Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0029/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung:

1.      Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen

 

Die Dynamik der zweiten Welle hat auch den Kreis Borken nicht verschont. Nach stark steigenden Infektionszahlen ab Anfang November verzeichnete der Kreis am 23.12.2020 den höchsten Inzidenzwert seit Beginn der Pandemie und überschritt kurzfristig sogar die 200er Marke (202,2). Seit den Feiertagen beruhigte sich das Geschehen wieder und die Inzidenz sank bis zum 02.01.2021 auf 73,2. Die Inzidenz liegt am 12.01.2021 bei 91,6. Dieser Wert bildet aus Sicht des Gesundheitsamtes einen realistischen Stand im Infektionsgeschehen ab, da die Feiertagseffekte herausgefallen sind.

 

Zur Einordnung der Entwicklung im landesweiten Vergleich: In NRW weisen aktuell (Stand 11.01.2021) 7 Kreise/kreisfreie Städte einen 7-Inzidenzwert von über 200 auf, 16 Gebietskörperschaften einen Wert von 150-200 und nur 4 von unter 100. Die Dynamik des Infektionsgeschehens ist insgesamt weiterhin auf sehr hohem Niveau und vor allem von einen Vielzahl an Einträgen/Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser geprägt.

 

Das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen wird daher auch im Kreis Borken besonders aufmerksam verfolgt. Aktuell (Stand 12.01.2021) sind insgesamt 23 Einrichtungen/Dienste (Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet von Infektionen betroffen und dort insgesamt 79 Bewohner/innen und 59 Beschäftigte infiziert.

 

Viele Kräfte gebunden, und zwar in den Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung, Schule, Kultur und Sport, hat das Infektionsgeschehen in den Schulen. Nachstehend ist die Entwicklung der Fallzahlen vom November 2020 an dargestellt:

 

Monat

Anzahl Index-Fälle

veranlasste

PCR-Tests

davon positives Testergebnis

November

383

714

6

Dezember

261

853

16

Januar

(bis einschl. 11.1.21)

17

Es findet derzeit kein Präsenzunterricht statt.

insgesamt

661

1.567

22

 

Bei den kreisweit rund 120 Schulen sind bislang an 110 Schulen Corona-Fälle aufgetreten. Es waren also fast alle Schulen in allen Schulformen im Kreis betroffen.

 

Durch die verpflichtend durchgeführten, regelmäßigen PCR-Tests und die Einhaltung von strikten Hygienemaßnahmen konnten im Berichtszeitraum umfangreichere Corona-Ausbrüche in den Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben im Kreisgebiet verhindert werden.

 

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

 

 

2.      Infektionsmanagement

 

Kontaktnachverfolgung

 

Die zurückgehenden Fallzahlen ermöglichen auch eine intensivere Kontaktverfolgung. In der Hochphase ließen sich die Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer nachvollziehen. Alle gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen und die Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.

 

Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist hier gut aufgestellt.

 

Entwicklung seit der letzten Kreistagssitzung:

·         Das Infektionsgeschehen im Allgemeinen lässt nur schwer eingrenzen. Hier sind keine größeren Cluster oder Herde erkennbar

·         Auffällig hohes Infektionsgeschehen in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

·         Viele Infizierte weisen weiterhin Symptome auf und werden (nur) aufgrund der Symptome getestet.

·         Die Zahl der Verstorbenen liegt derzeit bei 151. Im Vergleich zum Frühjahr ist leider auch hier zuletzt eine hohe Dynamik zu verzeichnen. Alleine im Zeitraum November 2020 bis heute (2,5 Monate) sind leider 109 Todesfälle zu verzeichnen. Dies sind rd. 73 % der Verstorbenen. Diese Entwicklung deckt sich mit den hohen Zahlen deutschlandweit.

 

Die allgemeine Kontaktnachverfolgung erhält intensive Unterstützung von den jeweils betroffenen Fachbereichen des Hauses. Zu nennen sind insbesondere die Fachbereiche „Tiere und Lebensmittel“, „Bildung, Schule, Kultur und Sport“, „Soziales“ sowie „Jugend und Familie“. Hier ein Beispiel, wie die Zusammenarbeit abläuft: Der Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport hat in enger Absprache mit dem Fachbereich Gesundheit die Rückverfolgung der Corona-Fälle in den Schulen ab Anfang November 2020 im Kreisgebiet Borken übernommen. Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde eine Risikoeinschätzung vorgenommen. Die einzuleitenden Maßnahmen wurden mit dem Fachbereich Gesundheit abgestimmt. Im Regelfall wurden bei infizierten Schüler*innen oder infiziertem Schulpersonal die unmittelbaren Kontakte identifiziert (z.B. Sitznachbarn, OGS-Kontakte, Fahrgemeinschaften) und diesen dringlich empfohlen sich bis zum Vorliegen des negativen PCR-Test-Ergebnisses in häusliche Absonderung zu begeben. Die konkreten Quarantäneverpflichtungen wurden dann auf Vorgabe des Fachbereichs Gesundheit von den örtlich zuständigen Ordnungsämtern ausgesprochen.

 

Quarantänemanagement

 

Auf Basis der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Quarantäne-Verordnung des Landes NRW sind die Quarantäne Zeiträume gesetzlich definiert. Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut kommuniziert.

 

Hotline

 

Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Bis auf weiteres wird die Hotline weiterbetrieben. Zurzeit sind hier rd. 30 Personen im Einsatz.

 

Abstrichstelle Stadtlohn

 

Die Abstrichstelle arbeitet unverändert eine hohe Zahl von PCR Testungen ab. Es gab gerade zu den Feiertagen ein gutes Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster, um auch hier Testbedarfe abzusichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle deutlich mehr als 50.000 PCR Testungen durchgeführt.

 

 

3.      Corona-Impfzentrum für den Kreis Borken

 

Das Vorgehen des Kreises Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, erfolgt auf der Basis der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben. Dazu hat das Land NRW dann einen landesweit geltenden, zwingend von der KVWL und uns einzuhaltenden “Fahrplan” vorgegeben, der aufgrund der derzeit noch sehr begrenzt ausgelieferten Impfdosen eine Prioritätenliste beinhaltet. Diese Prioritätenliste wird gegenwärtig in der Zuständigkeit der KVWL durch mobil aufsuchende Impfteams in den hiesigen Alten- und Pflegeheimen abgearbeitet. Als nächste Schritte sind vorgesehen der Impfstart in den Krankenhäusern sowie im Impfzentrum in Velen.

 

Die mobil aufsuchenden Impfteams versorgen vulnerable Personen und medizinischpflegerisches Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen eine Impfung durch eigenes Personal nicht möglich ist. Hierzu gehören in erster Linie (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen. Bei den mobil aufsuchenden Teams handelt es sich um von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) beauftragte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte. Nach Bereitstellung des ersten Impfstoffs von Biontech/Pfizer durch das Land NRW starteten die Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen am 27.12.2020. Durch die vortrefflichen Vorbereitungen seitens der Pflegeheime und Ärztinnen und Ärzte verlaufen diese Impfungen reibungslos. Die Impfbereitschaft bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenpflegeheime und beim Pflegepersonal ist sehr hoch.  Zurückgemeldet wird ein hoher bürokratischer Aufwand. Bis zum 20.01.2021 werden 48 von 49 vollstationäre Pflegeeinrichtungen einmalig mit Impfstoff beliefert werden. Die noch fehlende Einrichtung plant die Impfung aufgrund von Umbaumaßnahmen in der 4. KW.

 

Bis zum 12.01.2021 wurden durch die mobilen Impfteams bereits 3555 Personen (1717 Bewohner und 1838 Personen des medizinisch/pflegerisches Personals) in den Pflegeheimen geimpft. Im nächsten Schritt werden Einrichtungen der Eingliederungshilfe/ambulante/Wohngemeinschaften und Tagespflegen mit Impfstoff beliefert werden.

 

Der Impfstart des medizinischen Personals in den Krankenhäusern fand am 18.01.2021 statt. Hierbei wurden zunächst das Personal der Notaufnahme sowie die Beschäftigten aus der medizinischen Betreuung von COVID-19 PatientInnen geimpft. Verimpft wird auch hier zunächst der Impfstoff von Biontech/Pfizer, sowie in einigen Unikliniken in NRW der kürzlich zugelassenen Moderna-Impfstoff.

 

Gemäß der Impfstrategie des Landes sollen die Impfzentren – und damit auch das Impfzentrum für den Kreis Borken in Velen – Anfang Februar mit dem Impfen beginnen. Der Kreis Borken, der zusammen mit der KVWL das Impfzentrum betreibt, steht dafür bereit. Vorrangig geimpft werden sollen dann zunächst laut Land die über 80-Jährigen, die zuhause leben. Weitere höchst prioritär zu impfende Gruppen wie der Rettungsdienst werden sich anschließen.

 

Termine können ab dem 25.01. über die zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung telefonisch oder online gebucht werden. Die über 80-jährigen werden hierüber schriftlich durch den Kreis Borken informiert.

 

Zum Impfstart im Impfzentrum am 08.02. wird dies die ersten Wochen nach derzeitigem Planungsstand in Teillast betrieben. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, desto schneller wird die Zahl der Impfungen im Impfzentrum zunehmen.

 

Die Anreise zum Impfzentrum ist für die Impfwilligen wie folgt möglich:
a) Anreise mit dem PKW: Das Impfzentrum liegt zentral im Kreis Borken und ist aus allen Richtungen erreichbar und entsprechend ausgeschildet. Ausreichend kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung.
b) Anreise mit dem ÖPNV: Das Impfzentrum ist durch zwei Taxibuslinien jeweils im Stundentakt und zum normalen Westfalentarif erreichbar. Die Taxibuslinien starten und enden an den Bus-Knotenpunkten in Stadtlohn und in Borken und stellen dadurch eine Gesamtanbindung des Kreisgebietes her.
c) Anreise mit dem Taxi: Der Kreis Borken hat in Verhandlungen mit dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW VSPV e.V. erreicht, dass bei Voranmeldung viele der örtlichen Taxiunternehmen die Fahrten zu einem günstigeren Tarif anbieten.
d) Anreise mit Kostenübernahme der Krankenkasse: Sofern eine Person im Sinne des § 60 SGB V anspruchsberechtigt Versicherter (z.B. schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 3, 4 oder 5) ist, werden grundsätzlich die Kosten für die Anreise zum Impfzentrum für das medizinisch notwendige Transportmittel von den Krankenkassen getragen.
e) Anreise mit ehrenamtlicher Unterstützung: Derzeit werden in den Kommunen ehrenamtliche Unterstützung für die Anreise zum Impfzentrum organisiert. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen der CoronaSchVO NRW zu berücksichtigen.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE