1.
Der
Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der
Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Kreistag befürwortet die Inanspruchnahme des Landesprogramms „Kommunales
Integrationsmanagement“ (KIM).
Sachdarstellung:
In der Vergangenheit wurde regelmäßig in den Gremien des Kreistages über
die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen berichtet (zuletzt SV
0106/2020/KREIS). Zusätzlich sind besondere Aspekte der Integrationsarbeit in
gesonderten Vorlagen – zum Beispiel zur Situation Integration von Flüchtlingen
in den Arbeitsmarkt (vgl. 0053/2020/KREIS) oder zu Bildungsaspekten –
aufgegriffen worden. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode soll mit dieser
Vorlage einführend ein Gesamtüberblick über die Entwicklung der
Flüchtlingszahlen und zum aktuellen Stand der Integrationsarbeit ermöglicht
werden. Diese Vorlage ist grundsätzlich regelmäßig fortschreibungsfähig
angelegt.
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1.
Zuweisung /
Statistik
Zum 31.12.2020 haben sich im Kreis Borken 16.548
Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 3.890 Personen auf den
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
*nur Ausländerbehörde
Kreis Borken
|
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Afrika* |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon Irak |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
Zum Stichtag
31.12.2020 waren im Kreis Borken 1.254 Personen ausreisepflichtig, hiervon 156
Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.254
ausreisepflichtigen Personen sind 947 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist
(hiervon 79 wohnhaft in Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden
Klageverfahren befinden sich 1.033 Personen, hiervon 127 aus Bocholt. Nach
Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht
oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind
die Ausländerbehörden zuständig.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 62,7 % (Stand 10.01.2021)
erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen über 2.200
Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine
Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.
Die
Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit
bei 87,5% (Stand 10.01.2021). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 %
fehlen 147 Personen.
Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch
organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer
Infektionsausbreitung Rechnung getragen. In den kommenden Monaten ist mit
weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen
zu rechnen.
1.2.
Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen
Im Kreis Borken
sind seit 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
|
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Abschiebungen |
164 |
49 |
201 |
36 |
226 |
44 |
121 |
17 |
61 |
1 |
freiwillige
Ausreise |
492 |
49 |
321 |
13 |
86 |
15 |
37 |
5 |
53 |
0 |
Rückführungen
in Summe |
656 |
98 |
522 |
49 |
312 |
59 |
136 |
22 |
114 |
1 |
Quelle:
Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung
Aufgrund der
Corona-Pandemie sind Abschiebungen aktuell nur sehr eingeschränkt möglich.
1.3.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 01.01.2021 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 40 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote
für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 51.
In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme
volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch
das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 31 volljährig
gewordenen Jugendlichen werden sechs in einer Wohngruppe, zwei in einer
Pflegefamilie und 15 in einer Verselbstständigungswohnung unterstützt. Außerdem
werden acht junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant
nachbetreut.
Altersverteilung: |
|
Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten: |
||
Stichtag: 01.01.2021 |
|
Stichtag: 01.01.2021 |
||
Alter |
Anzahl |
|
Nationalität |
Anzahl |
11 |
0 |
|
Afghanistan |
4 |
12 |
0 |
|
Albanien |
6 |
14 |
0 |
|
Bangladesch |
1 |
15 |
1 |
|
Cote d' Ivoire |
1 |
16 |
3 |
|
Eritrea |
1 |
17 |
5 |
|
Gambia |
4 |
18 |
14 |
|
Ghana |
1 |
19 |
11 |
|
Guinea |
10 |
20 |
6 |
|
Irak |
1 |
Gesamt |
40 |
|
Iran |
2 |
|
|
|
Marokko |
2 |
|
Sierra Leone |
2 |
||
|
|
|
Somalia |
2 |
|
|
|
Sudan |
2 |
|
|
|
Syrien, Arabische Republik |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
40 |
Unter Einbeziehung der vier
Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 01.01.2021 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
40 |
51 |
Stadtjugendamt Ahaus |
0 |
12 |
Stadtjugendamt Bocholt |
9 |
22 |
Stadtjugendamt Borken |
6 |
13 |
Stadtjugendamt Gronau |
7 |
15 |
Gesamt |
62 |
113 |
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Das Thema Integration ist nicht erst seit der Flüchtlingskrise 2015/16
ein Thema im Kreis Borken. Seinerzeit wurde in enger Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen ein Integrationskonzept aufgestellt, das die
Grundlage für die Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) des
Kreises Borken bildete. Schwerpunkte wurden dabei bewusst in dem Bereich Zugang
zur Bildung und Arbeit gesetzt. Konsequenterweise wurde das KI daher an den
Fachbereich Bildung und Schule verortet.
In
der damaligen Diskussion auch mit den zuständigen Landesministerien ist immer
wieder die besondere Situation eines Flächenkreises betont worden, in der die
vom Land vorgesehenen Strukturen im Rahmen eines KIs kritisch hinterfragt
worden sind.
In jeder der 17
kreisangehörigen Kommunen ist die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund
unterschiedlich und dementsprechend auch die für
die Integration erforderlichen Unterstützungsstrukturen.
Die konkrete
Integrationsarbeit findet in den 17 Kommunen
vor Ort statt. Dort wird der Hauptanteil der Integrationsarbeit geleistet.
Die Verwaltungen, Verbände und Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Freie Wohlfahrtspflege, Migrantenselbstorganisationen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände,
Kammern und Initiativen der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sowie eine
große Anzahl Ehrenamtlicher*innen arbeiten in den Städten und Gemeinden
engagiert an der erfolgreichen Integration zugewanderter Menschen.
Ein großer Teil
der Aufgaben liegt in den Händen der jeweiligen Kommunen, allerdings ohne dass
es zum Teil dafür verbindliche gesetzliche Vorgaben gibt. In 8 Städten und Gemeinden ist mittlerweile die
Rolle/Stelle eines Integrationsbeauftragten eingerichtet worden, der die zentrale
Anlaufstelle für alle Fragen im Bereich der Integrationsarbeit einer Kommune
ist. Darüber hinaus gibt es in Bocholt und Gronau gewählte Integrationsräte.
Die
Kommunen gestalten im Rahmen dieser Zuständigkeiten die Integration nach den
konkret örtlichen Bedingungen und Notwendigkeiten. In vielen Kommunen sind in
den letzten Jahren lokale Integrationskonzepte entstanden, die Grundlage für
die Integrationsarbeit vor Ort bilden.
Das Thema
Integration wird auch in hohem Maße von den Wohlfahrtsverbänden gestaltet – so gibt es zwei Integrationsagenturen im Kreis Borken,
deren Trägerschaft beim Caritasverband Borken und beim DRK Kreisverband Borken
liegt. Personal- und Sachkosten werden durch das Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) bezuschusst. Aufgabe ist es,
Einrichtungen der sozialen Versorgung dabei zu unterstützen, die Zugewanderten
rechtzeitig zu erreichen und angemessen zu versorgen. Das vorhandene
bürgerschaftliche Engagement soll im Bereich der Integration weiter qualifiziert
und ausgebaut werden. Wo es im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher
Herkunft zu Problemen kommt, soll geholfen werden. In Stadtteilen mit sozialen
Problemlagen soll die Eigeninitiative von Migrantenselbstorganisationen
gefördert werden.
Im Jugendmigrationsdienst arbeiten die AWO
in Bocholt und die evangelische Jugendhilfe in Gronau. Dieser Migrationsdienst
begleitet junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27
Jahren mittels individueller Angebote und professioneller Beratung bei ihrem
schulischen, beruflichen und sozialen Integrationsprozess in Deutschland.
Individuelle Unterstützung, Gruppen- und Bildungsangebote sowie eine intensive
Vernetzung mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und
anderen Einrichtungen der Jugendhilfe gehören dabei zum Aufgabenspektrum.
Finanziell bezuschusst wird dieses Angebot über das Bundesministerium für
Familien, Frauen, Senioren und Jugend.
Träger der Flüchtlingsberatung sind der
Caritasverband Ahaus und der DRK Kreisverband Borken. Auftrag dieser Beratung
ist es, Geflüchtete bei dem Kontakt mit Behörden und Einrichtungen, bei
persönlichen Problemlagen, bei der Eingliederung und Integration, beim
Asylverfahren und dem Aufenthaltsrecht sowie bei der Vermittlung zu
unterschiedlichen Fachberatungsstellen zu unterstützen.
Auch die Migrationsberatung Erwachsener (MBE)
wird von den Trägern Caritasverband Ahaus und dem DRK Kreisverband angeboten.
Diese Beratung richtet sich an alle Migrant*innen, die voraussichtlich auf
Dauer in Deutschland leben und damit ist sie auch für anerkannte Flüchtlinge
zuständig. Beraten und unterstützt wird in allen Angelegenheiten entweder
durch eigene Expertise oder durch die Vermittlung an zuständige und kompetente
Dienste und Einrichtungen. Es geht dabei um Integration im umfassenden
Sinne: Sprache, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf sowie
Sozialleistungen.
3. Landesgeförderte Strukturen
3.1.
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Durch
die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ist der Kreis Borken
besonders in der Rolle eines Moderators aktiv, um erforderliche regionale
Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die
Gestaltungsprozesse miteinzubringen sowie Transparenz über Verfahren und
überregionale Angebote herzustellen. Beim Kreis sind dafür insgesamt 5,8
Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land (re-)finanziert werden.
(3,5 Lehrerressource zusätzlich)
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit
des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag
Borken verabschiedeten Integrationskonzept. Vorrangige Handlungsfelder sind
dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
3.2.
Fördermittel
KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung
der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in
2021 fortgesetzt. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei
161.100 €. In 2020 wurden insgesamt 21 Maßnahmen in den kreisangehörigen
Kommunen aus den Mitteln gefördert. Die aktuelle Situation erschwert die
Nutzung der Mittel in der bisherigen Form. Das KI berät im Rahmen seiner
Zuständigkeit die Zuwendungsempfänger bei der Nutzung der Fördermittel unter
den herausfordernden Rahmenbedingungen der Pandemie. So soll verstärkt die
Umsetzung digitaler Angebote durch die Mittel ermöglicht werden. Das KI ist
zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des
Förderprogramms.
3.3.
Sprachmittlerpool
Der durch das KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche
Sprachmittler*innen wird mit steigenden Zahlen nachgefragt. Die
Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von Beratungsgesprächen bei
Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen sowie weiteren Einrichtungen
im Kreis Borken, zum Einsatz. Der Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI
unterstützt. Das KI ist dabei verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung
und Einsatzplanung der Sprachmittler*innen. Es wurden 700 Termine in 2020 für
persönliche Gesprächstermine vermittelt. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen
rd. 130 Sprachmittler*innen für 45 Sprachen im Einsatz.
Seit der Schulschließung ab dem 16.03.2020 wurden deutlich weniger Anfragen für mündliche Übersetzungen gestellt. Außerdem mussten einige bereits terminierte Gespräche abgesagt werden. Die Zahl der schriftlichen Übersetzungsanfragen ist im Gegenzug deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 299 individuelle Schriftstücke (z.B. Elternbriefe der Schulen und Informationen zum digitalen Unterricht) übersetzt.
Seit dem 15.04.2020 besteht die Möglichkeit, Gespräche als Telefonkonferenz mit Unterstützung einer/s Sprachmittler*in zu führen. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen. Es sind 78 Telefonkonferenzen vermittelt worden. Hinzu kamen Aufträge durch das Gesundheitsamt im Kontext der Corona-Pandemie und den Erkrankungen der Mitarbeitenden der Schlachthöfe. Hier konnte der Sprachmittlerpool bei 129 Telefonaten unterstützen.
Um die Aufnahme neuer Sprachmittler*innen in den Sprachmittlerpool auch unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen, werden die Qualifizierungen in 2021 auch als Online-Format geplant.
3.4. Förderprogramm für Geduldete und Gestattete
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von
speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem
Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27
Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme
von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die
Bewilligung erhalten. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der
zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20%
übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den Kommunen finanziert
wird.
Das Land NRW hat aufgrund der
Pandemie den Förderzeitraum um ein halbes Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.
Die Ausweitung des Zeitraumes und die sich abzeichnende veränderte Situation
des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für die Zielgruppe erfordert in Abstimmung
mit den kreisangehörigen Kommunen eine Anpassung der vorgesehenen
Planungsprozesse und Vorhaben.
Gegliedert ist die Initiative in verschiedene Bausteine, in denen die
Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen der Zielgruppe
bedarfsorientiert und nachhaltig gefördert werden.
Im Kreis Borken werden folgende 4 Bausteine angeboten:
1. Förderbaustein 1 – Coaching: Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Für die bewilligten Coachingstellen ist ein Interessensbekundungsverfahren für die im Kreis gebildeten Cluster zum 11. Januar 2021 veröffentlicht worden. Dabei sind in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen die Stellenanteile wie folgt festgelegt worden:
• 1,0 Stellenanteil für die Region Ahaus (Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden)
• 1,0 Stellenanteil für die Region Bocholt (Bocholt, Isselburg, Rhede)
• 1,7 Stellenanteile für die Region Borken (Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen)
• 1,0 Stellenanteil für Gronau
Darüber hinaus wurden 1,3 Stellen für den Schwerpunkt „Coachingangebote für Frauen“ bewilligt. Die Weiterleitungsverträge werden mit einer 0,5 Stelle bei der BBS in Ahaus und einer 0,8 Stelle bei der Ewibo in Bocholt vorbereitet. Beginn dieses Coachings ist zum 01.03.2021 geplant.
Der Kreis Borken wird aus der Integrationspauschale einen Anteil in Höhe von 48.500 € zur Verfügung stellen, um den Eigenanteil der Kommunen zu reduzieren.
2. Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.
3. Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.
4. Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln.
3.5.
Landesprogramm
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken
Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030
sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen
wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend
der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins
Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf
Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der
Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer
Integrationsarbeit unterstützen.
Das Programm soll
flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
umgesetzt werden. Dabei sollen bis Ende 2022 folgende Bausteine realisiert
werden:
·
In Baustein I wird die Implementierung eines strategischen Kommunalen
Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen mit Kommunalen
Integrationszentren (KI) umgesetzt.
·
In Baustein II wird ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case
Management / Fallmanagement für die die operative Basis des KIM eingerichtet.
·
Baustein
III fokussiert die rechtliche Verstetigung der
Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen in den
Ausländer- und Einbürgerungsbehörden
Das Land setzt dabei
Folgendes voraus:
·
Anbindung der
Koordinierungsstellen an das KI,
·
Einrichtung bzw.
Beauftragung einer Lenkungsgruppe (verwaltungsextern, -intern) auf
Leitungsebene zur strategischen Steuerung des KIM,
·
Antragsskizze zur
Antragsstellung mit Klärungen zu Schnittstellen zu anderen Programmen sowie zur
Einbindung der kreisangehörigen Kommunen.
Das Handlungskonzept KIM auf Landesebene
legt dar, dass für die Umsetzung ein strategischer Ansatz notwendig ist, um in
den regionalen Verwaltungs- und Netzwerkstrukturen dieses komplexe Aufgabenpaket
erfolgreich implementieren zu können. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer engen
Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege.
Vorhandene Strukturen und Akteure, bspw. die Integrationsbeauftragten der
Kommunen sowie die Integrationsagenturen, die Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderer (MBE) oder die Jugendmigrationsdienste (JMD) müssen eingebunden
werden, damit mit der Umsetzung des KIM ein Mehrwehrt im Sinne der Zielsetzung
des Programms in der Region geschaffen werden kann. Die Schaffung von
Doppelstrukturen muss über diesen Prozess verhindert werden.
Förderung
Baustein I
Es werden bis zu 3,5 Personalstellen
(zunächst befristet bis 2022) für Koordinator*innen mit einer Pauschale von
jeweils 55.000 EUR sowie eine 0,5 Personalstelle für eine Verwaltungsassistenz
mit einer Pauschale von 22.500 EUR gefördert.
Ergänzend werden Sachausgaben von jährlich 9.700 EUR bzw. 4.850 EUR
gefördert, die im Rahmen der Koordinationstätigkeit oder Verwaltungsassistenz
entstehen.
Förderfähig sind Ausgaben für die
Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Ausstattung von Büroräumen sowie
Fortbildungen. Hier ist eine Besetzung fast kostendeckend möglich, je nach
Einstufung der konkreten Personalbesetzung.
Zu den weiteren förderfähigen
Begleitmaßnahmen gehört auch die Durchführung von Veranstaltungsformaten. Der
Höchstbetrag dafür beträgt pro Jahr 10 000 Euro. Zu den förderfähigen
Begleitmaßnahmen gehören auch Ausgaben für Maßnahmen, die als Ergebnis der
Analyse der Schnittstellen zur Verbesserung des Integrationsmanagements
entwickelt und implementiert werden. Der Höchstbetrag beträgt pro Jahr
30 000 Euro.
Förderung
Baustein II - Fachbezogene Pauschalen für Individuelles Case-Management
Das durch die Pauschalen finanzierte
Personal soll die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durch eine qualifizierte
Einzelfallberatung rechtskreisübergreifend in ihren individuellen Lebenslagen
unterstützen und die Integration fördern.
Die Pauschalförderung beträgt analog zum
ersten Baustein 55.000 EUR pro Stelle. Allerdings sind hier keine weiteren
Sachmittel vorgesehen. So sind lediglich die Personalkosten zu einem großen
Teil finanziert, es verbleibt somit beim Anstellungsträger der Anteil an
Arbeitsplatzkosten, Fahrtkosten etc.
Die Stellen sollen vorzugsweise an das KI
oder andere kommunale Ämter organisatorisch angebunden werden. Eine
Weiterleitung der Mittel an die Freie Wohlfahrtspflege oder an die
kreisangehörigen Kommunen ist möglich. Das Land empfiehlt, dass ein Drittel der
Stellen beim Kreis verbleiben, um eine bessere Abstimmung mit der Koordinierung
zu ermöglichen.
Zur Umsetzung eines operativen
Fallmanagements hat der Kreis Borken bereits fachbezogene Pauschalen für sechs
Personalstellen für 2020 erhalten. Dies hat der Kreis Borken nicht zuletzt vor
dem Hintergrund, dass das Handlungskonzept und die Richtlinie des Landes noch
nicht vorlagen, dem Land zurückerstattet.
Förderung
Baustein III - Fachbezogene Pauschale Personalstellen Ausländerbehörden
Die Fachabteilung 32.2 (Ausländerbehörde des
Kreises) hat mit der Einrichtung und Besetzung der Stelle einer
Integrationslotsin zum 05.02.2020 diesen Baustein bereits umgesetzt. Es ist vom
Fördergeber vorgesehen, dass die Personalstelle mit dem strategischen Overhead
(KIM - Baustein 1) und dem individuellen
Case-Management (KIM – Baustein 2) zusammenarbeitet, um eine abgestimmte
Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.
Die Mittel sind bereits für das Jahr 2020
eingegangen und zunächst bis Ende 2020 befristet, sollen aber so das Land über
das Jahr 2022 hinausgehen.
Geplantes Vorgehen im Kreis Borken
Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau
des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen
eingerichtet werden sollen.
Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es,
komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen
rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten
Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration
konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer
zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in
den (zunächst) beteiligten Städten.
Zur Umsetzung des Baustein 1 soll in 2021
das Konzept dahingehend entwickelt werden, dass bei der Kreisverwaltung im
ersten Jahr mit 1,0 Stellen der Koordinierung sowie der 0,5 Stelle der
Verwaltungsassistenz gestartet werden kann. Der mögliche weitere Aufbau ergibt
sich je nach der Weiterentwicklung des Projektes.
Die konkrete Case-Managementaufgabe soll
kommunal verortet werden. Die Städte
Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau haben grundsätzlich Interesse und Bedarf an
einem Case-Management insbesondere für folgende Zielgruppen zurückgemeldet:
- Geduldete, insbesondere mit Blick auf
Erwerbstätigkeit
- Gruppe der über 27jährigen
- Frauen, insbesondere mit Blick auf
Sprache und Erwerbstätigkeit
- Zuzug aus Süd-Ost-Europa
(Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)
Insgesamt wird von den Kommunen der Bedarf
für 5 Case-Management-Stellen gesehen.
Ausgehend von den 4 genannten Städten im
Kreis sollen auch Fälle der Umlandkommunen Berücksichtigung finden. Die übrigen
Kommunen sind im Rahmen einer AG der Bürgermeister und Beigeordneten über
diesen Sachstand und die verabredeten Umsetzungspläne informiert und
unterstützen diese Planungen.
Das Kommunale Integrationszentrum wird eine
Antragsskizze in Abstimmung mit den zu beteiligenden weiteren Fachbereichen der
Kreisverwaltung (Jobcenter, ABH, Gesundheit, Jugend) erstellen. Die
wesentlichen Inhalte der Antragsskizze werden auch den kreisangehörigen
Kommunen zur Verfügung gestellt. Auch das Interkulturelle Netzwerk Kreis
Borken, in dem die Wohlfahrtsverbände vertreten sind, wird über die
wesentlichen Eckpunkte informiert. Ziel ist, dass der Kreis Borken zum
31.01.2021 auf der Grundlage dieses abgestimmten Antrags die entsprechenden
Stellen zur Einrichtung des KIM beim Land beantragt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden die
politischen Gremien des Kreistages informiert.
4. Integration in Bildung und Arbeit
4.1. Kindertagesstätten
Die
Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangen Zuwanderungszahlen fast
vollständig ausgesetzt worden. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite
Zeiträume keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von
den Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht
mehr nachgefragt. Für die Brückenprojekte galt vom 16.03. bis zum 13.05.2020
ein Betretungsverbot, seit dem 14.12.2020 gelten wieder strengere
Schutzmaßnahmen.
Für das Jahr 2021 wurde nur noch 1 Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Auch für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH wurde kein neuer Förderantrag für das Jahr 2021 gestellt. Der eigens umgebaute Bus hat bislang mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe abgedeckt, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.
Viele Kinder sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen gewechselt bzw. werden direkt in die Regelbetreuung aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.
Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Dezember des Kindergartenjahres 2020/21 ist für 211 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 70 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind
Herkunftsländer |
Kinder
in Kita-Betreuung |
Syrien |
68 |
Irak |
21 |
Türkei |
19 |
Afghanistan |
17 |
Iran |
10 |
Eritrea |
8 |
eitere Herkunftsstaaten |
64 |
nicht bekannt |
4 |
Gesamt |
211 |
Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und
Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme
„Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche
Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungskompetenz der Eltern
in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen
gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von
mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern,
zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im
Mittelpunkt.
Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von
Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das
Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
(MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens
„Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale
Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 18 Elternbegleiter*innen
im Einsatz. Kreisweit werden aktuell acht Griffbereitgruppen und
drei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. Das KI arbeitet in Abstimmung mit
den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen
der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.
Da persönliche Gruppentreffen seit Beginn der
Corona-Pandemie weniger stattfinden können, wurden diese Treffen seit Beginn
des ersten Lockdowns als digitale Formate angeboten. Dadurch nehmen jetzt nicht
nur in erster Linie Mütter mit ihren Kindern an den Treffen teil, sondern
häufig die ganze Familie.
4.2. Schulen
Die Daten der
Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt
es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und
Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten
nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern
beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen
Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der
Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den
Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis
Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen
sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.
Ein
wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen
bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen
durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis
dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden
schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der
Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.
Das
KI unterstützt die Schulen bei der Umsetzung von sprachsensiblem
Fachunterricht. Die in 2018 begonnene Individualfortbildung wird mit Blick auf
sprachsensible Schulentwicklung weiterentwickelt.
Einen
Schwerpunkt im Bereich „Integration durch Bildung“ hat das KI in der
Entwicklung von Sprachförderkonzepten für den Naturwissenschaftlichen
Unterricht gesetzt. So unterstützt KI die Sprachförderung im
PhänomexX-Schülerlabor mit sprachsensiblen Forschermaterialien und Workshops.
Das
KI hat die Materialien des Projekts „Familie Forscht“ durch Unterstützung des
Sprachmittlerpools in die Sprachen des Herkunftssprachlichen Unterrichts
übersetzen lassen, um Familien und Schulen beim Distanzlernen in den
Lernbereichen Sachunterricht und Naturwissenschaften zu unterstützen.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der
deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen
aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im
außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um
diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu
ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das
Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit
diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und
sie zudem im Alltag anzuwenden. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten bereits
geplante Maßnahmen für die Osterferien 2020 abgesagt werden. In den
Herbstferien wurde „FIT in Deutsch“ in Gronau und Rhede durchgeführt, für die
das KI die Sprachlernbegleitungen qualifizierte.
Eine besondere
Rolle in den Übergangsprozessen übernehmen die multiprofessionellen Teams (mpT)
zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schüler*innen, die durch das
Ministerium für Schule und Bildung gefördert werden. An den Berufskollegs des
Kreises Borken wurde frühzeitig an drei Standorten jeweils eine Stelle mit
Sozialpädagoginnen besetzt, die den Übergangsprozess von der Sekundarstufe I in
die Bildungsgänge der Berufskollegs für zugewanderte Schüler*innen begleiten.
Das Kommunale Integrationszentrum begleitet diese Fachkräfte in einer
regelmäßig tagenden Austauschrunde. In Abstimmung mit den Kommunen Stadtlohn
und Gronau sind auch die dort tätigen mpT in die Netzwerkarbeit eingebunden
worden.
4.3. Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Die Entwicklung
der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:
Bzgl. der im
Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende
Aktivitäten im Jahr 2020 zusammengefasst werden:
Bei den Daten zu
den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu
berücksichtigen, dass die Angebote sowohl im ersten Lockdown als auch in der
aktuellen Phase „pausiert“ haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als
Teilnehmende gelten.
Die Integrationen
in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
Ja. Der Kreis
Borken nimmt nicht die Fördermöglichkeiten aus dem Programm Kommunales
Integrationsmanagement in Anspruch und stellt keinen entsprechenden Antrag.
Diese Alternative wird angesichts der erfolgten Abstimmung mit den Städten und
Gemeinden im Kreis Borken verwaltungsseitig nicht vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE