Der Jugendhilfeausschuss nimmt
den 1. Controllingbericht 2020 zum Stichtag 30.06.2020 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Zum 30.06.2020 wurde der erste Controllingbericht des Jahres 2020 erstellt.
Der Kreis Borken nimmt für 13 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben der Jugendhilfe wahr und erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW. Gemäß § 56 Abs. 5 KrO können bei der Jugendamtsumlage Differenzen zwischen Plan und Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich der Differenz zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02 – Jugend und Familie – erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend zu verbuchende Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen. Die sich im laufenden Haushaltsjahr nach jetzigem Planungsstand abzeichnenden Verschlechterungen in Höhe von rd. 1.5 Mio. EUR sind im Budget 99 als Verbindlichkeiten in gleicher Höhe berücksichtigt und beeinflussen daher nicht das Gesamtergebnis des Kreishaushaltes.
Produkt 02.01.01: Kinder- und Jugendarbeit (+260 T-EUR)
Corona-bedingt kann eine Vielzahl von Ferienmaßnahmen nicht stattfinden.
Zudem ist es bei mehreren Trägern auf Grund des Fachkräftemangels zu
längerfristigen Stellenvakanzen gekommen, die eine Rückforderung von
Betriebskostenzuschüssen erforderlich macht.
Produkt 02.02.01: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege (-1,9 Mio. EUR)
Bei den Betriebskostenzuschüssen ergeben sich deutliche Mehraufwendungen. Ursächlich hierfür sind zum einen die aktualisierten erkennbaren Veränderungen im Vergleich zur Budgetplanung vom Herbst 2019 (Bedarfsplanungen der Kita-Jahre 2019/20 und 2020/21 -1,2 Mio. EUR). Die anteilige landesseitige Erstattung führt zu höheren Erträgen bei der Position Landeszuweisung Betriebskosten Tageseinrichtungen/Kindertagespflege (+400 T-EUR).
Mit dem Corona-Hilfsprogramm "Alltagshelfer" erhalten die Kitas je 10.500 EUR zusätzlich für Personalassistenzkräfte, Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, die als 100%ige Landesförderung sowohl ertrags- als auch aufwandseitig verbucht werden (-/+1,1 Mio. EUR).
Der Corona-bedingte Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen für April bis Juli beträgt 1,8 Mio. EUR - davon trägt das Land NRW die Hälfte.
Im Planansatz zum KiFöG-Belastungsausgleich ist ein Mehrertrag aus der Evaluation des Belastungsausgleichs einkalkuliert worden. Das Ergebnis des Evaluationsverfahren ist noch unklar. Mit diesem Controllingbericht werden daher zunächst nur die Erträge nach bisheriger Rechtslage berücksichtigt (-400 T-EUR).
Aus der Endabrechnung für das Kita-Jahr 2019/20 ergeben sich höhere Rückzahlungen durch Kita-Träger (+200 T-EUR), die erhöhte Rückzahlungen des Kreisjugendamtes an das Land bedingen (-250 T-EUR).
Weiterhin sind Minderaufwendungen im Bereich Tagespflege zu erwarten (-100 T-EUR). Eine niedriger als geplante Fallzahl bei leicht gestiegenem Durchschnittsaufwand pro Fall sind hierfür ursächlich.
Produkt 02.03.03: Hilfen außerhalb der Familie (-250 T-EUR)
Die gegenüber dem Plan höhere Fallzahl im Bereich der gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (+8 | -840 T-EUR) verursacht erhebliche Mehraufwendungen. Zudem mussten die kalkulierten Fallkosten bei der Heimerziehung – Volljährige ohne Kostenerstattung – angehoben werden (-60 T-EUR).
Geringere Fallzahlen bei der Vollzeitpflege Minderjähriger ohne Kostenerstattung (-9 | +200 T-EUR) führen zu Minderaufwendungen. Angepasste kalkulierte Fallkosten bei der Heimerziehung – Minderjährige ohne Kostenerstattung – lassen eine Verbesserung erwarten (+270 T-EUR). Die geplante Fallzahl der durchschnittlich laufenden Inobhutnahmen ohne unbegleitete Minderjährige Ausländer wird geringfügig niedriger erwartet (-1). Zudem erfolgt hier eine Reduzierung der kalkulatorischen Fallkosten aus den Erkenntnissen zum Jahresabschluss 2019 (+180 T-EUR).
Dezentrale Kosten / Interne Leistungsverrechnung (+155 T-EUR)
Aus den Veränderungen bei den zentral verwalteten Aufwendungen, die nach
Verteilschlüsseln den einzelnen Budgets zugeordnet werden, ergibt sich für das
Jugendamtsbudget eine Verbesserung in Höhe von rd. 155 T-EUR.