Trotz des Einsatzes der Budgetrücklage von 120 T€ verbleibt ein Defizit von 60 T€ im Budget.
Budget 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste
Die einzige Veränderung ergibt sich im Bereich der Personalausgaben. Es zeichnet sich ab, dass der Aufwand für Beiträge an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse um rd. 300 T€ niedriger ausfallen wird. Bedingt ist dies vornehmlich durch einen Rückgang der Zahl der Versorgungsempfänger.