Der Sachstand zum
Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen
Die Dynamik der zweiten Welle hat auch den
Kreis Borken nicht verschont. Nach stark steigenden Infektionszahlen ab Anfang
November verzeichnete der Kreis am 23.12.2020 den höchsten Inzidenzwert seit
Beginn der Pandemie und überschritt kurzfristig sogar die 200er Marke (202,2).
Seit den Feiertagen beruhigte sich das Geschehen wieder und die Inzidenz sank
bis zum 02.01.2021 auf 73,2. Die Inzidenz liegt am 12.01.2021 bei 91,6. Dieser
Wert bildet aus Sicht des Gesundheitsamtes einen realistischen Stand im
Infektionsgeschehen ab, da die Feiertagseffekte herausgefallen sind.
Zur Einordnung der Entwicklung im
landesweiten Vergleich: In NRW weisen aktuell (Stand 11.01.2021) 7
Kreise/kreisfreie Städte einen 7-Inzidenzwert von über 200 auf, 16
Gebietskörperschaften einen Wert von 150-200 und nur 4 von unter 100. Die
Dynamik des Infektionsgeschehens ist insgesamt weiterhin auf sehr hohem Niveau
und vor allem von einen Vielzahl an Einträgen/Ausbruchsgeschehen in
Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser
geprägt.
Das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen
wird daher auch im Kreis Borken besonders aufmerksam verfolgt. Aktuell (Stand
12.01.2021) sind insgesamt 23 Einrichtungen/Dienste
(Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet von Infektionen betroffen und dort insgesamt
79 Bewohner/innen und 59 Beschäftigte infiziert.
Viele Kräfte gebunden, und zwar in den
Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung, Schule, Kultur und Sport, hat das
Infektionsgeschehen in den Schulen. Nachstehend ist die Entwicklung der
Fallzahlen vom November 2020 an dargestellt:
Monat |
Anzahl Index-Fälle |
veranlasste PCR-Tests |
davon positives
Testergebnis |
November |
383 |
714 |
6 |
Dezember |
261 |
853 |
16 |
Januar (bis einschl.
11.1.21) |
17 |
Es
findet derzeit kein Präsenzunterricht statt. |
|
insgesamt |
661 |
1.567 |
22 |
Bei
den kreisweit rund 120 Schulen sind bislang an 110 Schulen Corona-Fälle
aufgetreten. Es waren also fast alle Schulen in allen Schulformen im Kreis
betroffen.
Durch die verpflichtend durchgeführten,
regelmäßigen PCR-Tests und die Einhaltung von strikten Hygienemaßnahmen konnten
im Berichtszeitraum umfangreichere Corona-Ausbrüche in den Schlachthöfen und
fleischverarbeitenden Betrieben im Kreisgebiet verhindert werden.
In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich
dargestellt.
2. Infektionsmanagement
Kontaktnachverfolgung
Die zurückgehenden Fallzahlen ermöglichen
auch eine intensivere Kontaktverfolgung. In der Hochphase ließen sich die
Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer nachvollziehen. Alle
gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen und die
Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.
Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit
den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist hier gut
aufgestellt.
Entwicklung seit der letzten Kreistagssitzung:
·
Das
Infektionsgeschehen im Allgemeinen lässt nur schwer eingrenzen. Hier sind keine
größeren Cluster oder Herde erkennbar
·
Auffällig
hohes Infektionsgeschehen in Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe
·
Viele
Infizierte weisen weiterhin Symptome auf und werden (nur) aufgrund der Symptome
getestet.
·
Die
Zahl der Verstorbenen liegt derzeit bei 151. Im Vergleich zum Frühjahr ist
leider auch hier zuletzt eine hohe Dynamik zu verzeichnen. Alleine im Zeitraum
November 2020 bis heute (2,5 Monate) sind leider 109 Todesfälle zu verzeichnen.
Dies sind rd. 73 % der Verstorbenen. Diese Entwicklung deckt sich mit den hohen
Zahlen deutschlandweit.
Die allgemeine Kontaktnachverfolgung erhält
intensive Unterstützung von den jeweils betroffenen Fachbereichen des Hauses.
Zu nennen sind insbesondere die Fachbereiche „Tiere und Lebensmittel“,
„Bildung, Schule, Kultur und Sport“, „Soziales“ sowie „Jugend und Familie“. Hier
ein Beispiel, wie die Zusammenarbeit abläuft: Der Fachbereich Bildung, Schule,
Kultur und Sport hat in enger Absprache mit dem Fachbereich Gesundheit die
Rückverfolgung der Corona-Fälle in den Schulen ab Anfang November 2020 im
Kreisgebiet Borken übernommen. Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde eine
Risikoeinschätzung vorgenommen. Die einzuleitenden Maßnahmen wurden mit dem
Fachbereich Gesundheit abgestimmt. Im Regelfall wurden bei infizierten
Schüler*innen oder infiziertem Schulpersonal die unmittelbaren Kontakte
identifiziert (z.B. Sitznachbarn, OGS-Kontakte, Fahrgemeinschaften) und diesen
dringlich empfohlen sich bis zum Vorliegen des negativen PCR-Test-Ergebnisses
in häusliche Absonderung zu begeben. Die konkreten Quarantäneverpflichtungen
wurden dann auf Vorgabe des Fachbereichs Gesundheit von den örtlich zuständigen
Ordnungsämtern ausgesprochen.
Quarantänemanagement
Auf Basis der zum 01.12.2020 in Kraft
getretenen Quarantäne-Verordnung des Landes NRW sind die Quarantäne Zeiträume
gesetzlich definiert. Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen
gut kommuniziert.
Hotline
Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger
Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im
Pandemiegeschehen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Bis auf
weiteres wird die Hotline weiterbetrieben. Zurzeit sind hier rd. 30 Personen im
Einsatz.
Abstrichstelle
Stadtlohn
Die Abstrichstelle arbeitet unverändert eine
hohe Zahl von PCR Testungen ab. Es gab gerade zu den Feiertagen ein gutes
Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in
Münster, um auch hier Testbedarfe abzusichern. Mittlerweile hat die
Abstrichstelle deutlich mehr als 50.000 PCR Testungen durchgeführt.
3.
Corona-Impfzentrum für
den Kreis Borken
Das Vorgehen des Kreises Borken
im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, erfolgt auf der Basis
der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben. Dazu hat das Land NRW dann
einen landesweit geltenden, zwingend von der KVWL und uns einzuhaltenden
“Fahrplan” vorgegeben, der aufgrund der derzeit noch sehr begrenzt
ausgelieferten Impfdosen eine Prioritätenliste beinhaltet. Diese
Prioritätenliste wird gegenwärtig in der Zuständigkeit der KVWL durch mobil
aufsuchende Impfteams in den hiesigen Alten- und Pflegeheimen abgearbeitet. Als
nächste Schritte sind vorgesehen der Impfstart in den Krankenhäusern sowie im
Impfzentrum in Velen.
Die mobil aufsuchenden Impfteams versorgen vulnerable Personen und
medizinischpflegerisches Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in
denen eine Impfung durch eigenes Personal nicht möglich ist. Hierzu gehören in
erster Linie (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen. Bei den mobil aufsuchenden
Teams handelt es sich um von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL) beauftragte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische
Fachangestellte. Nach Bereitstellung des ersten Impfstoffs von Biontech/Pfizer
durch das Land NRW starteten die Impfungen in den stationären
Pflegeeinrichtungen am 27.12.2020. Durch die vortrefflichen Vorbereitungen
seitens der Pflegeheime und Ärztinnen und Ärzte verlaufen diese Impfungen
reibungslos. Die Impfbereitschaft bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der
Altenpflegeheime und beim Pflegepersonal ist sehr hoch. Zurückgemeldet wird ein hoher bürokratischer
Aufwand. Bis zum 20.01.2021 werden 48 von 49 vollstationäre Pflegeeinrichtungen
einmalig mit Impfstoff beliefert werden. Die noch fehlende Einrichtung plant
die Impfung aufgrund von Umbaumaßnahmen in der 4. KW.
Bis zum 12.01.2021 wurden durch
die mobilen Impfteams bereits 3555 Personen (1717 Bewohner und 1838 Personen
des medizinisch/pflegerisches Personals) in den Pflegeheimen geimpft. Im
nächsten Schritt werden Einrichtungen der
Eingliederungshilfe/ambulante/Wohngemeinschaften und Tagespflegen mit Impfstoff
beliefert werden.
Der Impfstart des medizinischen
Personals in den Krankenhäusern fand
am 18.01.2021 statt. Hierbei wurden
zunächst das Personal der Notaufnahme sowie die Beschäftigten aus der
medizinischen Betreuung von COVID-19 PatientInnen geimpft. Verimpft wird auch
hier zunächst der Impfstoff von Biontech/Pfizer, sowie in einigen Unikliniken
in NRW der kürzlich zugelassenen Moderna-Impfstoff.
Gemäß der Impfstrategie des
Landes sollen die Impfzentren – und damit auch das Impfzentrum für den Kreis Borken in Velen – Anfang Februar mit dem
Impfen beginnen. Der Kreis Borken, der zusammen mit der KVWL das Impfzentrum betreibt,
steht dafür bereit. Vorrangig geimpft werden sollen dann zunächst laut Land die
über 80-Jährigen, die zuhause leben. Weitere höchst prioritär zu impfende
Gruppen wie der Rettungsdienst werden sich anschließen.
Termine können ab dem 25.01.
über die zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
telefonisch oder online gebucht werden. Die über 80-jährigen werden hierüber
schriftlich durch den Kreis Borken informiert.
Zum Impfstart im Impfzentrum am
08.02. wird dies die ersten Wochen nach derzeitigem Planungsstand in Teillast
betrieben. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, desto schneller wird die Zahl
der Impfungen im Impfzentrum zunehmen.
Die Anreise zum Impfzentrum ist
für die Impfwilligen wie folgt möglich:
a)
Anreise mit dem PKW: Das Impfzentrum liegt zentral im Kreis Borken und
ist aus allen Richtungen erreichbar und entsprechend ausgeschildet. Ausreichend
kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung.
b) Anreise mit dem ÖPNV: Das Impfzentrum ist durch zwei Taxibuslinien
jeweils im Stundentakt und zum normalen Westfalentarif erreichbar. Die
Taxibuslinien starten und enden an den Bus-Knotenpunkten in Stadtlohn und in
Borken und stellen dadurch eine Gesamtanbindung des Kreisgebietes her.
c) Anreise mit dem Taxi: Der Kreis
Borken hat in Verhandlungen mit dem Verband des privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs NRW VSPV e.V. erreicht, dass bei Voranmeldung viele der
örtlichen Taxiunternehmen die Fahrten zu einem günstigeren Tarif anbieten.
d) Anreise mit Kostenübernahme der
Krankenkasse: Sofern eine
Person im Sinne des § 60 SGB V anspruchsberechtigt Versicherter (z.B.
schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 3, 4 oder 5) ist,
werden grundsätzlich die Kosten für die Anreise zum Impfzentrum für das
medizinisch notwendige Transportmittel von den Krankenkassen getragen.
e) Anreise mit ehrenamtlicher
Unterstützung: Derzeit werden in den Kommunen ehrenamtliche Unterstützung
für die Anreise zum Impfzentrum organisiert. Dabei sind die
Kontaktbeschränkungen der CoronaSchVO NRW zu berücksichtigen.
In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand
mündlich dargestellt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE