Betreff
Anpassung der Förderung von kulturellen Projekten und Maßnahmen im Jahr 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Vorlage
0146/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Fachausschuss Kultur und Sport beschließt folgende geplante Anpassungen zur Kulturförderung

·        summerwinds in Höhe von                                                                      6.700,00 €

·        32. Jazzfest Gronau in Höhe von                                                             2.010,00 €

·        29. Grolsch Blues Festival Schöppingen in Höhe von                             1.340,00 €

 

Alle anderen Kulturzuschüsse werden - wie im Haushalt veranschlagt - ausgezahlt.

 


Rechtsgrundlage:

Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken

 

Sachdarstellung:

Durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Konsequenzen ist es kaum möglich gewesen, kulturelle Veranstaltungen durchzuführen. Viele Künstler/innen und Veranstalter/innen stehen deshalb zurzeit vor großen finanziellen Herausforderungen.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) bietet eine Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler an. Da diese Zielgruppe zudem in den meisten Fällen keine Betriebskosten geltend machen können, ist die Soforthilfe des Bundes bzw. die NRW-Soforthilfe 2020 nur bedingt für sie geeignet. Um dieser besonderen finanziellen Notlage freischaffender Künstlerinnen und Künstler Rechnung zu tragen, ist das bereits Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm in Höhe von bisher fünf Millionen Euro auf nunmehr insgesamt rund 32 Millionen Euro aufgestockt worden.

 

Darüber hinaus hat das MKW Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlung der Auswirkungen der Coranavirus-Krise im März veröffentlicht, in dem die Landes­bezuschussung von Kulturveranstaltungen neu bewertet worden ist. Hier ist analog der Anwendung zur Regelung des Kurzarbeitergeldes, die Möglichkeit von Ausfallhonoraren in Höhe von 60 bzw. 67 % festgelegt worden.

 

Der Haushalt des Kreises Borken hat für die kulturelle Strukturförderung einen Ansatz von 32.000 € und für die Bezuschussung von externen Kulturakteuren einen Ansatz von 15.000 € vorgesehen.

 

Bei der Anpassung der Bezuschussung schlägt die Verwaltung vor, die Positionen, die lediglich Veranstaltungen bezuschussen, anders zu behandeln wie die, die kulturelle Infrastruktur an sich unterstützen.

 

Deshalb wird folgende Anpassung vorgeschlagen:

 

1.      Strukturelle Kulturförderung

 

·         Künstlerdorf Schöppingen                                                                              50.000,00 €

Das Künstlerdorf Schöppingen erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, deren Verwendungszweck nicht an konkrete Aufgaben, sondern mit der grundsätzlichen Idee, junge Künstler zu unterstützen,  gebunden ist. Dem zur Folge wird der Zuschuss in voller Höhe ausgezahlt.

·         Kreisorchester Borken                                                                                     10.000,00 €

Das Kreisorchester fördert junge Musiker/innen der Mittel- und Oberstufe im Bereich symphonischer Blasmusik. Der Zuschuss unterstützt die strukturelle Arbeit u.a. Miete für Proberäume und Beschaffung von Noten des Orchesters und ist nicht direkt verbunden mit konkreten Auftritten und Konzerten. Demnach wird der Zuschuss in vorgesehener Höhe ausgezahlt.

·         summerwinds                                                                                                      6.700,00 €

Mit dem Zuschuss von 10.000,00 € werden alle Konzertveranstaltungen der Reihe finanziert. Diese  sind abgesagt worden, es kann aus terminlichen Gründen keine Verschiebung stattfinden. Nach Rücksprache mit den anderen Kreisen und der Stadt Münster wird eine Zuschusszahlung in Höhe von 67 % vorgeschlagen, um die Veranstalter bei der Verlustabdeckung zu unterstützen.

·         Kulturkreis Schloss Raesfeld                                                                            9.000,00 €

Die Förderung in Höhe von 9.000,00 € ist vorgesehen für die Durchführung des kulturellen Angebotes des Vereins auf Schloss Raesfeld sowie die Unterstützung der grenz­überschreitenden Aktivitäten der dem Kulturkreis angeschlossenen Arbeits­gemeinschaft Achterhoek-Westmünsterland. Nach Rücksprache mit dem Kulturkreis ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der im ersten Halbjahr entfallenen Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte nachgeholt werden kann. Der Zuschuss wird in vorgesehener Höhe ausgezahlt.

·         32. Jazzfest Gronau                                                                                         2.010,00 €

Die Förderung in Höhe von 3.000 € war gebunden, das Jazzfest mit all seinen Veranstaltungen zu unterstützen. Diese sind bereits abgesagt worden. Es ist geplant ggf. drei Konzerte im Herbst nachzuholen. Nach Rücksprache mit der Kulturabteilung der Stadt Gronau wird eine Zuschusszahlung in Höhe von 67 % vorgeschlagen, um die Veranstalter bei der Verlustabdeckung zu unterstützen.

·         29. Grolsch Blues Festival Schöppingen                                                           1.340,00 €

Der Kulturring Schöppingen e.V. ist Veranstalter des jährlichen Bluesfestivals in Schöppingen. Diese  Veranstaltungen ist abgesagt worden. Nach Rücksprache mit dem Kulturring Schöppingen wird eine Zuschusszahlung in Höhe von 67 % vorgeschlagen, um den Veranstalter bei der Verlustabdeckung zu unterstützen.

 

 

2.      Zuschüsse an externe Kulturakteure

·         Hinter den Bergen, bei den kleinen Zwergen -
Kindertheater kommt ins Dorf                                                                       2.000,00 €

 

Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise kann das Projekt "Hinter den Bergen bei den kleinen Zwergen" von der Spielzeit Münsterland, das vom Kreis Borken bezuschusst wird, wohl erst nach dem Sommer in Kooperation mit einigen Heimatvereinen anlaufen.

 

Die Theatergruppe plant daher für die Sommermonate an ausgewählten Sonntagen eine Erweiterung des Angebots, allerdings ohne theaterpädagogische Arbeit. Die Idee ist, die Öffnung und die Normalisierung des öffentlichen Lebens für Kinder und Familien zu unterstützen.

 

Der Einsatz erlaubt es den Akteuren zum geeigneten Zeitpunkt kurzfristig ein flexibles, gemeinsames kulturelles Angebot für Kinder und Familien anzubieten. Der Termin wird kurzfristig in Absprache festgelegt, Spielorte werden Grünflächen sein. Das Theaterprogramm wird aus dem bestehenden Repertoire der Spielzeit Münsterland genommen und es sollen Vorstellungen für Kinder ab 4 Jahren angeboten werden, der Eintritt wird frei sein – Kindertheater umsonst und draußen.

Die Anzahl und Gruppierung der Zuschauer wird den Einschränkungen angepasst. Je nach Einschätzung des Bedarfes können ein bis zwei Aufführungen stattfinden. Sitzgelegenheiten werden von der Spielzeit Münsterland bzw. in Absprache gestellt.

Das kult wird als Partner zur Verfügung stehen, um das Familienangebot in den Kreis Borken zu bringen.

Der Zuschuss soll in vollem Umfang ausgezahlt werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Es werden keine kulturellen Projekte und Maßnahmen gefördert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE