Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des mit der WB bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages ab dem 07.01.2021 die in der Anlage aufgeführten zusätzlichen Fahrten der Linie 61 einzurichten.
Die Fahrten können abweichend vom Fahrplan bis zur Haltestelle Schloss Anholt verlängert werden, wenn vor Ort eine geeignete Wendemöglichkeit der Busse besteht.
Sachdarstellung:
Die Linie 61 soll mit den zusätzlichen Fahrten zwischen Bocholt und
Isselburg den Bedienungsstandard erhalten, den der Nahverkehrsplan für eine
Hauptverbindung vorsieht.
Konkret wird Mo-Fr ein zusätzliches Fahrtenpaar abends eingeführt.
Samstags verkehrt die Buslinie 61 durch die weiteren 6 Fahrtenpaare zwischen
8:00 und 17:00 Uhr dann stündlich zwischen Bocholt und Isselburg. Sonntags
werden ebenfalls zwei zusätzliche Fahrten angeboten.
Der Kreis Kleve hat hingegen kein Interesse daran, dass diese Fahrten
bis nach Rees auf seine Kosten verlängert werden. Daher werden die
Mehrleistungen zunächst auf dem Gebiet des Kreises Borken angeboten. Nach den
ersten Prüfungen der Linie besteht ausschließlich an der Haltestelle
Schneidkuhle eine Wendemöglichkeit für den Linienbus. Bei einem Ortstermin soll
noch geprüft werden, ob der Linienbus auch an der Haltestelle Schloss Anholt
eine Wendemöglichkeit hat. Sollte dies rechtlich und tatsächlich möglich sein,
wird diese Haltestelle ebenfalls vom Linienbus angefahren.
Der mit der WB geschlossene öffentliche Dienstleistungsauftrag, sieht
die Bestellung von Mehrleistungen ausdrücklich vor.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Ca. 25.000 zusätzliche Fahrplankilometer. Die Kosten pro
Kilometer liegen zwischen 2,30 und 2,50 Euro/km.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE