Sachdarstellung:
Im Dezember 2004 ist ein Gutachten von Prof. Dr. - Ing.
Ulrich Desel - Desel Consulting - Niedernhausen - zum Thema
Prognose
der Flugbewegungszahlen auf dem
Verkehrslandeplatz Stadtlohn - Vreden für das
Jahr 2015
erstellt worden.
Im Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (Luft VG) gem. NRW - Luftverkehrskonzeption 2010 vom 9. 12. 2004 verweist Herr Holzschneider u. a. auf dieses Gutachten.
1. Wer ist Auftraggeber diese Gutachtens?
Antwort:
Auftraggeberin ist die
Flugplatz Wenningfeld GmbH, da dieses Gutachten Teil der von der
Bezirksregierung Münster geforderten Genehmigungsunterlagen im
luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist.
2. Wem wurde das Gutachten bisher zugängig gemacht?
Antwort:
Adressatin des Gutachtens
ist die Bezirksregierung Münster, die das luftverkehrsrechtliche
Genehmigungsverfahren durchführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die
Bezirksregierung das Gutachten an rd. 100 Träger öffentlicher Belange auf
deutscher und niederländischer Seite weitergeleitet und darüber hinaus im
Rahmen der Bürgerbeteiligung in den Städten Stadtlohn und Vreden sowie in der Gemeinde
Winterswijk öffentlich ausgelegt.
3. In der Broschüre des Kreises Borken " Sicherung des Verkehrslandeplatzes Stadtlohn - Vreden " aus 2004 heißt es auf Seite 8, dass bei Nichtausbau der Start - und Landebahn der Flugplatz Stadtlohn - Wenningfeld- zukünftig nur ein reiner Sportflugplatz werde. In seinem Gutachten erklärt Prof. Desel, dass es auch im Jahre 2015 beim "Nullfall" (Nichtausbau der Start/Landesbahn) weiterhin Taxiflug- und Werksverkehr (700 Starts pro Jahr) geben werde. Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Einschätzungen? Warum wurde dies bisher nicht öffentlich gemacht?
Antwort:
Unterschiedliche
Einschätzungen bestehen nicht. Die
angeführten Daten sind Grunddaten, die anaylsiert werden müssen. Auf der Basis
dieser Grunddaten schließt Professor Dr. Ing. Desel sein Gutachten mit den
Sätzen:
"Ohne den Ausbau erhält
der Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden eine andere Funktion als bisher. Ohne
Ausbau kann er kein Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsflugverkehr mehr
darstellen, er kann dann lediglich für den nichtgewerblichen Motorflugverkehr
samt Ultra-Light Verkehr und für die Schulung (ohne höherwertige Lizenzen)
genutzt werden."
4. Ist beabsichtigt dieses Gutachten dem Kreistag bekannt zu geben?
Wenn ja - wann ?
Wenn nein - warum nicht?
Antwort:
Wie bereits ausgeführt,
handelt es sich bei dem Gutachten um einen Teil der sehr umfangreichen
Antragsunterlagen im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Schon aus
Kostengründen muss sich die Flugplatz Wenningfeld GmbH auf die Vervielfältigung
der unbedingt notwendigen Exemplare beschränken. Hierbei ist auch zu
berücksichtigen, dass die Unterlagen öffentlich ausgelegen haben und daher
allgemein bekannt sind. Im Einzelfall können darüber hinaus die Gutachten auf
Anfrage auch von der Flugplatz Wenningfeld GmbH zur Verfügung gestellt
werden. Für den Fall der Verteilung
aller Antragsunterlagen an alle Kreistagsmitglieder müsste der Kreis Borken die
entsprechenden Kosten der Vervielfältigung allerdings der Gesellschaft
erstatten.
Mit freundlichem Gruß
Ursula Schulte