Betreff
MobiTicket - Bericht und Prognose über Entwicklung sowie Anhebung des Kreisanteils
Vorlage
0127/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2020 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil des Kreises an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket ab dem 01.08.2020 auf 70 % anzuheben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten.


Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)

Sachdarstellung:

Zum 01.01.2016 wurde das Sozialticket (genannt „MobiTicket“), nach Kreistagsbeschluss vom 25.06.2015, im Kreis Borken eingeführt. Bereits im ersten Jahr wurde das Sozialticket, auf die Preisstufen 2M und 3M ausgeweitet, um es attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu erhöhen. Damit erhielten die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, in die nächst größere Stadt oder Gemeinde zu fahren. Durch die Einführung der Preisstufen 2M und 3M konnte ein stetiger Zuwachs der Nutzerzahlen verzeichnet werden.

Wahlweise werden dem anspruchsberechtigten Kundenkreis heute folgende Fahrkarten zu einem vergünstigten Preis angeboten:

-       FunAbo

-       9 Uhr MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt

-       MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt

-       60plusAbo Netz Kreis Borken

-       60plusAbo Netz Münsterland

Während in den Jahren 2016 bis 2018 parallel zur zunehmenden Nachfrage auch die Fördersumme für den Kreis Borken jährlich anstieg, bewilligte die Bezirksregierung Münster für 2019 lediglich einen um ca. 24.230 Euro geringen Betrag von rund 425.770 Euro. Die die Weiterführung des MobiTickets stand nach den jeweiligen Kreistagsbeschlüssen unter dem Vorbehalt der auskömmlichen Landesförderung. Da es sich abzeichnete, dass dies für 2019 bei fortgesetzter Förderpraxis und der verringerten Fördersumme nicht einzuhalten sei, beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 16.05.2019 den Kreisanteil ab dem 01.07.2019 von 72 % auf 50 % des Ticketpreises abzusenken.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat nach ausführlicher Diskussion in seiner Sitzung am 17.06.2019 die Verwaltung beauftragt, einen Kreisanteil für das MobiTicket zu kalkulieren, welcher mit Blick auf die Jahre 2020 und 2021 möglichst die Fördersumme des Landes ergänzt um Haushaltsmittel des Kreises in Höhe der geschätzten Mehrerlöse des MobiTickets bei der RVM (bezogen auf den Kreis Borken) gut ausschöpft und gleichzeitig nicht überschreitet.

Gemäß der Quoten-Berechnung der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage 0186/2019/KREIS war dies bei einem Kreisanteil von 60 % gegeben. Auf die mit Unsicherheit behafteten Annahmen bei a) der Anzahl Ticketverkäufe, b) der Ticketpreise, c) der Fördersumme des Landes, d) der Höhe der positiven Effekte bei der RVM wurde hingewiesen. Der Kreistag beschloss am 04.07.2019 den Kreisanteil an den jeweiligen Ticketpreisen ab dem 01.09.2019 auf 60 % anzuheben. Zudem beauftragte der Kreistag die Verwaltung, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten. Sollten die kalkulierten Ausgaben des Kreises mit Blick auf zwei Kalenderjahre die Förderung des Landes zuzüglich der positiven Effekte bei der RVM übersteigen oder in erheblichem Maße nicht ausschöpfen, wurde die Verwaltung angewiesen, einen Vorschlag zur Anpassung der Anteile des Kreises vorzulegen.

Durch die unterjährigen Anpassungen des Kreisanteils von 72 % auf 50 % zu Juli sank die Anzahl der verkauften Tickets von ca. 1.270 um rund 180 auf 1.090. Im August fand eine Tariferhöhung um 2 % statt, es wurde ein weiterer Rückgang um 70 Tickets verzeichnet. Nach der Anhebung des Kreisanteils auf 60 % nahm die Anzahl der MobiTicket-Kunden tendenziell ab Oktober 2019 wieder zu.

Im März 2020 stieg die Nachfrage am MobiTicket im Kreis Borken auf 1.160 Tickets an. Bei der StadtBus Bocholt GmbH näherten sich die Verkaufszahlen sogar den Ticketverkäufen, die sie 2019 bei einem 70 %igen Kreisanteil erzielt hatte.

Mitte März kamen die Auswirkungen und einhergehende Beschränkungen der Covid-19-Pandemie zu tragen: Die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Restaurants, Bars, Discotheken, Kinos, Schwimmbäder, Geschäften und weiteren Freizeitunternehmungen. Der reguläre Bus- und Schienenverkehr wurde auf Ferien-/Sonderfahrplan umgestellt sowie NachtBus-Fahrten eingestellt. Es wurden bundesweite Kontaktbeschränkungen ausgesprochen, um das öffentliche Leben und soziale Kontakte deutschlandweit auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Diese Maßnahmen wirkten bzw. wirken sich entsprechend auf die Entwicklung der Folgemonate aus. So reduzierten sich die Ticketverkäufe nach den ersten Berechnungen im April und Mai um je 110 Tickets (April: 1.049, Mai: 942). Nach den aktualisierten Prognosen kann über die Fördermittel und die geschätzten fiktiven Mehrerlöse der RVM, die der Kreis Borken in diesem und im übernächsten Jahr einsetzen darf, auch ein MobiTicket mit einem Kreisanteil von 70 % ab dem 01.08.2020 finanziert werden. Die StadtBus Bocholt GmbH und die Regionalverkehr Münsterland GmbH haben bei ihren Prognosen betont, dass aufgrund des unbekannten Faktors „Covid-19“ Prognosen für das laufende Jahr 2020 und Fortfolgende nur eingeschränkt durchführbar seien.

Die Prognose unterstellt, dass die angestrebten Lockerungen der Beschränkungen und die Wiederherstellung des Fahrplangebotes zu einer Normalisierung des Fahrbetriebs führen.

Der Prognose liegen folgende Annahmen zugrunde:

Einnahmen:

·         Die Fördergelder 2020 liegen, wie aktuell von der Bezirksregierung bewilligt, bei 412.850 €

·         Die  Mehrerlösschätzung für das MobiTicket  bei der RVM liegt jeweils bei ca. 100.000 €

Kosten des Kreisanteils:

·         Die Zahl der monatlichen MobiTicket-Kunden liegt gegen Ende des Jahres 2020 bei den durchschnittlichen, im Jahr 2019 monatlich erzielten Ticketverkaufszahlen

·         7 %iger Anstieg des Kundenanteils pro Haushaltsjahr

·         Im Jahr 2022 zusätzlicher Preisanstieg von 5 % wegen der Einführung eines kreisweiten Tickets

·         Jeweils 2 %iger Anstieg der Ticketpreise im August für die Regionaltickets

·         2022 2 %iger Anstieg des StadtBus Bocholt Tickets

Nach der Berechnung gleichen die Mittel, die der Kreis nach der bisherigen Beschlusslage im Zeitraum 2020 bis 2022 einsetzen darf, hingegen nicht die für das Jahr 2022 prognostizierten Kosten des MobiTickets bei einem Kreisanteil von 70 % aus. Angesichts der aktuellen dynamischen Entwicklung sollte die Entscheidung über die mögliche Höhe des Kreisanteils über das Jahr 2021 hinaus zunächst abgewartet werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Der Planansatz 2020 beträgt bereits 497.000 Euro für Aufwendungen des MobiTickets.

Produkt Nr./Bezeichnung:                                                            07.02.02/ÖPNV

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:                                                           53/Transferaufwendungen

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Das Land NRW zahlt eine Zuwendung (Projektförderung) zur Förderung des Sozialtickets.

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

Durch Anhebung des Kreisanteils auf 70 % wird der Kostenanteil des Kreises in den Folgejahren ansteigen.


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE