Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule vom 12.11.2019
(Sitzungsvorlage-Nr. 0299/2019/KREIS) hatte die GEBIT Münster bereits einen
ersten Bericht zur Schulentwicklung der Berufskollegs in Trägerschaft des
Kreises Borken vorgestellt.
In diesem Bericht wurden zunächst die Veränderungen der Schullandschaft
im Kreis Borken sowie die Entwicklungen der Schülerzahlen der einzelnen
Berufskollegs detailliert untersucht. Darüber hinaus wurde unter Beteiligung
der Schulleitungen eine Raumerhebung der einzelnen Berufskollegs in Bezug auf
die Funktion der Räume durchgeführt und analysiert.
Im Anschluss an diese Ausschuss-Sitzung wurde in einem dialogischen
Prozess gemeinsam mit den Schulleitungen ein einheitlicher Gebäudestandard für
die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises entwickelt.
Um den künftigen Raumbedarf der Berufskollegs auf Basis dieses
Gebäudestandards ermitteln zu können, wurde durch die GEBIT eine
Schülerzahlprognose für die Berufskollegs des Kreises Borken erstellt.
Mit den in diesem Prozess neu gewonnenen Ergebnissen steht dem
Schulträger eine detaillierte
zukunftsorientierte Datenbasis zur Verfügung, die transparentere Entscheidungen
für die künftige Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des
Kreises ermöglichen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der finanziellen Auswirkungen:
Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Produkt Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden
Gründen nicht vorgeschlagen