Der Fachausschuss Kultur und Sport beschließt folgende geplante Anpassungen zur Kulturförderung
· summerwinds in Höhe von 6.700,00 €
· 32. Jazzfest Gronau in Höhe von 2.010,00 €
· 29. Grolsch Blues Festival Schöppingen in Höhe von 1.340,00 €
Alle anderen Kulturzuschüsse werden - wie im Haushalt veranschlagt - ausgezahlt.
Rechtsgrundlage:
Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken
Sachdarstellung:
Durch die
Corona-Pandemie und den damit verbundenen Konsequenzen ist es kaum möglich
gewesen, kulturelle Veranstaltungen durchzuführen. Viele Künstler/innen und
Veranstalter/innen stehen deshalb zurzeit vor großen finanziellen
Herausforderungen.
Das Ministerium für Kultur und
Wissenschaft (MKW) bietet eine Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und
Künstler an. Da diese Zielgruppe zudem in den meisten Fällen keine Betriebskosten
geltend machen können, ist die Soforthilfe des Bundes bzw. die NRW-Soforthilfe
2020 nur bedingt für sie geeignet. Um dieser besonderen finanziellen Notlage
freischaffender Künstlerinnen und Künstler Rechnung zu tragen, ist das bereits
Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm in Höhe von bisher fünf Millionen
Euro auf nunmehr insgesamt rund 32 Millionen Euro aufgestockt worden.
Darüber hinaus hat das MKW
Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlung der Auswirkungen der
Coranavirus-Krise im März veröffentlicht, in dem die Landesbezuschussung von
Kulturveranstaltungen neu bewertet worden ist. Hier ist analog der Anwendung
zur Regelung des Kurzarbeitergeldes, die Möglichkeit von Ausfallhonoraren in
Höhe von 60 bzw. 67 % festgelegt worden.
Der Haushalt des Kreises Borken hat für die
kulturelle Strukturförderung einen Ansatz von 32.000 € und für die
Bezuschussung von externen Kulturakteuren einen Ansatz von 15.000 € vorgesehen.
Bei der Anpassung der Bezuschussung schlägt die Verwaltung vor, die Positionen, die lediglich Veranstaltungen bezuschussen, anders zu behandeln wie die, die kulturelle Infrastruktur an sich unterstützen.
Deshalb wird folgende Anpassung
vorgeschlagen:
1. Strukturelle Kulturförderung
·
Künstlerdorf
Schöppingen 50.000,00
€
Das Künstlerdorf Schöppingen erhält einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, deren Verwendungszweck nicht an
konkrete Aufgaben, sondern mit der grundsätzlichen Idee, junge Künstler zu
unterstützen, gebunden ist. Dem zur
Folge wird der Zuschuss in voller Höhe ausgezahlt.
·
Kreisorchester
Borken 10.000,00
€
Das Kreisorchester
fördert junge Musiker/innen der Mittel- und Oberstufe im Bereich symphonischer
Blasmusik. Der Zuschuss unterstützt die strukturelle Arbeit u.a. Miete für Proberäume
und Beschaffung von Noten des Orchesters und ist nicht direkt verbunden mit
konkreten Auftritten und Konzerten. Demnach wird der Zuschuss in vorgesehener
Höhe ausgezahlt.
·
summerwinds 6.700,00 €
Mit dem Zuschuss
von 10.000,00 € werden alle
Konzertveranstaltungen der Reihe finanziert. Diese sind abgesagt worden, es kann aus
terminlichen Gründen keine Verschiebung stattfinden. Nach Rücksprache mit den
anderen Kreisen und der Stadt Münster wird eine Zuschusszahlung in Höhe von 67
% vorgeschlagen, um die Veranstalter bei der Verlustabdeckung zu unterstützen.
·
Kulturkreis
Schloss Raesfeld 9.000,00 €
Die Förderung in
Höhe von 9.000,00 € ist vorgesehen
für die Durchführung des kulturellen Angebotes des Vereins auf Schloss Raesfeld
sowie die Unterstützung der grenzüberschreitenden Aktivitäten der dem
Kulturkreis angeschlossenen Arbeitsgemeinschaft Achterhoek-Westmünsterland.
Nach Rücksprache mit dem Kulturkreis ist davon auszugehen, dass der
überwiegende Anteil der im ersten Halbjahr entfallenen Veranstaltungen in der
zweiten Jahreshälfte nachgeholt werden kann. Der Zuschuss wird in vorgesehener
Höhe ausgezahlt.
·
32. Jazzfest
Gronau 2.010,00
€
Die Förderung in
Höhe von 3.000 € war gebunden, das Jazzfest mit all seinen Veranstaltungen zu
unterstützen. Diese sind bereits abgesagt worden. Es ist geplant ggf. drei
Konzerte im Herbst nachzuholen. Nach Rücksprache mit der Kulturabteilung der
Stadt Gronau wird eine Zuschusszahlung in Höhe von 67 % vorgeschlagen, um die
Veranstalter bei der Verlustabdeckung zu unterstützen.
·
29. Grolsch Blues
Festival Schöppingen 1.340,00 €
Der Kulturring
Schöppingen e.V. ist Veranstalter des jährlichen Bluesfestivals in Schöppingen.
Diese Veranstaltungen ist abgesagt
worden. Nach Rücksprache mit dem Kulturring Schöppingen wird eine
Zuschusszahlung in Höhe von 67 % vorgeschlagen, um den Veranstalter bei der
Verlustabdeckung zu unterstützen.
2. Zuschüsse an externe Kulturakteure
·
Hinter den Bergen,
bei den kleinen Zwergen -
Kindertheater kommt ins Dorf 2.000,00
€
Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
kann das Projekt "Hinter den Bergen bei den kleinen Zwergen" von der
Spielzeit Münsterland, das vom Kreis Borken bezuschusst wird, wohl erst nach
dem Sommer in Kooperation mit einigen Heimatvereinen anlaufen.
Die Theatergruppe plant daher für die
Sommermonate an ausgewählten Sonntagen eine Erweiterung des Angebots,
allerdings ohne theaterpädagogische Arbeit. Die Idee ist, die Öffnung und die
Normalisierung des öffentlichen Lebens für Kinder und Familien zu unterstützen.
Der Einsatz erlaubt es den Akteuren zum
geeigneten Zeitpunkt kurzfristig ein flexibles, gemeinsames kulturelles Angebot
für Kinder und Familien anzubieten. Der Termin wird kurzfristig in Absprache
festgelegt, Spielorte werden Grünflächen sein. Das Theaterprogramm wird aus dem
bestehenden Repertoire der Spielzeit Münsterland genommen und es sollen
Vorstellungen für Kinder ab 4 Jahren angeboten werden, der Eintritt wird frei
sein – Kindertheater umsonst und draußen.
Die Anzahl und Gruppierung der Zuschauer
wird den Einschränkungen angepasst. Je nach Einschätzung des Bedarfes können
ein bis zwei Aufführungen stattfinden. Sitzgelegenheiten werden von der
Spielzeit Münsterland bzw. in Absprache gestellt.
Das kult wird als Partner zur Verfügung
stehen, um das Familienangebot in den Kreis Borken zu bringen.
Der Zuschuss soll in vollem Umfang ausgezahlt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn
ja, welche ?
Es werden keine kulturellen Projekte und Maßnahmen gefördert.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE