Betreff
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken
Vorlage
0203/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

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Sachdarstellung:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule vom 12.11.2019 (Sitzungsvorlage-Nr. 0299/2019/KREIS) hatte die GEBIT Münster bereits einen ersten Bericht zur Schulentwicklung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken vorgestellt.

In diesem Bericht wurden zunächst die Veränderungen der Schullandschaft im Kreis Borken sowie die Entwicklungen der Schülerzahlen der einzelnen Berufskollegs detailliert untersucht. Darüber hinaus wurde unter Beteiligung der Schulleitungen eine Raumerhebung der einzelnen Berufskollegs in Bezug auf die Funktion der Räume durchgeführt und analysiert.

Im Anschluss an diese Ausschuss-Sitzung wurde in einem dialogischen Prozess gemeinsam mit den Schulleitungen ein einheitlicher Gebäudestandard für die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises entwickelt.

Um den künftigen Raumbedarf der Berufskollegs auf Basis dieses Gebäudestandards ermitteln zu können, wurde durch die GEBIT eine Schülerzahlprognose für die Berufskollegs des Kreises Borken erstellt.

Mit den in diesem Prozess neu gewonnenen Ergebnissen steht dem Schulträger  eine detaillierte zukunftsorientierte Datenbasis zur Verfügung, die transparentere Entscheidungen für die künftige Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises ermöglichen.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                   

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen