Betreff
Digitales Baugenehmigungsverfahren einführen;
Antrag der FDP-Fraktion v. 04.12.2020
Vorlage
0417/2020/KREIS/1
Art
Antrag FDP-Fraktion
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen schnellstmöglich freiwillig auf digitalem Wege möglich zu machen und im zuständigen Ausschuss über den aktuellen Sachstand zu berichten. Darüber hinaus soll die Kreisverwaltung technisch in die Lage versetzt werden, Baugenehmigungsverfahren intern wie extern digital zu bearbeiten und abzuwickeln.

 


Sachdarstellung:

Alle gesellschaftlichen Bereiche sind von der Digitalisierung betroffen. Schon längere Zeit bietet die Kreisverwaltung an, Baugenehmigungsverfahren digital einzusehen. Darüber hinaus besteht noch keine Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren auf digitalem Wege anzustoßen. Vielmehr ist es gegenwärtig noch immer erforderlich, Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen.

Architekten und Architekturbüros arbeiten heute digital. Damit liegt die Grundlage vor, um die Einreichung auf digitalem Wege zu ermöglichen. Gleichzeitig muss es allerdings auch weiterhin möglich sein, Unterlagen in Papierform einzureichen, um einen schrittweisen Übergang zu einem digitalen Baugenehmigungsverfahren zu schaffen.

Im Münsterland nimmt der Kreis Warendorf seit dem Jahr 2018 am „Modellprojekt digitales Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen“ teil. Dieses Projekt überzeugt. Im Jahr 2020 wurde daher das Bauportal.NRW aufgebaut. Nunmehr haben alle Baugenehmigungsbehörden die Wahl, Anträge und Bauvorlagen, nur Anträge oder keine Unterlagen digital entgegenzunehmen.

Der Kreis Borken muss zu den digitalen Vorreitern gehören. Deshalb sollen zeitnah die Grundlagen für ein digitales Baugenehmigungsverfahren geschaffen werden. Während dieser Zeit wird zudem das Bauportal.NRW von der Landesregierung weiterentwickelt.

Sobald die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung auch in der Lage sind, Baugenehmigungsverfahren intern wie extern digital abzuwickeln, sinkt auch die Bearbeitungszeit solcher Verfahren. Wartezeiten, zum Beispiel für die Anforderung von Unterlagen, die dann vom Kreisboten gebracht werden, können entfallen. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung leisten eine sehr gute Arbeit, sie werden durch die gegenwärtigen Verfahrensabläufe allerdings gebremst.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Kevin Schneider

und Fraktion