Anfrage der SPD-Fraktion v. 30.08.2020
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Digitalpaktes für Schulen wird
den Schulen im Kreisgebiet ermöglicht, digitale Ausstattung zur Gestaltung des
Lernens zu erwerben. Das ist gut und richtig, auch außerhalb von
Pandemiezeiten. Ausdrücklich ausgeschlossen aus den Fördermitteln sind aber
Maßnahmen zur fortwährenden Schulung von Lernenden und Lehrenden sowie der
technische Support und die Wartung der digitalen Endgeräte. Die Verantwortung
darf der Bund verfassungsrechtlich nicht übernehmen.
Die SPD-Kreistagsfraktion Borken bittet daher folgende Fragen zu
beantworten:
1. Wie lösen die kreiseigenen Schulen die
Schulung der Lernenden und Lehrenden
sowie den technischen Support und
die Wartung der digitalen Endgeräte?
2.
Inwieweit ist der Kreis Borken hier unterstützend tätig?
3. Besteht seitens der kreiseigenen Schulen in
diesen Fragen finanzieller
Unterstützungsbedarf?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lindenhahn