Betreff
Ermittlung des örtlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder
Vorlage
0155/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der JHA nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Aufgrund der landespolitischen Entwicklung wird die Entscheidung über noch zu treffende Beschlüsse vertagt.


Rechtsgrundlage:

§ 80 KJHG

§§ 24,24a KJHG


Sachdarstellung:

1.            Zum aktuellen Planungsstand

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragte im Juni des vergangenen Jahres den Fachbe­reich Jugend und Familie damit, in enger Kooperation mit der Fachhochschule Gelsenkirchen eine Bedarfsermittlung für den Betreuungsbedarf unter dreijähriger Kinder durchzuführen. In einem ersten Schritt wurde mittels einer repräsentativen telefonischen Befragung der Eltern unter Dreijähriger eine Bedarfsquote auf der Ebene des gesamten Zuständig­keitsbereiches des Fachbereiches Jugend und Familie ermittelt. Die ermittelte Quote ergab einen aktuell geäußerten Bedarf in Höhe von ca. 17 % und einen zukünftigen Bedarf in Höhe von ca. 33 %.

Die differenzierten Ergebnisse der telefonischen Befragung wurden dem JHA am 21.04.2005 von Herrn Prof. Schäfer vorgestellt.

Den durch die Fachhochschule Gelsenkirchen ermittelten Bedarfquoten gegenüber steht eine derzeitige Versorgungsquote an Plätzen für unter dreijährige Kinder in Tageseinrich­tungen und in Tagespflege (öffentlich gefördert und/oder durch den Fachbereich 51 ver­mittelte Tagespflegeverhältnisse) in Höhe von ca. 2 %.

2.            Zu den Anforderungen an die weitere Planung

Der erste Schritt der Bedarfsermittlung für den Leistungsbereich der Tagesbetreuung unter dreijähriger Kinder bezog sich zunächst nur auf die Erfassung einer generellen Quote, die für die weitere Planung handlungsleitend sein soll. Im Ergebnis wurde eine Bedarfsquote er­mittelt, deren Umsetzung nicht mehr – wie bislang praktiziert – auf der Basis von Einzelab­sprachen mit Einrichtungen/Tagespflegepersonen erfolgen kann, sondern gezielte Um­setzungsmaßnahmen auf der infrastrukturellen Ebene erfordert. Hätte die erste Bedarfser­mittlung beispielsweise nur einen Bedarf in Höhe von ca. 3 % ergeben, wären zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren kleinräumigeren Erhebungen mehr angezeigt.

Auf Grund des nunmehr vorgenommenen Abgleichs zwischen dem Bestand und den aktuell ermittelten Bedarfen der Tagesbetreuung unter Dreijähriger ergeben sich hingegen Diffe­renzen in Höhe von mind. 15 % zusätzlicher Betreuungsplätze. Diese Bedarfsgröße erfordert ein differenziertes Umsetzungskonzept.

Parallel zu den zu verzeichnenden Zuwächsen der Versorgungsbedarfe ist eine demo­graphische Entwicklung zu verzeichnen, die in nächster Zeit auf Grund zurückgehender Kinderzahlen in der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen verstärkt zu freien Platzkapa­zitäten in den Kindertageseinrichtungen führen wird. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat hier im Rahmen seiner Planungsverantwortung zu entscheiden, wie zukünftig mit den frei werdenden Plätzen umgegangen werden soll. Die freien Träger der Jugendhilfe, die in diesem Leistungsfeld der Jugendhilfe sämtliche Einrichtungen ihrer Trägerschaft führen, haben in der AG I „Jugendhilfeplanung“ bereits angefragt, wie die diesbezüglichen Pla­nungen des öffentlichen Trägers aussehen. Für die Planungen der freien Träger in Bezug auf den zukünftigen Personaleinsatz, die Personalqualifizierung, die Tätigung etwaiger investiver Maßnahmen als auch im Hinblick auf die Beantwortung von Elternanfragen, ist eine Mitteilung über die angestrebte Umsetzung des Bedarfs erforderlich.


3.            Überlegungen zum weiteren methodischen Vorgehen

Ausgehend von den beschriebenen Rahmenbedingungen ergibt sich für die Jugendhilfe­planung nun die Anforderung, auf der Basis ortsbezogener Daten konkrete Umsetzungs­konzepte zu entwickeln. Die im Zuge des ersten Planungsschrittes erhobene Bedarfsquote liefert dafür noch keine verlässliche Planungsgrundlage. Die Übertragung der nunmehr er­mittelten Bedarfsquote (>17%) auf alle Kommunen würde zu Fehlplanungen und damit auch zu Fehlinvestitionen führen.

Zu beachten sind örtliche Unterschiede in der vorhandenen Versorgungsstruktur, den Ver­sorgungsbedarfen, den Präferenzen für bestimmte Betreuungsformen als auch in der demo­graphischen Entwicklung.

Für eine bedarfsgerechte örtliche Planung als auch für einen wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz wäre es deshalb erforderlich, eine weitere Bedarfsermittlung auf Ortsebene durchzuführen.

4.            Aktuelle politische Situation – Konsequenzen für die Umsetzung

Die Landtagswahlen vom 22.05.05 haben zu einem Politikwechsel geführt, der Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagesstätten haben könnte. Nach Presseberichten sollen sich z.B. die Koalitionsparteien darauf verständigt haben, dass Kinder bereits im Alter von 5 Jahren die Grundschule besuchen sollen. Dies hätte für die Kindergartenbedarfsplanung und die sich hieraus ergebenden Finanzplanungen erhebliche Konsequenzen. Würden diese Pläne umgesetzt, wäre eine Bedarfsplanung für unter-3-jährige Kinder in einem anderen Kontext zu sehen.

Deshalb wird vorgeschlagen, zunächst die weiteren Entwicklungen abzuwarten, um dann von einer gesicherteren Datenbasis über die notwendigen Schritte entscheiden zu können. Die Verwaltung wird die Angelegenheit für die Tagesordnung der nächsten JHA-Sitzung im September vorsehen.