- Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2020 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil des Kreises an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket ab dem 01.08.2020 auf 70 % anzuheben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen
Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)
Sachdarstellung:
Zum 01.01.2016 wurde das Sozialticket (genannt „MobiTicket“), nach
Kreistagsbeschluss vom 25.06.2015, im Kreis Borken eingeführt. Bereits im
ersten Jahr wurde das Sozialticket, auf die Preisstufen 2M und 3M ausgeweitet,
um es attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu erhöhen. Damit erhielten
die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, in die nächst größere Stadt oder
Gemeinde zu fahren. Durch die Einführung der Preisstufen 2M und 3M konnte ein
stetiger Zuwachs der Nutzerzahlen verzeichnet werden.
Wahlweise werden dem anspruchsberechtigten Kundenkreis heute folgende
Fahrkarten zu einem vergünstigten Preis angeboten:
- FunAbo
- 9 Uhr MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt
- MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt
- 60plusAbo Netz Kreis Borken
- 60plusAbo Netz Münsterland
Während in den
Jahren 2016 bis 2018 parallel zur zunehmenden Nachfrage auch die Fördersumme
für den Kreis Borken jährlich anstieg, bewilligte die Bezirksregierung Münster
für 2019 lediglich einen um ca. 24.230 Euro geringen Betrag von rund 425.770
Euro. Die die Weiterführung des MobiTickets stand nach den jeweiligen
Kreistagsbeschlüssen unter dem Vorbehalt der auskömmlichen Landesförderung. Da
es sich abzeichnete, dass dies für 2019 bei fortgesetzter Förderpraxis und der
verringerten Fördersumme nicht einzuhalten sei, beschloss der Kreistag in
seiner Sitzung am 16.05.2019 den Kreisanteil ab dem 01.07.2019 von 72 % auf 50
% des Ticketpreises abzusenken.
Der Ausschuss für
Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat nach ausführlicher Diskussion in seiner
Sitzung am 17.06.2019 die Verwaltung beauftragt, einen Kreisanteil für das
MobiTicket zu kalkulieren, welcher mit Blick auf die Jahre 2020 und 2021
möglichst die Fördersumme des Landes ergänzt um Haushaltsmittel des Kreises in
Höhe der geschätzten Mehrerlöse des MobiTickets bei der RVM (bezogen auf den
Kreis Borken) gut ausschöpft und gleichzeitig nicht überschreitet.
Gemäß der
Quoten-Berechnung der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage 0186/2019/KREIS war
dies bei einem Kreisanteil von 60 % gegeben. Auf die mit Unsicherheit
behafteten Annahmen bei a) der Anzahl Ticketverkäufe, b) der Ticketpreise, c)
der Fördersumme des Landes, d) der Höhe der positiven Effekte bei der RVM wurde
hingewiesen. Der Kreistag beschloss am 04.07.2019 den Kreisanteil an den
jeweiligen Ticketpreisen ab dem 01.09.2019 auf 60 % anzuheben. Zudem
beauftragte der Kreistag die Verwaltung, über die weitere Entwicklung des
MobiTickets zu berichten. Sollten die kalkulierten Ausgaben des Kreises mit
Blick auf zwei Kalenderjahre die Förderung des Landes zuzüglich der positiven
Effekte bei der RVM übersteigen oder in erheblichem Maße nicht ausschöpfen,
wurde die Verwaltung angewiesen, einen Vorschlag zur Anpassung der Anteile des
Kreises vorzulegen.
Durch die
unterjährigen Anpassungen des Kreisanteils von 72 % auf 50 % zu Juli sank die
Anzahl der verkauften Tickets von ca. 1.270 um rund 180 auf 1.090. Im August
fand eine Tariferhöhung um 2 % statt, es wurde ein weiterer Rückgang um 70
Tickets verzeichnet. Nach der Anhebung des Kreisanteils auf 60 % nahm die Anzahl
der MobiTicket-Kunden tendenziell ab Oktober 2019 wieder zu.
Im März 2020
stieg die Nachfrage am MobiTicket im Kreis Borken auf 1.160 Tickets an. Bei der
StadtBus Bocholt GmbH näherten sich die Verkaufszahlen sogar den
Ticketverkäufen, die sie 2019 bei einem 70 %igen Kreisanteil erzielt hatte.
Mitte März kamen
die Auswirkungen und einhergehende Beschränkungen der Covid-19-Pandemie zu
tragen: Die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Restaurants,
Bars, Discotheken, Kinos, Schwimmbäder, Geschäften und weiteren
Freizeitunternehmungen. Der reguläre Bus- und Schienenverkehr wurde auf
Ferien-/Sonderfahrplan umgestellt sowie NachtBus-Fahrten eingestellt. Es wurden
bundesweite Kontaktbeschränkungen ausgesprochen, um das öffentliche Leben und
soziale Kontakte deutschlandweit auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Diese
Maßnahmen wirkten bzw. wirken sich entsprechend auf die Entwicklung der
Folgemonate aus. So reduzierten sich die Ticketverkäufe nach den ersten
Berechnungen im April und Mai um je 110 Tickets (April: 1.049, Mai: 942). Nach
den aktualisierten Prognosen kann über die Fördermittel und die geschätzten
fiktiven Mehrerlöse der RVM, die der Kreis Borken in diesem und im übernächsten
Jahr einsetzen darf, auch ein MobiTicket mit einem Kreisanteil von 70 % ab dem
01.08.2020 finanziert werden. Die StadtBus Bocholt GmbH und die Regionalverkehr
Münsterland GmbH haben bei ihren Prognosen betont, dass aufgrund des
unbekannten Faktors „Covid-19“ Prognosen für das laufende Jahr 2020 und
Fortfolgende nur eingeschränkt durchführbar seien.
Die Prognose
unterstellt, dass die angestrebten Lockerungen der Beschränkungen und die
Wiederherstellung des Fahrplangebotes zu einer Normalisierung des Fahrbetriebs
führen.
Der Prognose
liegen folgende Annahmen zugrunde:
Einnahmen:
·
Die
Fördergelder 2020 liegen, wie aktuell von der Bezirksregierung bewilligt, bei
412.850 €
·
Die Mehrerlösschätzung für das MobiTicket bei der RVM liegt jeweils bei ca. 100.000 €
Kosten des Kreisanteils:
·
Die
Zahl der monatlichen MobiTicket-Kunden liegt gegen Ende des Jahres 2020 bei den
durchschnittlichen, im Jahr 2019 monatlich erzielten Ticketverkaufszahlen
·
7 %iger
Anstieg des Kundenanteils pro Haushaltsjahr
·
Im Jahr
2022 zusätzlicher Preisanstieg von 5 % wegen der Einführung eines kreisweiten
Tickets
·
Jeweils
2 %iger Anstieg der Ticketpreise im August für die Regionaltickets
·
2022 2
%iger Anstieg des StadtBus Bocholt Tickets
Nach der
Berechnung gleichen die Mittel, die der Kreis nach der bisherigen Beschlusslage
im Zeitraum 2020 bis 2022 einsetzen darf, hingegen nicht die für das Jahr 2022
prognostizierten Kosten des MobiTickets bei einem Kreisanteil von 70 % aus.
Angesichts der aktuellen dynamischen Entwicklung sollte die Entscheidung über
die mögliche Höhe des Kreisanteils über das Jahr 2021 hinaus zunächst
abgewartet werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen:
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Der Planansatz 2020 beträgt bereits 497.000 Euro für Aufwendungen des
MobiTickets.
Produkt
Nr./Bezeichnung: 07.02.02/ÖPNV
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung: 53/Transferaufwendungen
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
Das Land NRW zahlt eine Zuwendung (Projektförderung) zur Förderung des
Sozialtickets.
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
Durch Anhebung des Kreisanteils auf 70 % wird der Kostenanteil des
Kreises in den Folgejahren ansteigen.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE