Betreff
Bestellung einer Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss
Vorlage
0400/2020/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Frau Elisabeth Brumann wird zur Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss bestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 41 Abs. 9, § 37 Kreisordnung (KrO)

§ 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse

Sachdarstellung:

Gemäß § 41 Abs. 9 Kreisordnung ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Hierfür ist vom Ausschuss ein Schriftführer oder eine Schriftführerin zu bestellen (vgl. § 37 Abs. 1 KrO, § 41 Abs. 5 KrO).

Die Niederschrift wird vom Vorsitzenden und dem Schriftführer / der Schriftführerin unterzeichnet. Es wird vorgeschlagen, Frau Elisabeth Brumann zur Schriftführerin zu bestellen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ? Bestellung einer anderen Person zum Schriftführer / zur Schriftführerin


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich