In den Aufsichtsrat der Flugplatz Wenningfeld GmbH werden für den Kreis Borken entsandt:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertreter/innen |
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1. |
Landrat Gerd Wiesmann |
Kreisdirektor Werner Haßenkamp |
2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
Rechtsgrundlage:
§ 9, Abs. 1, Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Flugplatz Wenningfeld GmbH
Sachdarstellung:
Nach § 9, Abs. 1, Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Flugplatz Wenningfeld GmbH, der aufgrund der Beschlüsse zur Übernahme von städtischen Gesellschaftsanteilen durch den Kreis Borken neu gefasst wurde, entsendet der Kreis Borken nunmehr 7 Mitglieder, darunter den Landrat, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Jeweils 1 Mitglied wird darüber hinaus von der Stadt Stadtlohn, der Stadt Vreden sowie dem Verein zur Förderung der Luftfahrt entsandt.
Der neugefasste Gesellschaftsvertrag ist durch die Beteiligten am 04.05.2005 notariell beurkundet worden, so dass nunmehr die Besetzung der Gremien erfolgen kann.
Nach § 9, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Flugplatz Wenningfeld GmbH ist für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu benennen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?