a) Beratung und Beschlussfassung über die von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
b) Satzungsbeschluss
a) Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.
b) Der Landschaftsplan “Heiden” wird als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§§ 8 ff. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 7 bis 18 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 (GV. NW. S. 568 / SGV. NW. S. 791), jeweils in der aktuellen Fassung.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am
25.02.2016 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Heiden” beschlossen. Der Landschaftsplan als
zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und
-entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der
Münsterländer Parklandschaft. Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch
die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält
neben den notwendigen Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile)
die gebotenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege,
Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.
Er
dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung
landschaftserhaltender und ‑gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen
Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des
Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen,
setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus.
Die
für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich
am 11.12.2017 sowie bei einer Bereisung des Plangebietes am 21.03.2018 mit dem
Landschaftsplan “Heiden” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene
Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur
Münsterland, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der
Landwirtschaftskammer NW, die Gemeinde Heiden sowie je zwei Vertreter des
Ausschusses für Umwelt und des Naturschutzbeirates mit.
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 19.09.2018 und dem Beirat am 27.09.2018 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0195/2018). Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt im Oktober 2018 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte im November 2018. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.
In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden sowie die Offenlegung des Planes beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0122/2019).
Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt des
Kreises Borken Nr. 19/2019 vom 03.09.2019. Der Landschaftsplan hat dann in
der Zeit vom 16.09.2019 bis 15.10.2019 öffentlich ausgelegen. Den Trägern
öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 09.09.2019 nochmals Gelegenheit
gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und
Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 15 Träger öffentlicher Belange Gebrauch
gemacht (s. Anlage 1). Im Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen,
Grundstückseigentümer und Verbände Anregungen, Bedenken und Hinweise zum
Landschaftsplan vorgetragen (s. Anlage 2). Die Einwendungen sind von der
Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken
und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und
2 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung des Landschaftsplanes „Heiden“ soll in einer fünfjährigen Phase, beginnend direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bei der Finanzierung der Einzelfestsetzungen werden verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen, wobei von einer Landes- und EU-Beteiligung von 80% ausgegangen wird.
Folgende Ausgaben sind veranschlagt:
1.
Vervielfältigung des Planes 1.200,00
€
2. Ausgaben für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Beschilderung
der Naturschutzgebiete 1.050,00
€
Sicherungsmaßnahmen 2.500,00 €
Beschilderung von Naturdenkmalen 150,00 €
Maßnahmen in Landschaftsräumen 58.000,00 €
3. Ausgaben für
Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
Standortgebundene
Anpflanzungen / Anlage von Kleingewässern 126.212,00
€
Allgemeine Pflegemaßnahmen (z.B. Hecken- und Kopfbaumpflege,
Obstwiesen und Obstbaumpflege) 38.000,00 €
Spezielle Pflegemaßnahmen 52.855,00 €
Maßnahmen an Naturdenkmalen 3.000,00 €
Gesamtkosten 282.967,00
€
Eigenanteil rd. 85.000 €
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu
erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht
wesentlich (z. B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich
weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ -
Klimaschonendere Alternativen
kommen aus
Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE),
weil…
werden von
Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen (z.B. Wirtschaftlichkeit,
Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.)