Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung
Vorlage
0007/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Frau Katharina Geuking wird zur Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung bestellt.

 

Frau Kerstin Ritzenhöfer wird zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung bestellt.

 


Rechtsgrundlage:

§ 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)

§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken

 

Sachdarstellung:

Gem. § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO NRW sowie § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Borken ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

Der Ausschuss muss der Schriftführerin sowie der stellvertretenden Schriftführerin sein Vertrauen aussprechen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Frau Katharina Geuking wird nicht als Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung bestellt.

Frau Kerstin Ritzenhöfer wird nicht als stellvertretende Schriftführerin bestellt für den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung bestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE