1.
Der Kreis Borken beteiligt sich an
der Zuführung von Eigenkapital an die Flughafen Münster Osnabrück GmbH in Höhe
von 46.180 Euro für das Jahr 2021.
2.
Die Vertretung des Kreises Borken in der
Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, die entsprechenden
Beschlüsse zu fassen.
3.
Sämtliche Beschlüsse stehen unter
der Bedingung, dass sich alle Gesellschafter, die aktuell für die Finanzierung
des Finanzierungskonzeptes 2.0 und des coronabedingten Schadens vorgesehen
sind, daran beteiligen.
.
Rechtsgrundlage:
§§ 26 Abs. 1, 53 Abs. 1 KrO NRW
Sachdarstellung:
- Langfristiges Finanzierungskonzept seit 2014
Die Flughafen Münster
Osnabrück GmbH (FMO GmbH) errichtet und betreibt den Verkehrsflughafen
Münster/Osnabrück und fördert die zivile Luftfahrt und den Flugsport.
Unternehmensgegenstand sind zudem alle im Zusammenhang mit Vermietung und
Verpachtung stehender Geschäfte einschließlich der Versorgung Dritter mit
elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens Münster/Osnabrück.
Gesellschafter der FMO GmbH
sind: Stadtwerke Münster GmbH (35,06 Prozent), Beteiligungsgesellschaft des
Kreises Steinfurt mbH (30,28 Prozent), OBG Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (17,20 Prozent), Grevener Verkehrs GmbH
(5,89 Prozent), BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-gesellschaft mbH
Landkreis Osnabrück (5,08 Prozent),
Kreis Warendorf (2,44 Prozent),
FMO Luftfahrtförderungs-GmbH (2,08 Prozent), Kreis Borken, Kreis
Coesfeld, Landkreis Grafschaft Bentheim,
Landkreis Emsland (je 0,45 Prozent), IHK Nord Westfalen (0,07 Porzent),
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Handwerkskammer Münster,
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (je 0,03 Prozent).
Da sich die beiden
Industrie- und Handelskammern, die beiden Handwerkskammern und die FMO
Luftfahrtförderungs-GmbH nicht an der Finanzierung beteiligen dürfen, erhöht
sich der Anteil des Kreises Borken an der Finanzierung rechnerisch auf 0,4618
Prozent.
1.1 Finanzierungskonzept 1.0 (2015-2020)
Die FMO GmbH finanzierte
fast alle größeren Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B.
Terminalneubau, Catering-Gebäude, Frachtgebäude, Parkhäuser) im Wesentlichen
durch Fremdkapital. Dies führte dazu, dass die FMO GmbH über eine relativ
schlechte Kapitalausstattung verfügte und das Betriebsergebnis seinerzeit im
erheblichen Umfang mit Fremdkapitalzinsen belastet war. So betrugen die
Bankenverbindlichkeiten Ende 2014 ca. 84 Mio. Euro. Das Ergebnis der
Flughafengesellschaft war 2014 demzufolge mit Zinsen in der Größenordnung von
fast 4 Mio. Euro belastet. Der Kapitaldienst der Flughafengesellschaft (Zinsen
zzgl. Tilgung) betrug seinerzeit jedes Jahr über 11 Mio. Euro. Vor diesem
Hintergrund brachte die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH ein langfristiges
Finanzierungskonzept auf den Weg. Ziel dieses Finanzierungskonzeptes 1.0 war
es, durch eine Zuführung von Gesellschaftermitteln (Kombination aus
Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen) den Liquiditätsbedarf der
FMO GmbH zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen zügig zurückzuführen.
Für das Jahr 2015 gewährte
der Kreis Borken der FMO GmbH nach Kreistagsbeschluss vom 11.12.2014 (SV
0352/2014) zunächst ein Gesellschafterdarlehen von 75.833 Euro. Dieses
Gesellschafterdarlehn wird seit 2018 in Raten getilgt. Für die Jahre 2016 bis
2020 gewährte der Kreis Borken dann jährlich eine Kapitalerhöhung von 75.833
Euro, also insgesamt 379.165 Euro (SV 0054/2015, SV 0265/2015, SV 0228/2016).
Der Kreistag hat zuletzt am 08.12.2016 die Tranchen der Geschäftsjahre 2019 und
2020 entsprechend seiner Anteile am Stammkapital (0,4514 Prozent) mit jeweils
75.833 Euro an der Kapitalerhöhung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
beschlossen.
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gesamt |
Gesellschafter-darlehen |
16,4
Mio.€ |
|
|
|
|
|
16,4
Mio.€ |
Anteil Kreis Borken |
75.833 € |
|
|
|
|
|
75.833 € |
Eigenkapital-zufuhr |
|
16,4
Mio.€ |
16,4
Mio.€ |
16,4
Mio.€ |
16,4
Mio.€ |
16,4
Mio.€ |
82,0 Mio.
€ |
Anteil Kreis Borken |
|
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
379.165 € |
Übersicht
Finanzierungskonzept 1.0 (2015-2020)
Im Zeitraum von 2014 bis
2018 wurde das operative Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen-EBITDA) von ca. -5,5 Mio. Euro auf -0,97 Mio. Euro verbessert.
Einzig im Jahr 2019 konnte das operative Ergebnis aufgrund der Germania
Insolvenz nicht verbessert werden, sondern lag bei ca. -1,86 Mio. Euro. Die
Bankdarlehen konnten inzwischen von ca. 84 Mio. Euro in 2014 auf ca. 24 Mio.
Euro in 2020 zurückgeführt werden.
1.2 Finanzierungskonzept 2.0 (2021-2025)
Im Dezember 2018 beauftrage
die FMO-Gesellschafterversammlung die FMO-Geschäftsführung, das langfristige
Finanzierungkonzept 1.0 für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2021 zu überarbeiten
(„Finanzierungskonzept 2.0“), zumal die Beschlusskette des ersten
Finanzierungskonzepts durch die fünfte Einzahlung in die Kapitalrücklage im
Januar 2020 endete. Dieses Finanzierungskonzept 2.0 sieht im Zeitraum 2021 bis
2025 einen jährlichen Kapitalbedarf in Form von Gesellschafterdarlehen in Höhe
von 7 Mio. Euro vor (insgesamt 35 Mio. Euro). Der Kreistag hat sich am
10.10.2019 (SV 0242/2019/KREIS) mit dem Finanzierungskonzept 2.0 befasst und
für die Jahre 2021 bis 2025 jeweils ein Gesellschafterdarlehn von jährlich
32.325 Euro, also insgesamt 161.625 Euro, beschlossen. Die
Gesellschafterdarlehen sind jeweils 3 Jahre tilgungsfrei und werden dann über
eine Laufzeit von jeweils 15 Jahren inkl. Zins an die Gesellschafter
zurückgezahlt.
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gesamt |
Gesellschafter-darlehen |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
35,0 Mio. € |
Anteil Kreis Borken |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
161.625 € |
Übersicht
Finanzierungskonzept 2.0 (2021-2025)
Mit dem Kapitalbedarf soll u. a. das erhöhte
Investitionsvolumen bis 2025 finanziert werden, welches insbesondere auf die
Vorgaben einer neuen europäischen Sicherheitsbehörde (EASA) zurückzuführen ist.
Folgende Instandhaltungs- und Beschaffungskosten sind bis 2025 mit folgendem
Volumen geplant:
·
Deckschichtsanierung und
Erneuerung der Befeuerung der Start- und Landebahn (6,5 Mio. €),
·
Sanierung der Rollwege (1,5
Mio. €),
·
Sanierung der
Fluggastbrücken und Gepäckförderanlagen (4,0 Mio. €),
·
Ersatz von
Feuerlöschfahrzeugen und Vorfeldfahrzeugen (5,5 Mio. €),
·
Erneuerung Flugzeugenteiser
(1,5 Mio. €),
·
Sanierung von Strom- und
Kälteanlage (2,2 Mio. €) sowie
·
sonstige Regelinvestitionen
(4,8 Mio. €).
In der
Gesellschafterversammlung der FMO GmbH am 12.12.2019 wurde die Umsetzung des
Finanzierungskonzeptes 2.0 für die Jahre 2021 bis 2025 und die Ausgabe von
Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7 Mio. Euro p.a. beschlossen.
Darüber hinaus ist davon
auszugehen, dass die FMO GmbH in den Jahren ab 2026 bis 2030 weitere
Gesellschaftermittel benötigen wird. Das Finanzierungskonzept 2.0 plant hier
aktuell einen Betrag i. H. v. rd. 3,5 Mio. Euro p. a. ein (insgesamt rd. 17,5
Mio. Euro). Wesentliche Informationen und Beschlüsse im Zusammenhang mit dem
Finanzierungskonzept 2.0 können der seinerzeitigen Sitzungsvorlage SV
0242/2019/KREIS entnommen werden.
2. Aktuelle Auswirkungen auf den FMO aufgrund der
Corona-Pandemie
Die aktuelle
Corona-Pandemie erreichte Anfang März 2020 mit enormer Wucht auch Europa.
Nahezu der gesamte europäische Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt komplett
ein. Der FMO hatte bis zu diesem Zeitpunkt ein Wachstum von ca. 25 Prozent und
war damit der wachstumsstärkste deutsche Flughafen im 1. Quartal 2020. In der
Folge des Luftverkehr-Lockdowns brachen zu diesem Zeitpunkt auch die Umsätze
der FMO GmbH, wie Verkehrserlöse, Parkeinnahmen und umsatzbedingte Entgelte
(Gastronomie, Betankung) nahezu komplett ein. Durch sofortige kurzfristige Gegenmaßnahmen
wie fast 100 prozentige Kurzarbeit sowie ein umfangreicher Investitions- und
Ausgabenstopp wurde die vorhandene Liquidität soweit wie möglich geschont.
Ab Juni 2020 konnten zwar
vorübergehend vereinzelte Verbindungen, u.a. Lufthansa nach München, wieder
bedient werden, jedoch nutzten letztlich im
Jahre 2020 insgesamt nur 223.518 Fluggäste den Flughafen Münster Osnabrück.
Gegenüber dem Jahr 2019 wurden damit 77,5 Prozent weniger Fluggäste gezählt.
Mit diesem Rückgang liegt der FMO prozentual aber im Schnitt der anderen
deutschen Verkehrsflughäfen. Zwar lassen die mittlerweile bekannten Flugplanungen für 2021
einen spürbaren Anstieg der Passagierzahlen erwarten, jedoch unterliegen alle
Prognosen in Anbetracht der Corona-Pandemie - insbesondere des derzeitigen
erneuten Lockdowns - erheblichen Unsicherheiten.
Die FMO GmbH hat angesichts
der sich abzeichnenden Entwicklung gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC im Sommer 2020
eine Wirtschaftsplanung (Stand 06/2020) für die kommenden fünf Jahre erarbeitet.
Aus diesen Berechnungen ergibt sich für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 ein
Kapitalbedarf von insgesamt 10 Mio. Euro. Dieser Finanzbedarf ist im
Wesentlichen aus Verkehrsprognosen abgeleitet. Die Berechnungen unterliegen
aktuell erheblichen Unsicherheiten. Der Kapitalbedarf soll in Form von
Eigenkapitalzuführungen erfolgen. Der Anteil des Kreises Borken, der im Jahr
2021 ausgezahlt werden soll, beträgt 46.180 Euro.
Ob weiterer
Finanzierungsbedarf besteht, hängt branchenweit wesentlich vom weiteren
Pandemieverlauf ab. In der derzeitigen Wirtschaftsplanung der FMO GmbH für die
Jahre 2022 bis 2025 wird ein weiterer Liquiditätsbedarf von insgesamt rd. 20
Mio. Euro prognostiziert, der in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 10 Mio.
Euro von den Gesellschaftern getragen werden soll. Gegenüber dem bisherigen
Finanzierungskonzept 2.0 kann sich im Zeitraum bis 2025 somit ein
coronabedingter zusätzlicher Finanzierungsbedarf von insgesamt rd. 30 Mio. Euro
ergeben. Offen ist zudem noch, ob öffentliche Zuschüsse zur Unterstützung der
Flughäfen durch Bund oder Land erfolgen. Sollten von Dritten Mittel für die FMO
GmbH zur Verfügung gestellt, werden diese bei der Zahlung der Corona-bedingten
Eigenkapitalzuführung entsprechend gekürzt.
Nach Angaben der
FMO-Geschäftsführung ist zur Liquiditätssicherung über den NRW-Rettungsschirm
keine Kreditaufnahme möglich, da kein Kreditinstitut derzeit bereit ist, die
verbleibende 20-prozentige Haftung zu übernehmen. Ein reiner Bankkredit ist
ebenfalls nicht möglich, da eine Rückzahlung aus Zusatzerlösen in der Zukunft
derzeit nicht möglich erscheint.
Die Kreisverwaltung schlägt
vor, den durch den massiven coronabedingten Einbruch des Luftverkehrs
aufgetretenen Finanzbedarf für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 durch eine
anteilige Zuführung von Eigenkapital zu decken. Eine Entscheidung über eine
weitere prognostizierte coronabedingte Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023
von voraussichtlich rd. 20 Mio. Euro soll erst nach einer eingehenden Beratung
der Gesellschafter über die künftige strategische Ausrichtung der FMO GmbH im
Jahresverlauf 2021 erfolgen. Hierzu ist insbesondere die künftige
Positionierung der drei größten Gesellschafter Stadtwerke Münster,
Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH und OBG Osnabrücker Beteiligungs-
und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ausschlag-gebend. Der Rat der Stadt
Osnabrück hat in diesem Zusammenhang schon eine Entscheidung getroffen, für die
Jahre 2021 und 2022 jeweils die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe ihres
prozentualen Anteils vorzunehmen.
Der FMO-Geschäftsführer
Prof. Dr. Rainer Schwarz wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Kreisentwicklung und Digitalisierung am 08.02.2021 weitere Erläuterungen geben.
Nachrichtlich:
Die Kreistagsmitglieder
haben per e-mail vom 03.12.2020 einen offenen Brief des Aktionsbündnisses
„FMO-Ausstieg jetzt!“ vom 29.11.2020 zur Kenntnis erhalten. Eine Bewertung des
Inhalts dieses Briefes durch die FMO-Geschäftsführung ist als Anlage beigefügt.
Entscheidungsalternative(n):
Der Kreis Borken beteiligt
sich nicht an der Kapitalerhöhung. Dadurch wird aber die notwendige
coronabedingte Finanzierung und damit die Zukunftsperspektive des Flughafens
Münster-Osnabrück als internationaler Verkehrsflughafen in NRW gefährdet.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: 46.180 €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Die coronabedingte Kapitalzuführung ist im Teilfinanzplan des Produkts
11.03.04 vorsorglich eingeplant, steht aber unter dem Vorbehalt eines
entsprechenden Kreistagsbeschlusses.
Produkt
Nr./Bezeichnung: 11.03.04 Wirtschaft,
Arbeitsmarkt, Kreisentwicklung, EU-Angelegenheiten, Statistik
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung: 27-Auszahlungen für den
Erwerb von Finanzanlagen
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
Eine
Entscheidung über eine weitere prognostizierte coronabedingte Finanzierung für
die Jahre 2022 und 2023 von voraussichtlich rd. 20 Mio. Euro soll erst nach
einer eingehenden Beratung der Gesellschafter über die künftige strategische
Ausrichtung der FMO GmbH im Jahresverlauf 2021 erfolgen.
Klimafolgenabschätzung:
Die deutschen Flughäfen haben sich verpflichtet, bis 2030 die eigenen CO2-Emissionen (z.B. Energieversorgung, Gebäudetechnik, Fuhrpark, flughafenspezifische Anlagen) gegenüber dem Jahr 2010 um 50 Prozent zu reduzieren und bis 2050 die eigenen CO2-Emissionen auf Netto Null herunterzufahren. Darüber hinaus unterstützen die Flughäfen die Fluggesellschaften bei deren CO2-Emissionsreduzierungen z.B. durch Bodenstrom statt Hilfstriebwerke, Rollverkehre durch Schleppverfahren, umweltbezogene Entgelte.
FMO klimaneutral 2030: Der FMO hat seit 2010 seine CO2-Emissionen bereits um 90 Prozent reduziert. Auf Basis eines Emissionsregisters, das die restlichen 10 Prozent katalogisiert, hat der FMO schon im Jahre 2019 ein Konzept entwickelt, um bereits 2030 klimaneutral die Infrastruktur betreiben zu können