Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und der Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Vorlage
0028/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Kreistag befürwortet die Inanspruchnahme des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM).

 


Sachdarstellung:

In der Vergangenheit wurde regelmäßig in den Gremien des Kreistages über die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen berichtet (zuletzt SV 0106/2020/KREIS). Zusätzlich sind besondere Aspekte der Integrationsarbeit in gesonderten Vorlagen – zum Beispiel zur Situation Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt (vgl. 0053/2020/KREIS) oder zu Bildungsaspekten – aufgegriffen worden. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode soll mit dieser Vorlage einführend ein Gesamtüberblick über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und zum aktuellen Stand der Integrationsarbeit ermöglicht werden. Diese Vorlage ist grundsätzlich regelmäßig fortschreibungsfähig angelegt.

 

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1.            Zuweisung / Statistik

 

Zum 31.12.2020 haben sich im Kreis Borken 16.548 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 3.890 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

 

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

*nur Ausländerbehörde Kreis Borken

 

                       

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Afrika*

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

  davon Syrien

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

  davon Irak

1.008

995

951

924

922

262

  davon Afghanistan

730

719

698

697

689

575

Zum Stichtag 31.12.2020 waren im Kreis Borken 1.254 Personen ausreisepflichtig, hiervon 156 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.254 ausreisepflichtigen Personen sind 947 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 79 wohnhaft in Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.033 Personen, hiervon 127 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 62,7 % (Stand 10.01.2021) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen über 2.200 Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.

Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 87,5% (Stand 10.01.2021). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen 147 Personen.

Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer Infektionsausbreitung Rechnung getragen. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen zu rechnen.

 

           

1.2.            Abschiebungen und freiwillige Ausreisen

 

Im Kreis Borken sind seit 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2016

2017

2018

2019

2020

 

Kreis Borken

davon

Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Abschiebungen

164

49

201

36

226

44

121

17

61

1

freiwillige Ausreise

492

49

321

13

86

15

37

5

53

0

Rückführungen in Summe

656

98

522

49

312

59

136

22

114

1

Quelle: Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Abschiebungen aktuell nur sehr eingeschränkt möglich.

 

 

1.3.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 01.01.2021 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 40 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 51.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 31 volljährig gewordenen Jugendlichen werden sechs in einer Wohngruppe, zwei in einer Pflegefamilie und 15 in einer Verselbstständigungswohnung unterstützt. Außerdem werden acht junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant nachbetreut.

 


Altersverteilung:

 

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

Stichtag: 01.01.2021

 

Stichtag: 01.01.2021

Alter

Anzahl

 

Nationalität

Anzahl

11

0

 

Afghanistan

4

12

0

 

Albanien

6

14

0

 

Bangladesch

1

15

1

 

Cote d' Ivoire

1

16

3

 

Eritrea

1

17

5

 

Gambia

4

18

14

 

Ghana

1

19

11

 

Guinea

10

20

6

 

Irak

1

Gesamt

40

 

Iran

2

 

 

 

Marokko

2

 

Sierra Leone

2

 

 

 

Somalia

2

 

 

 

Sudan

2

 

 

 

Syrien, Arabische Republik

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

40

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 01.01.2021 insgesamt betreut:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

40

 51

Stadtjugendamt Ahaus

 0

 12

Stadtjugendamt Bocholt

 9

 22

Stadtjugendamt Borken

 6

 13

Stadtjugendamt Gronau

 7

 15

Gesamt

62

113

 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Das Thema Integration ist nicht erst seit der Flüchtlingskrise 2015/16 ein Thema im Kreis Borken. Seinerzeit wurde in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen ein Integrationskonzept aufgestellt, das die Grundlage für die Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) des Kreises Borken bildete. Schwerpunkte wurden dabei bewusst in dem Bereich Zugang zur Bildung und Arbeit gesetzt. Konsequenterweise wurde das KI daher an den Fachbereich Bildung und Schule verortet.

In der damaligen Diskussion auch mit den zuständigen Landesministerien ist immer wieder die besondere Situation eines Flächenkreises betont worden, in der die vom Land vorgesehenen Strukturen im Rahmen eines KIs kritisch hinterfragt worden sind.

In jeder der 17 kreisangehörigen Kommunen ist die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund unterschiedlich und dementsprechend auch die für die Integration erforderlichen Unterstützungsstrukturen.

Die konkrete Integrationsarbeit findet in den 17 Kommunen vor Ort statt. Dort wird der Hauptanteil der Integrationsarbeit geleistet. Die Verwaltungen, Verbände und Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Freie Wohlfahrtspflege, Migrantenselbstorganisationen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände, Kammern und Initiativen der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sowie eine große Anzahl Ehrenamtlicher*innen arbeiten in den Städten und Gemeinden engagiert an der erfolgreichen Integration zugewanderter Menschen.

Ein großer Teil der Aufgaben liegt in den Händen der jeweiligen Kommunen, allerdings ohne dass es zum Teil dafür verbindliche gesetzliche Vorgaben gibt. In 8 Städten und Gemeinden ist mittlerweile die Rolle/Stelle eines Integrationsbeauftragten eingerichtet worden, der die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Bereich der Integrationsarbeit einer Kommune ist. Darüber hinaus gibt es in Bocholt und Gronau gewählte Integrationsräte.

Die Kommunen gestalten im Rahmen dieser Zuständigkeiten die Integration nach den konkret örtlichen Bedingungen und Notwendigkeiten. In vielen Kommunen sind in den letzten Jahren lokale Integrationskonzepte entstanden, die Grundlage für die Integrationsarbeit vor Ort bilden.

Das Thema Integration wird auch in hohem Maße von den Wohlfahrtsverbänden gestaltet – so gibt es zwei Integrationsagenturen im Kreis Borken, deren Trägerschaft beim Caritasverband Borken und beim DRK Kreisverband Borken liegt. Personal- und Sachkosten werden durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) bezuschusst. Aufgabe ist es, Einrichtungen der sozialen Versorgung dabei zu unterstützen, die Zugewanderten rechtzeitig zu erreichen und angemessen zu versorgen. Das vorhandene bürgerschaftliche Engagement soll im Bereich der Integration weiter qualifiziert und ausgebaut werden. Wo es im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft zu Problemen kommt, soll geholfen werden. In Stadtteilen mit sozialen Problemlagen soll die Eigeninitiative von Migrantenselbstorganisationen gefördert werden.

Im Jugendmigrationsdienst arbeiten die AWO in Bocholt und die evangelische Jugendhilfe in Gronau. Dieser Migrationsdienst begleitet junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mittels individueller Angebote und professioneller Beratung bei ihrem schulischen, beruflichen und sozialen Integrationsprozess in Deutschland. Individuelle Unterstützung, Gruppen- und Bildungsangebote sowie eine intensive Vernetzung mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe gehören dabei zum Aufgabenspektrum. Finanziell bezuschusst wird dieses Angebot über das Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend.

Träger der Flüchtlingsberatung sind der Caritasverband Ahaus und der DRK Kreisverband Borken. Auftrag dieser Beratung ist es, Geflüchtete bei dem Kontakt mit Behörden und Einrichtungen, bei persönlichen Problemlagen, bei der Eingliederung und Integration, beim Asylverfahren und dem Aufenthaltsrecht sowie bei der Vermittlung zu unterschiedlichen Fachberatungsstellen zu unterstützen.

Auch die Migrationsberatung Erwachsener (MBE) wird von den Trägern Caritasverband Ahaus und dem DRK Kreisverband angeboten. Diese Beratung richtet sich an alle Migrant*innen, die voraussichtlich auf Dauer in Deutschland leben und damit ist sie auch für anerkannte Flüchtlinge zuständig. Beraten und unterstützt wird in allen Angelegenheiten entweder durch eigene Expertise oder durch die Vermittlung an zuständige und kompetente Dienste und Einrichtungen. Es geht dabei um Integration im umfassenden Sinne: Sprache, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf sowie Sozialleistungen.

 

3.      Landesgeförderte Strukturen

 

3.1.            Kommunales Integrationszentrum (KI)

 

Durch die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ist der Kreis Borken besonders in der Rolle eines Moderators aktiv, um erforderliche regionale Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die Gestaltungsprozesse miteinzubringen sowie Transparenz über Verfahren und überregionale Angebote herzustellen. Beim Kreis sind dafür insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land (re-)finanziert werden. (3,5 Lehrerressource zusätzlich)

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept. Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:

      Zugang zu formeller und informeller Bildung

      Erfüllung der Schulpflicht

      Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen

      Sprache und Integration

      Interkulturelle Kompetenz

      Gesellschaftliche Teilhabe

 

3.2.            Fördermittel KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten

 

Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. In 2020 wurden insgesamt 21 Maßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen aus den Mitteln gefördert. Die aktuelle Situation erschwert die Nutzung der Mittel in der bisherigen Form. Das KI berät im Rahmen seiner Zuständigkeit die Zuwendungsempfänger bei der Nutzung der Fördermittel unter den herausfordernden Rahmenbedingungen der Pandemie. So soll verstärkt die Umsetzung digitaler Angebote durch die Mittel ermöglicht werden. Das KI ist zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.

 

 

3.3.            Sprachmittlerpool

 

Der durch das KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche Sprachmittler*innen wird mit steigenden Zahlen nachgefragt. Die Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von Beratungsgesprächen bei Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen sowie weiteren Einrichtungen im Kreis Borken, zum Einsatz. Der Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI unterstützt. Das KI ist dabei verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung und Einsatzplanung der Sprachmittler*innen. Es wurden 700 Termine in 2020 für persönliche Gesprächstermine vermittelt. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen rd. 130 Sprachmittler*innen für 45 Sprachen im Einsatz.

Seit der Schulschließung ab dem 16.03.2020 wurden deutlich weniger Anfragen für mündliche Übersetzungen gestellt. Außerdem mussten einige bereits terminierte Gespräche abgesagt werden.  Die Zahl der schriftlichen Übersetzungsanfragen ist im Gegenzug deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 299 individuelle Schriftstücke (z.B. Elternbriefe der Schulen und Informationen zum digitalen Unterricht) übersetzt.

Seit dem 15.04.2020 besteht die Möglichkeit, Gespräche als Telefonkonferenz mit Unterstützung einer/s Sprachmittler*in zu führen. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen. Es sind 78 Telefonkonferenzen vermittelt worden. Hinzu kamen Aufträge durch das Gesundheitsamt im Kontext der Corona-Pandemie und den Erkrankungen der Mitarbeitenden der Schlachthöfe. Hier konnte der Sprachmittlerpool bei 129 Telefonaten unterstützen.

Um die Aufnahme neuer Sprachmittler*innen in den Sprachmittlerpool auch unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen, werden die Qualifizierungen in 2021 auch als Online-Format geplant.

 

3.4.  Förderprogramm für Geduldete und Gestattete „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden.  Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die Bewilligung erhalten. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20% übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den Kommunen finanziert wird.

 

Das Land NRW hat aufgrund der Pandemie den Förderzeitraum um ein halbes Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Ausweitung des Zeitraumes und die sich abzeichnende veränderte Situation des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für die Zielgruppe erfordert in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine Anpassung der vorgesehenen Planungsprozesse und Vorhaben.

Gegliedert ist die Initiative in verschiedene Bausteine, in denen die Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen der Zielgruppe bedarfsorientiert und nachhaltig gefördert werden.

Im Kreis Borken werden folgende 4 Bausteine angeboten:

1.       Förderbaustein 1 – Coaching:  Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. 

Für die bewilligten Coachingstellen ist ein Interessensbekundungsverfahren für die im Kreis gebildeten Cluster zum 11. Januar 2021 veröffentlicht worden. Dabei sind in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen die Stellenanteile wie folgt festgelegt worden:

 

       1,0 Stellenanteil für die Region Ahaus (Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden)

       1,0 Stellenanteil für die Region Bocholt (Bocholt, Isselburg, Rhede)

       1,7 Stellenanteile für die Region Borken (Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen)

       1,0 Stellenanteil für Gronau

 

Darüber hinaus wurden 1,3 Stellen für den Schwerpunkt „Coachingangebote für Frauen“ bewilligt. Die Weiterleitungsverträge werden mit einer 0,5 Stelle bei der BBS in Ahaus und einer 0,8 Stelle bei der Ewibo in Bocholt vorbereitet. Beginn dieses Coachings ist zum 01.03.2021 geplant.

Der Kreis Borken wird aus der Integrationspauschale einen Anteil in Höhe von 48.500 € zur Verfügung stellen, um den Eigenanteil der Kommunen zu reduzieren.

2.       Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.

3.       Förderbaustein 3 -  Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.

4.       Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln.

 

3.5.            Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken

 

Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer Integrationsarbeit unterstützen.

 

Das Programm soll flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Dabei sollen bis Ende 2022 folgende Bausteine realisiert werden:

 

·         In Baustein I wird die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen mit Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt.

·         In Baustein II wird ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management / Fallmanagement für die die operative Basis des KIM eingerichtet.

·         Baustein III fokussiert die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden

 

Das Land setzt dabei Folgendes voraus:

·         Anbindung der Koordinierungsstellen an das KI,

·         Einrichtung bzw. Beauftragung einer Lenkungsgruppe (verwaltungsextern, -intern) auf Leitungsebene zur strategischen Steuerung des KIM,

·         Antragsskizze zur Antragsstellung mit Klärungen zu Schnittstellen zu anderen Programmen sowie zur Einbindung der kreisangehörigen Kommunen.

Das Handlungskonzept KIM auf Landesebene legt dar, dass für die Umsetzung ein strategischer Ansatz notwendig ist, um in den regionalen Verwaltungs- und Netzwerkstrukturen dieses komplexe Aufgabenpaket erfolgreich implementieren zu können. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer engen Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Vorhandene Strukturen und Akteure, bspw. die Integrationsbeauftragten der Kommunen sowie die Integrationsagenturen, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder die Jugendmigrationsdienste (JMD) müssen eingebunden werden, damit mit der Umsetzung des KIM ein Mehrwehrt im Sinne der Zielsetzung des Programms in der Region geschaffen werden kann. Die Schaffung von Doppelstrukturen muss über diesen Prozess verhindert werden.

 

Förderung Baustein I

Es werden bis zu 3,5 Personalstellen (zunächst befristet bis 2022) für Koordinator*innen mit einer Pauschale von jeweils 55.000 EUR sowie eine 0,5 Personalstelle für eine Verwaltungsassistenz mit einer Pauschale von 22.500 EUR gefördert.  Ergänzend werden Sachausgaben von jährlich 9.700 EUR bzw. 4.850 EUR gefördert, die im Rahmen der Koordinationstätigkeit oder Verwaltungsassistenz entstehen.

Förderfähig sind Ausgaben für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Ausstattung von Büroräumen sowie Fortbildungen. Hier ist eine Besetzung fast kostendeckend möglich, je nach Einstufung der konkreten Personalbesetzung.

Zu den weiteren förderfähigen Begleitmaßnahmen gehört auch die Durchführung von Veranstaltungsformaten. Der Höchstbetrag dafür beträgt pro Jahr 10 000 Euro. Zu den förderfähigen Begleitmaßnahmen gehören auch Ausgaben für Maßnahmen, die als Ergebnis der Analyse der Schnittstellen zur Verbesserung des Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden. Der Höchstbetrag beträgt pro Jahr 30 000 Euro.

 

Förderung Baustein II - Fachbezogene Pauschalen für Individuelles Case-Management

Das durch die Pauschalen finanzierte Personal soll die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durch eine qualifizierte Einzelfallberatung rechtskreisübergreifend in ihren individuellen Lebenslagen unterstützen und die Integration fördern.

Die Pauschalförderung beträgt analog zum ersten Baustein 55.000 EUR pro Stelle. Allerdings sind hier keine weiteren Sachmittel vorgesehen. So sind lediglich die Personalkosten zu einem großen Teil finanziert, es verbleibt somit beim Anstellungsträger der Anteil an Arbeitsplatzkosten, Fahrtkosten etc.

Die Stellen sollen vorzugsweise an das KI oder andere kommunale Ämter organisatorisch angebunden werden. Eine Weiterleitung der Mittel an die Freie Wohlfahrtspflege oder an die kreisangehörigen Kommunen ist möglich. Das Land empfiehlt, dass ein Drittel der Stellen beim Kreis verbleiben, um eine bessere Abstimmung mit der Koordinierung zu ermöglichen.

Zur Umsetzung eines operativen Fallmanagements hat der Kreis Borken bereits fachbezogene Pauschalen für sechs Personalstellen für 2020 erhalten. Dies hat der Kreis Borken nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Handlungskonzept und die Richtlinie des Landes noch nicht vorlagen, dem Land zurückerstattet.

 

Förderung Baustein III - Fachbezogene Pauschale Personalstellen Ausländerbehörden

Die Fachabteilung 32.2 (Ausländerbehörde des Kreises) hat mit der Einrichtung und Besetzung der Stelle einer Integrationslotsin zum 05.02.2020 diesen Baustein bereits umgesetzt. Es ist vom Fördergeber vorgesehen, dass die Personalstelle mit dem strategischen Overhead (KIM -  Baustein 1) und dem individuellen Case-Management (KIM – Baustein 2) zusammenarbeitet, um eine abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.

Die Mittel sind bereits für das Jahr 2020 eingegangen und zunächst bis Ende 2020 befristet, sollen aber so das Land über das Jahr 2022 hinausgehen.

 

Geplantes Vorgehen im Kreis Borken

Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen eingerichtet werden sollen.

 

Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst) beteiligten Städten.

Zur Umsetzung des Baustein 1 soll in 2021 das Konzept dahingehend entwickelt werden, dass bei der Kreisverwaltung im ersten Jahr mit 1,0 Stellen der Koordinierung sowie der 0,5 Stelle der Verwaltungsassistenz gestartet werden kann. Der mögliche weitere Aufbau ergibt sich je nach der Weiterentwicklung des Projektes.

Die konkrete Case-Managementaufgabe soll kommunal verortet werden.  Die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau haben grundsätzlich Interesse und Bedarf an einem Case-Management insbesondere für folgende Zielgruppen zurückgemeldet:

  • Geduldete, insbesondere mit Blick auf Erwerbstätigkeit
  • Gruppe der über 27jährigen
  • Frauen, insbesondere mit Blick auf Sprache und Erwerbstätigkeit
  • Zuzug aus Süd-Ost-Europa (Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)

Insgesamt wird von den Kommunen der Bedarf für 5 Case-Management-Stellen gesehen.

Ausgehend von den 4 genannten Städten im Kreis sollen auch Fälle der Umlandkommunen Berücksichtigung finden. Die übrigen Kommunen sind im Rahmen einer AG der Bürgermeister und Beigeordneten über diesen Sachstand und die verabredeten Umsetzungspläne informiert und unterstützen diese Planungen.

 

Das Kommunale Integrationszentrum wird eine Antragsskizze in Abstimmung mit den zu beteiligenden weiteren Fachbereichen der Kreisverwaltung (Jobcenter, ABH, Gesundheit, Jugend) erstellen. Die wesentlichen Inhalte der Antragsskizze werden auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt. Auch das Interkulturelle Netzwerk Kreis Borken, in dem die Wohlfahrtsverbände vertreten sind, wird über die wesentlichen Eckpunkte informiert. Ziel ist, dass der Kreis Borken zum 31.01.2021 auf der Grundlage dieses abgestimmten Antrags die entsprechenden Stellen zur Einrichtung des KIM beim Land beantragt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden die politischen Gremien des Kreistages informiert.

 

 

4.      Integration in Bildung und Arbeit

 

4.1. Kindertagesstätten

 

Die Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangen Zuwanderungszahlen fast vollständig ausgesetzt worden. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite Zeiträume keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von den Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht mehr nachgefragt. Für die Brückenprojekte galt vom 16.03. bis zum 13.05.2020 ein Betretungsverbot, seit dem 14.12.2020 gelten wieder strengere Schutzmaßnahmen.

Für das Jahr 2021 wurde nur noch 1 Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Auch für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH wurde kein neuer Förderantrag für das Jahr 2021 gestellt. Der eigens umgebaute Bus hat bislang mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe abgedeckt, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.

Viele Kinder sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen gewechselt bzw. werden direkt in die Regelbetreuung aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.

Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Dezember des Kindergartenjahres 2020/21 ist für 211 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 70 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind

 

Herkunftsländer

Kinder in Kita-Betreuung

Syrien

68

Irak

21

Türkei

19

Afghanistan

17

Iran

10

Eritrea

8

eitere Herkunftsstaaten

64

nicht bekannt

4

Gesamt

211

 

Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungs­kompetenz der Eltern in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungs­einrichtungen gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern, zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im Mittelpunkt.

Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 18 Elternbe­gleiter*innen im Einsatz. Kreisweit werden aktuell acht Griffbereitgruppen und drei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. Das KI arbeitet in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.

Da persönliche Gruppentreffen seit Beginn der Corona-Pandemie weniger stattfinden können, wurden diese Treffen seit Beginn des ersten Lockdowns als digitale Formate angeboten. Dadurch nehmen jetzt nicht nur in erster Linie Mütter mit ihren Kindern an den Treffen teil, sondern häufig die ganze Familie. 

4.2. Schulen

 

 

Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.

Das KI unterstützt die Schulen bei der Umsetzung von sprachsensiblem Fachunterricht. Die in 2018 begonnene Individualfortbildung wird mit Blick auf sprachsensible Schulentwicklung weiterentwickelt.

Einen Schwerpunkt im Bereich „Integration durch Bildung“ hat das KI in der Entwicklung von Sprachförderkonzepten für den Naturwissenschaftlichen Unterricht gesetzt. So unterstützt KI die Sprachförderung im PhänomexX-Schülerlabor mit sprachsensiblen Forschermaterialien und Workshops.

Das KI hat die Materialien des Projekts „Familie Forscht“ durch Unterstützung des Sprachmittlerpools in die Sprachen des Herkunftssprachlichen Unterrichts übersetzen lassen, um Familien und Schulen beim Distanzlernen in den Lernbereichen Sachunterricht und Naturwissenschaften zu unterstützen.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten bereits geplante Maßnahmen für die Osterferien 2020 abgesagt werden. In den Herbstferien wurde „FIT in Deutsch“ in Gronau und Rhede durchgeführt, für die das KI die Sprachlernbegleitungen qualifizierte.

Eine besondere Rolle in den Übergangsprozessen übernehmen die multiprofessionellen Teams (mpT) zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schüler*innen, die durch das Ministerium für Schule und Bildung gefördert werden. An den Berufskollegs des Kreises Borken wurde frühzeitig an drei Standorten jeweils eine Stelle mit Sozialpädagoginnen besetzt, die den Übergangsprozess von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der Berufskollegs für zugewanderte Schüler*innen begleiten. Das Kommunale Integrationszentrum begleitet diese Fachkräfte in einer regelmäßig tagenden Austauschrunde. In Abstimmung mit den Kommunen Stadtlohn und Gronau sind auch die dort tätigen mpT in die Netzwerkarbeit eingebunden worden.

 

4.3. Arbeitsmarkt

 

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:

 

Bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende Aktivitäten im Jahr 2020 zusammengefasst werden:

 

 

Bei den Daten zu den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu berücksichtigen, dass die Angebote sowohl im ersten Lockdown als auch in der aktuellen Phase „pausiert“ haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als Teilnehmende gelten.

 

 

Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja. Der Kreis Borken nimmt nicht die Fördermöglichkeiten aus dem Programm Kommunales Integrationsmanagement in Anspruch und stellt keinen entsprechenden Antrag. Diese Alternative wird angesichts der erfolgten Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Kreis Borken verwaltungsseitig nicht vorgeschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE