Den Vertreterinnen und Vertretern des Kreises
wird für die Abstimmung der Tarifmaßnahme zum 01.08.2021 folgendes
Verhandlungsmandat erteilt:
1.
Die
Vertreterinnen und Vertreter wirken auf eine moderate Preiserhöhung in den
M-Preisstufen hin. Dabei sollte ein Maximalwert der durchschnittlichen Erhöhung
von 1,4 % möglichst weit unterschritten werden.
2.
Die
Vertreterinnen und Vertreter setzen sich intensiv für die Einführung des
westfälischen Schülertickets ein.
3.
Die
Vertreterinnen und Vertreter setzen sich intensiv für die Einführung des eTarif
Westfalen ein.
Sachdarstellung:
Im Tarifraum Westfalen werden die Merkmale von Fahrkarten
und ihre Preise grundsätzlich zum 01.08. eines Jahres angepasst. Dabei werden
zum einen Fahrkartenpreise verändert, zum anderen aber auch strukturelle
Änderungen umgesetzt, die z. B. den räumlichen Geltungsbereich oder die
zeitliche Geltungsdauer einer Fahrkarte betreffen.
Der Umsetzung einer Tarifmaßnahme geht eine Beschlusskette
voraus, die in den regionalen Tarifgremien im Frühjahr des Vorjahres ihren
Anfang nimmt und grundsätzlich mit einem Beschluss im Dezember des Vorjahres in
den Tarifausschüssen der Tarifgemeinschaft Münsterland und Ruhr-Lippe beendet
wird. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Monate Januar und Februar des
Tarifjahres allerdings noch für Nachverhandlungen genutzt. Ab März des
Tarifjahres erfolgt die zeitaufwändige Neuprogrammierung von Bordcomputern und
Ticketautomaten und der Genehmigungsprozess bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Zahl der an der Entscheidung mitwirkenden Institutionen
ist enorm groß. Zu nennen sind die Kreise, kreisfreien Städte, der Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), die Aufsichtsräte der WVG-Gruppe (RVM, RLG
und VKU), der Stadtwerke Münster und Hamm sowie zahlreicher privater
Verkehrsunternehmen. Die Tarifgemeinschaft Münsterland und Ruhr-Lippe zählt
alleine 28 Partner und die Beschlüsse über eine Tarifmaßnahme mit unmittelbarem
Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Unternehmen müssen in der
Tarifausschuss-Sitzung der Partner der Tarifgemeinschaft Münsterland –
Ruhr-Lippe einstimmig beschlossen werden. Diese Partner sowie die Kreistage als
Bus-Aufgabenträger und Bus-Einnahmenverantwortliche können im Münsterland
unmittelbar nur über die Preisstufen 0M bis 5M bestimmen. Dieses gilt auch für Tickets
der Preisstufen 7M und 9M, welche nicht dem Stammsortiment des WestfalenTarifs
angehören (z. B. SchulWegMonatsTickets). Für Tickets im Stammsortiment in den
Preisstufen W6 bis W10 des Westfalentarifs, die dann zum Tragen kommen, wenn
man innerhalb von Westfalen über die Tarifgrenzen hinaus fährt, ist der
WestfalenTarifausschuss der WestfalenTarif GmbH zuständig. Die Kreise als
erlösverantwortliche Partner haben über ihre Tarifgemeinschaft und den NWL auch
in diesem Gremium Sitz und Stimme.
Zu den Tarifmaßnahmen 01.08.2019 sowie 01.08.2020 gab es,
abweichend zu den Jahren davor, in den Münsterlandkreisen sowie in der Stadt
Münster erhebliche politische Diskussionen. Das Tarifsystem wurde als viel zu
kompliziert und die Fahrpreise als zu teuer kritisiert. Die Menschen würden
damit vom ÖPNV ferngehalten und die Verkehrswende behindert. Vom Grundsatz
wurde gefordert:
·
die Fahrpreise abzusenken und
·
den räumlichen Geltungsbereich der Fahrkarten zu vergrößern und zu
vereinfachen,
·
die Mitfahrt in Bus und Bahn für die Kundinnen und Kunden zu
vereinfachen.
Die politischen Vertreterinnen und Vertreter selbst gaben
ein Fachgutachten über den ZVM in Auftrag, um einen Entwurf für ein stark
vereinfachtes und preislich günstigeres Tarifsystem zu erarbeiten.
Um die strukturellen Verbesserungswünsche, welche unter
anderem aus der Politik geäußert wurden, umzusetzen, arbeiten verschiedene
Fachgremien der Tarifgemeinschaft sowie der WestfalenTarif GmbH derzeit an den
unten genannten drei Themenblöcken. Der große Vorbereitungs- und
Abstimmungsaufwand führt dazu, dass eine flächendeckende Einführung nicht
bereits zum August 2021 möglich ist:
Strukturelle Verbesserung |
Voraussichtliche Umsetzung |
Westfalenweites
pauschales SchülerTicket |
Pilot
startet Anfang 2021 mit mehreren Schulträgern |
Strukturell
verbessertes Zeitkartenangebot |
Umsetzung
für August 2022 geplant |
Einführung
eines elektronischen Tarifes im Check-in-/Check-out-Verfahren |
Umsetzung
bis Ende 2021 geplant |
Ungeachtet der erheblichen, parteiübergreifenden
Diskussionen wurden in den Jahren 2019 und 2020 dennoch von den politischen
Vertreterinnen und Vertretern den jeweils ausgehandelten Tariferhöhungen
zugestimmt, da
·
Die Fahrpreiserhöhungen deutlich moderater ausfielen, als
insbesondere die eigenwirtschaftlich fahrenden Verkehrsunternehmen zunächst
gefordert hatten,
·
Strukturelle Maßnahmen wie die Umwandlung des MonatsTickets in ein
30 TageTicket und die Vereinfachung bei den Tickets für die Fahrradmitnahme
ansonsten nicht umgesetzt worden wären
·
Tarifvergünstigungen wie z. B. das 9 Uhr TagesTicket im
Münsterland (- 20 %) an das Tarifpaket gekoppelt wurden.
Die Bemühungen der vergangenen zwei Jahre zeigten am Rande,
dass bei Tarifabsenkungen wohl ein finanzieller Ausgleich durch die
Aufgabenträger an die eigenwirtschaftlich fahrenden Verkehrsunternehmen zu
zahlen ist, welcher rechtlich als Beihilfe eingestuft werden könnte. Dadurch
müssen derartige Maßnahmen nach dem EU-Recht entweder als Allgemeine Vorschrift
erlassen oder von der EU vorab notifiziert werden. Das Notifizierungsverfahren
verlangt eine Vorlaufzeit von vielen Monaten und verursacht entsprechende Kosten
für anwaltliche Unterstützung.
Aufgrund der Diskussionen in den vergangenen zwei Jahren und
der damit verbundenen Unsicherheit gab es in diesem Jahr keine strukturierte
Abfolge von Verhandlungsgesprächen. Damit liegt bisher noch kein in der
Tarifgemeinschaft abschließend abgestimmter Vorschlag für eine Beschlussfassung
der Kreistage für eine Tarifmaßnahme 2021 vor.
Neben
den Kreisen/kreisfreien Städten muss auch der NWL in dieser Situation eine
Entscheidung zur Tarifmaßnahmen 2021 treffen. Inhaltlich hat sich der NWL wie
folgt positioniert: „Wie auch die Kreise im Gebiet Ruhr-Lippe sieht der NWL,
dass eine Preissteigerung – gerade mit Blick auf die Probleme im Rahmen der
Corona-Krise – die Gefahr birgt, dass Kunden abwandern. Dennoch möchte man mit
einer moderaten Tariferhöhung den Partnern in der Tarifgemeinschaft
entgegenkommen, die auf inflationsbedingt gestiegene Preise bei den Lohnkosten,
Treibstoff- und Anschaffungskosten von Bussen verweisen. Damit möchte der NWL
die weitere Umsetzung der o. g. aktuellen Tarifprojekte ermöglichen.“
Zudem
weist der NWL darauf hin, dass ohne Tariferhöhungen zukünftig nicht mehr:
·
ÖPNV-Leistungen ausgeweitet und
·
ein Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe sowie Maßnahmen zur
Digitalisierung finanziert werden könnten.
Falls auch einem solchen Antrag in Indexhöhe durch ein oder
mehrere Partnerunternehmen nicht zugestimmt würde, müssten die ablehnenden
Partnerunternehmen den beantragenden Partnerunternehmen die (aus der Ablehnung)
entstehenden Mindereinnahmen ausgleichen. Hierfür würde dann der Indexwert für
den Zeitraum, in dem die Tarifmaßnahme wirkt (01.08.2021 bis 31.07.2022),
herangezogen werden müssen. Eine Abschätzung, in welcher Höhe sich der Index
entwickeln wird, ist derzeit seriös nicht möglich.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Den Beschlussvorschlägen wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: n.
n. €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv:
Die vorgeschlagenen Änderungen zur Tarifmaßnahme 2021 sollen einen weiteren Ausbau eines attraktiven und umweltfreundlichen ÖPNVs ermöglichen, ohne die Fahrgäste zu viel zu belasten.
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE