Betreff
Einrichtung von zusätzlichen Fahrten auf der Linie 61 zwischen Bocholt - Isselburg
Vorlage
0256/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des mit der WB bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages ab dem 07.01.2021 die in der Anlage aufgeführten zusätzlichen Fahrten der Linie 61 einzurichten.

Die Fahrten können abweichend vom Fahrplan bis zur Haltestelle Schloss Anholt verlängert werden, wenn vor Ort eine geeignete Wendemöglichkeit der Busse besteht.


Sachdarstellung:

Die Linie 61 soll mit den zusätzlichen Fahrten zwischen Bocholt und Isselburg den Bedienungsstandard erhalten, den der Nahverkehrsplan für eine Hauptverbindung vorsieht.

Konkret wird Mo-Fr ein zusätzliches Fahrtenpaar abends eingeführt. Samstags verkehrt die Buslinie 61 durch die weiteren 6 Fahrtenpaare zwischen 8:00 und 17:00 Uhr dann stündlich zwischen Bocholt und Isselburg. Sonntags werden ebenfalls zwei zusätzliche Fahrten angeboten.

Der Kreis Kleve hat hingegen kein Interesse daran, dass diese Fahrten bis nach Rees auf seine Kosten verlängert werden. Daher werden die Mehrleistungen zunächst auf dem Gebiet des Kreises Borken angeboten. Nach den ersten Prüfungen der Linie besteht ausschließlich an der Haltestelle Schneidkuhle eine Wendemöglichkeit für den Linienbus. Bei einem Ortstermin soll noch geprüft werden, ob der Linienbus auch an der Haltestelle Schloss Anholt eine Wendemöglichkeit hat. Sollte dies rechtlich und tatsächlich möglich sein, wird diese Haltestelle ebenfalls vom Linienbus angefahren.

Der mit der WB geschlossene öffentliche Dienstleistungsauftrag, sieht die Bestellung von Mehrleistungen ausdrücklich vor.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Ca. 25.000 zusätzliche Fahrplankilometer. Die Kosten pro Kilometer liegen zwischen 2,30 und 2,50 Euro/km.


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE