Betreff
Sicherung des Verkehrslandeplatzes Stadtlohn - Vreden Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.06.2005
Vorlage
0152/2005
Art
Anfrage SPD-Fraktion

Sachdarstellung:

Im Dezember 2004 ist ein Gutachten von Prof. Dr. - Ing. Ulrich Desel - Desel Consulting - Niedernhausen - zum Thema

Prognose der Flugbewegungszahlen auf dem
Verkehrslandeplatz Stadtlohn - Vreden für das
Jahr 2015

erstellt worden.

Im Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (Luft VG) gem. NRW - Luftverkehrskonzeption 2010 vom 9. 12. 2004 verweist Herr Holzschneider u. a. auf dieses Gutachten.

1.    Wer ist Auftraggeber diese Gutachtens?

Antwort:

Auftraggeberin ist die Flugplatz Wenningfeld GmbH, da dieses Gutachten Teil der von der Bezirksregierung Münster geforderten Genehmigungsunterlagen im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist.

2.    Wem wurde das Gutachten bisher zugängig gemacht?

Antwort:

Adressatin des Gutachtens ist die Bezirksregierung Münster, die das luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren durchführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Bezirksregierung das Gutachten an rd. 100 Träger öffentlicher Belange auf deutscher und niederländischer Seite weitergeleitet und darüber hinaus im Rahmen der Bürgerbeteiligung in den Städten Stadtlohn und Vreden sowie in der Gemeinde Winterswijk öffentlich ausgelegt.

3.    In der Broschüre des Kreises Borken " Sicherung des Verkehrslandeplatzes Stadtlohn - Vreden " aus 2004 heißt es auf Seite 8, dass bei Nichtausbau  der Start - und Landebahn der Flugplatz Stadtlohn - Wenningfeld- zukünftig nur ein reiner Sportflugplatz werde. In seinem Gutachten erklärt Prof. Desel, dass es auch im Jahre 2015 beim "Nullfall" (Nichtausbau der Start/Landesbahn) weiterhin Taxiflug- und Werksverkehr (700 Starts pro Jahr) geben werde. Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Einschätzungen? Warum wurde dies bisher nicht öffentlich gemacht?

Antwort:

Unterschiedliche Einschätzungen bestehen nicht.  Die angeführten Daten sind Grunddaten, die anaylsiert werden müssen. Auf der Basis dieser Grunddaten schließt Professor Dr. Ing. Desel sein Gutachten mit den Sätzen:

"Ohne den Ausbau erhält der Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden eine andere Funktion als bisher. Ohne Ausbau kann er kein Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsflugverkehr mehr darstellen, er kann dann lediglich für den nichtgewerblichen Motorflugverkehr samt Ultra-Light Verkehr und für die Schulung (ohne höherwertige Lizenzen) genutzt werden."

4.    Ist beabsichtigt dieses Gutachten dem Kreistag bekannt zu geben?

Wenn ja - wann ? 

Wenn nein - warum nicht?

     Antwort:

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei dem Gutachten um einen Teil der sehr umfangreichen Antragsunterlagen im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Schon aus Kostengründen muss sich die Flugplatz Wenningfeld GmbH auf die Vervielfältigung der unbedingt notwendigen Exemplare beschränken. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Unterlagen öffentlich ausgelegen haben und daher allgemein bekannt sind. Im Einzelfall können darüber hinaus die Gutachten auf Anfrage auch von der Flugplatz Wenningfeld GmbH zur Verfügung gestellt werden.  Für den Fall der Verteilung aller Antragsunterlagen an alle Kreistagsmitglieder müsste der Kreis Borken die entsprechenden Kosten der Vervielfältigung allerdings der Gesellschaft erstatten.

Mit freundlichem Gruß 

Ursula Schulte