Betreff
Schnellbusförderung
Vorlage
0220/2020/KREIS/1
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Beschluss Verbandsversammlung des ZVM zur Verteilung der Fördermittel zur Schnellbusförderung vom 24.08.2020 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsrunde einen Vorschlag zu entwickeln, welche zusätzlichen Schnellbusleistungen eingeführt und mit den Fördermitteln finanziert werden sollen.


Sachdarstellung:

Der ZVM hat in seiner Verbandversammlung am 24.08.2020 beschlossen, die dem ZVM zustehenden Fördermittel in voller Höhe an die ÖPNV-Aufgabenträger weiterzuleiten.

Die Fördermittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:

Kreis Borken:                         24 %

Kreis Coesfeld:          18 %

Kreis Steinfurt:           25 %

Kreis Warendorf:       18 %

Stadt Münster:           16 %

Über die konkrete Verwendung dieser Mittel entscheiden die Aufgabenträger für den ÖPNV.

Der NWL hat in seiner Verbandsversammlung am 05.12.2019 die Förderrichtlinie zur Schnellbusförderung beschlossen. Die Förderrichtlinie des NWL gibt den Mitgliedszweckverbänden vor, nach welchen Bedingungen sie die Fördermittel an die Zuwendungsempfänger weiterzuleiten haben. 

Dabei sind gerade folgende Förderbedingungen zu beachten:

1.    Gefördert werden Schnellbuslinien, die den SPNV

-          zur Anbindung von Mittelzentren und Grundzentren ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV,

-          oder zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren und Mittelzentren

im Linienverkehr ergänzen.

  1. Für die Linien gilt eine Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h und ein Umwegfaktor von 1,2. Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. aus Gründen der Topographie, der Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz oder bei Lücken im für den Busverkehr nutzbaren Straßennetz).

  1. Es gilt folgender Bedienungszeitraum

Montag – Freitag: 06:00 – 20:00 Uhr

Samstag: 09:00 – 18:00 Uhr

Sonntag: individuell nach Bedarf

Ferien: wie Schulzeiten

 

  1. Es müssen Standard-Solobusse eingesetzt werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen bei Maßnahmenbeginn maximal 6 Monate alt sein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ausschließlich zusätzliche Schnellbusleistungen z.B. bei den Buslinien S 70/71 und S 75 förderfähig sind. Des Weiteren müssen für diese Leistungen neue Busse beschafft werden.

Die Fördergelder, welche im Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 1.166.448 dem ZVM zur Verfügung stehen, können wie vergleichbare ÖPNV-Förderungen auch für Leistungen im Folgejahr eingesetzt werden. 

Der erste Bewilligungszeitraum wird vier Jahre umfassen (bis Ende 2023).

Bei der Verteilung der Mittel aus der Schnellbusförderung wurden folgende Gesichtspunkte beachtet:

-    zu einem Drittel nach der Zahl der Einwohner,

- zu einem Drittel entsprechend der vom jeweiligen Aufgabenträger finanzierten Leistungskilometer der bestehenden Schnellbuslinien und

-    zu einem Drittel anteilig zu gleichen Teilen.

Da heute noch nicht absehbar ist, wie die zusätzlichen Angebote konkret ausgestaltet sein werden, soll dieser Schlüssel einen größenordnungsmäßigen Richtwert für die Verteilung auf die Kreise und die Stadt Münster darstellen, der am Ende der ersten Zuwendungsperiode (2020 bis 2023) überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Über die Verwendung der Mittel für die Schnellbusförderung wird der Verbandsversammlung jährlich berichtet.

Über die Beauftragung von zusätzlichen Schnellbusleistungen entscheiden die Kreise und die Stadt Münster zum Ende des Jahres 2020. Da das neue Angebot Anfang 2021 umgesetzt werden soll, werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die Ausweitung des Fahrplanangebotes in den Hauptverkehrszeiten der bestehenden Schnellbusverbindungen eingesetzt. Hierfür bietet sich im Kreis Borken gerade die Ausweitung des Angebotes bei der Schnellbusverbindung S 70 auf der Grundlage des mit der RVM bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags an. Für die zusätzlichen Leistungen kann auch der Einsatz von neuen Fahrzeugen sichergestellt werden. Ebenfalls geprüft wird, ob auch die Einführung von zusätzlichen Fahrten auf der S 75 und des Baumwollexpresses förderfähig sind.

Der Kreis Borken legt in der nächsten Sitzungsrunde einen Vorschlag vor, welche zusätzlichen Schnellbusleistungen mit diesen Fördergeldern eingeführt werden können.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt. Ein Konzept zur Einführung zusätzlicher Schnellbusleistungen wird nicht erstellt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Keine; diese treten erst ein, wenn das Konzept erstellt ist.


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE