Betreff
Landschaftsplanung im Kreis Borken - Landschaftsplan "Borken-Süd"
a) Informationen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
Vorlage
0152/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden entsprechend der in den Anlagen aufgeführten Vorschläge zur Kenntnis genommen. 


 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 8 ff. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 7 bis 18 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 (GV. NW. S. 568 / SGV. NW. S. 791), jeweils in der aktuellen Fassung.

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Borken-Süd” beschlossen. Durch Kreistagsbeschluss vom 11.07.2019 wurde der Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes erweitert.

Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der Münsterländer Parklandschaft. Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält neben den notwendigen Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) die gebotenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.

Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und ‑gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus.

Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich am 29.11.2018 sowie bei einer Bereisung des Plangebietes am 13.12.2018 mit dem Landschaftsplan “Borken-Süd” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur Münsterland, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NW, die Stadt Borken sowie je zwei Vertreter des Ausschusses für Umwelt und des Naturschutzbeirates mit.

Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 07.02.2019 und dem Beirat am 14.02.2019 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0331/2018). Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt im März 2019 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Marz/ April 2019. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden sowie die Offenlegung des Planes beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0121/2019).

Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 19/2019 vom 03.09.2019. Der Landschaftsplan hat dann in der Zeit vom 16.09.2019 bis 15.10.2019 öffentlich ausgelegen. Den Trägern öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 09.09.2019 nochmals Gelegenheit gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 7 Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht (s. Anlage 1). Im Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Verbände Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Landschaftsplan vorgetragen (s. Anlage 2). Die Einwendungen sind von der Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten.

Der Ausschuss für Umwelt hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 04.06.2020 empfohlen, folgendes zu beschließen:

a)      Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.

b)      Der Landschaftsplan „Borken-Süd“ wird als Satzung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung des Landschaftsplanes „Borken-Süd“ soll in einer fünfjährigen Phase, beginnend direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bei der Finanzierung der Einzelfestsetzungen werden verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen, wobei von einer Landes- und EU-Beteiligung von 80% ausgegangen wird.


Folgende Ausgaben sind veranschlagt:

1. Vervielfältigung des Planes                                                                                             1.200,00 €

2. Ausgaben für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

Beschilderung von Naturdenkmalen                                                          300,00 €

Maßnahmen in Landschaftsräumen                                                       50.000,00 €

3. Ausgaben für Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Standortgebundene Anpflanzungen / Anlage von Kleingewässern      29.315,00 €

Allgemeine Pflegemaßnahmen (z.B. Hecken- und Kopfbaumpflege,

Obstwiesen und Obstbaumpflege)                                                        38.000,00 €

Spezielle Pflegemaßnahmen                                                                  48.000,00 €

Maßnahmen an Naturdenkmalen                                                             6.000,00 €

Gesamtkosten                                                                                                172.815,00 €

Eigenanteil                                                                                                       rd. 52.000 €