- Der
Beschluss Verbandsversammlung des ZVM zur Verteilung der Fördermittel zur
Schnellbusförderung vom 24.08.2020 wird zur Kenntnis genommen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsrunde einen Vorschlag
zu entwickeln, welche zusätzlichen Schnellbusleistungen eingeführt und mit
den Fördermitteln finanziert werden sollen.
Sachdarstellung:
Der ZVM hat in seiner
Verbandversammlung am 24.08.2020 beschlossen, die dem ZVM zustehenden
Fördermittel in voller Höhe an die ÖPNV-Aufgabenträger weiterzuleiten.
Die Fördermittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
Kreis Borken: 24 %
Kreis Coesfeld: 18 %
Kreis Steinfurt: 25 %
Kreis Warendorf: 18 %
Stadt Münster: 16 %
Über die konkrete
Verwendung dieser Mittel entscheiden die Aufgabenträger für den ÖPNV.
Der NWL hat in
seiner Verbandsversammlung am 05.12.2019 die Förderrichtlinie zur
Schnellbusförderung beschlossen. Die Förderrichtlinie des NWL gibt den
Mitgliedszweckverbänden vor, nach welchen Bedingungen sie die Fördermittel an
die Zuwendungsempfänger weiterzuleiten haben.
Dabei sind gerade folgende Förderbedingungen zu beachten:
1.
Gefördert
werden Schnellbuslinien, die den SPNV
-
zur
Anbindung von Mittelzentren und Grundzentren ohne derzeit regelmäßigen
Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum
oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV,
-
oder zum Schließen räumlicher Lücken im
Netz des SPNV zwischen Oberzentren und Mittelzentren
im Linienverkehr ergänzen.
- Für die
Linien gilt eine
Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h und ein Umwegfaktor von
1,2. Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. aus Gründen der
Topographie, der Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz oder bei Lücken im
für den Busverkehr nutzbaren Straßennetz).
- Es gilt folgender Bedienungszeitraum
Montag – Freitag: 06:00 – 20:00
Uhr
Samstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: individuell nach Bedarf
Ferien: wie Schulzeiten
- Es müssen Standard-Solobusse eingesetzt werden. Die eingesetzten
Fahrzeuge dürfen bei Maßnahmenbeginn maximal 6 Monate alt sein.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ausschließlich zusätzliche
Schnellbusleistungen z.B. bei den Buslinien S 70/71 und S 75 förderfähig sind.
Des Weiteren müssen für diese Leistungen neue Busse beschafft werden.
Die Fördergelder, welche im Jahr 2020 in
Höhe von insgesamt 1.166.448 dem ZVM zur Verfügung stehen, können wie
vergleichbare ÖPNV-Förderungen auch für Leistungen im Folgejahr eingesetzt
werden.
Der erste Bewilligungszeitraum wird vier
Jahre umfassen (bis Ende 2023).
Bei der Verteilung der Mittel aus der
Schnellbusförderung wurden folgende Gesichtspunkte beachtet:
-
zu einem Drittel nach der Zahl der Einwohner,
- zu einem
Drittel entsprechend der vom jeweiligen Aufgabenträger finanzierten Leistungskilometer
der bestehenden Schnellbuslinien und
-
zu einem Drittel anteilig zu gleichen Teilen.
Da heute noch nicht absehbar ist, wie die
zusätzlichen Angebote konkret ausgestaltet sein werden, soll dieser Schlüssel
einen größenordnungsmäßigen Richtwert für die Verteilung auf die Kreise und die
Stadt Münster darstellen, der am Ende der ersten Zuwendungsperiode (2020 bis
2023) überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Über die Verwendung der
Mittel für die Schnellbusförderung wird der Verbandsversammlung jährlich
berichtet.
Über die Beauftragung von zusätzlichen
Schnellbusleistungen entscheiden die Kreise und die Stadt Münster zum Ende des
Jahres 2020. Da das neue Angebot Anfang 2021 umgesetzt werden soll, werden die
zur Verfügung stehenden Mittel für die Ausweitung des Fahrplanangebotes in den
Hauptverkehrszeiten der bestehenden Schnellbusverbindungen eingesetzt. Hierfür
bietet sich im Kreis Borken gerade die Ausweitung des Angebotes bei der
Schnellbusverbindung S 70 auf der Grundlage des mit der RVM bestehenden
öffentlichen Dienstleistungsauftrags an. Für die zusätzlichen Leistungen kann
auch der Einsatz von neuen Fahrzeugen sichergestellt werden. Ebenfalls geprüft
wird, ob auch die Einführung von zusätzlichen Fahrten auf der S 75 und des
Baumwollexpresses förderfähig sind.
Der Kreis Borken legt in der nächsten
Sitzungsrunde einen Vorschlag vor, welche zusätzlichen Schnellbusleistungen mit
diesen Fördergeldern eingeführt werden können.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Ein Konzept zur Einführung zusätzlicher Schnellbusleistungen wird nicht
erstellt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE