Betreff
Anpassung der Entgeltregelung der EGW für die Abfallentsorgung
Vorlage
0141/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der in der Anlage beigefügten Entgeltregelung der EGW ab dem 01.06.2005 wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 19 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken


Sachdarstellung:

1.         Ausgangslage

Ab dem 01.06.2005 ist die Ablagerung von unvorbehandelten Abfällen bundesweit nicht mehr zugelassen. Dies bedeutet auch im Kreis Borken, dass nunmehr sämtliche Abfälle vorbehandelt werden müssen. Abfälle aus privaten Haushalten werden bereits seit dem 01.07.2004 in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage vorbehandelt. Hinzu kommt, dass die letzte im Kreis Borken betriebene Deponie in Borken-Hoxfeld aufgrund der Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Borken und der Bürgerinitiative zum 31.05.2005 den Betrieb eingestellt hat. Der anfallende und abzulagernde MBA-Output wird nunmehr zur Deponie Ennigerloh im Kreis Warendorf transportiert.

Die vollständige Vorbehandlung sowie der zusätzliche Transport des MBA-Outputs haben insgesamt höhere Entsorgungskosten zur Folge. Während die Umsetzung im Gebührenbereich bereits vollzogen ist, gilt dies nach Ablauf der Übergangsfristen seit dem 01.06.2005 auch für Gewerbeabfälle. Mit der Entsorgung von Gewerbeabfällen ist die EGW als beliehene Gesellschaft im eigenen Namen beauftragt. Sie setzt hierfür Entgelte fest.

2.         Anpassung der Entgelte zum 01.06.2005

Mit Beschluss v. 25.04.2005 hat der Aufsichtsrat der EGW die in der Anlage aufgeführten Entgelte festgesetzt.

Gegenüber dem neuen Standard-Tarif für Gewerbeabfall (100,-- Euro/t) sind die Entgelte in einigen Positionen höher. Dies sind solche Stoffströme, die nicht in eigenen Anlagen verarbeitet werden können und deswegen einer Fremdentsorgung (z.B. Verbrennung) zugeführt werden. Günstiger können Abfälle angenommen werden, die entweder als deponiebautechnische Materialien eingesetzt werden können (z.B. Bodenaushub) oder für die günstige Verwertungswege bereitstehen (z.B. Altholz). Im Vergleich mit den bekannten Entgelten in der umliegenden Region bewegt sich die EGW mit ihren Entgelten im unteren Preissegment.

 

3.         Zukünftige Anpassungen

Aufgrund der Umstellung zum 01.06.2005 haben sich die neuen Preise auf dem Entsorgungsmarkt noch nicht wieder stabil eingestellt. Bereits an den ersten Tagen nach diesem Termin war jedoch erkennbar, dass erhebliche zusätzliche Gewerbeabfallmengen in den Anlagen der EGW angedient werden. Nicht alle Abfallmengen sind jedoch hinsichtlich ihrer Qualität für eine Verarbeitung z.B. in der MBA geeignet.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass über die Entgelte steuernd eingegriffen werden muss. Dazu ist es jedoch notwendig, die Preisentwicklung in den nächsten Wochen zu beobachten und ggf. kurzfristige Anpassungen der Entgelte vorzunehmen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung ermächtigt, diese Anpassungen entsprechend vorzunehmen und anschließend zur Genehmigung vorzulegen. Der Kreistag würde entsprechend über vorgenommene Anpassungen informiert.

Nach § 19 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken bedarf die Entgeltregelung der Zustimmung des Kreistages.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Für eine kostendeckende Entgelterhebung sind die kalkulierten Entgeltsätze notwendig.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Wirtschaftsplan der EGW wurde unter Annahme der vorgeschlagenen Entgelte aufgestellt. Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt bestehen nicht.


Anlagen:

Übersicht der Entgeltanpassungen

Entgeltregelung