Der Sachstand zur Einführung des Knotenpunktsystems im Münsterland wird zur Kenntnis genommen.
I.
Ausgangssituation
Wie bereits mehrfach in der vorangegangenen Wahlperiode berichtet, wird das Knotenpunktnetz das bestehende „Wabennetz“ als System für die touristische Radroutenführung ablösen. Die Knotenpunktbeschilderung soll die notwendige Orientierung liefern, um auch spontan vor Ort individuelle Touren nach eigenen Anforderungen zu erstellen und diese mithilfe einer entsprechenden Nummernfolge abzufahren. Hierzu wird die rot-weiße Beschilderung an Kreuzungspunkten des Knotenpunktnetzes um einen sogenannten Knotenpunkthut mit der Nummerierung des Knotenpunktes (Ziffern zwischen 1 und 99) in roter Farbe sowie um Einschübe mit der Nummer des nächstliegenden Knotenpunktes in der angezeigten Fahrtrichtung ergänzt.
Hinzu kommen Übersichtstafeln an den Knotenpunkten, die das umgebende Netz mit den darin liegenden Knotenpunkten darstellen (Maßstab 1:37.000 bei einem Kartenausschnitt von b:44 cm x h:41 cm). Jede Knotenpunkttafel erhält zudem einen Code, der es im Notfall ermöglicht, den Rettungsdienst über den aktuellen Standort zu informieren. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken erhalten zusätzlich je eine größere Übersichtstafel (Radregion Münsterland), die über das Radverkehrsnetz in der Umgebung, touristisch relevante Themenrouten sowie besondere Infrastrukturen und Highlights informieren. Diese Tafeln werden überwiegend im Rahmen des Projektes zur touristischen Entwicklung der Schlösser- und Burgenregion finanziert und im laufenden Jahr sukzessive erstellt.
Wesentliche überregionale und teils grenzüberschreitende Themenrouten werden über das Knotenpunktnetz geführt. Hierzu zählen im Kreis Borken die 100 Schlösser Route, die Hohe Mark RadRoute, die Flamingoroute, der Europaradweg R1 (D3-Route) und die Routen der Flusslandschaften (Aa-, Berkel-, Ijssel- und Slingeroute). Sie sind aus Marketinggründen zusätzlich über die Themenroutenlogos gekennzeichnet. Kleinere lokale Routen sollen soweit wie möglich über die Nummernfolge auf dem Knotenpunktnetz beschrieben werden.
Gefördert wird die Vorbereitung und Einrichtung des Knotenpunktnetzes durch das Land NRW (Fördersatz von 70%). Nach der bisherigen Kalkulation wurde für den Kreis Borken mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 350.000 Euro gerechnet, d. h. einem kommunalen Eigenanteil von rund 100.000 Euro. Hierunter fallen insbesondere die erforderlichen Bestandsaufnahmen des Netzes im Vorfeld, die Beschilderungsplanung einschließlich der Anbindungen an die Nachbarregionen durch ein externes Fachbüro, die Herstellung und Installation der Knotenpunkthüte, Nummerneinschübe und Knotenpunkttafeln sowie Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufgabenabgrenzung zur Einführung und für den Betrieb des Knotenpunktsystems wurde zwischen dem Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart. Demnach obliegen dem Kreis Borken im Wesentlichen die Einführungsarbeiten und die spätere Unterhaltung der Knotenpunktbeschilderung im Rahmen der bestehenden Unterhaltungsregelung für die wegweisende Beschilderung des Radverkehrsnetzes. Die Städte und Gemeinden tragen etwaige Kosten, die durch sie veranlasste spätere Änderungen am Streckenverlauf und/oder der Beschilderung des Knotenpunktsystems entstehen. Sie können zudem auf eigene Kosten noch weitere Radregion Münsterland-Tafeln aufstellen (Erstellung in Abstimmung mit dem Münsterland e.V.).
II.
Stand der Arbeiten
Bereits Ende 2018 wurden Workshops mit allen
kreisangehörigen Kommunen durchgeführt, um ausgehend vom bestehenden
Waben-/Rundroutensystem gemeinsam die Führung eines Knotenpunktnetzes zu
erarbeiten. Dieses soll unter Einbindung von
wichtigen fahrradtouristischen „Quellen“ (z. B. Bahnhöfe,
Fietsenbushaltestellen, touristisch genutzte Parkplätze, größere Hotelanlagen,
Innenstädte, etc.) die touristischen Highlights und überörtlich relevante
Themenrouten „erfahrbar“ machen. Dabei sollen soweit wie möglich landschaftlich
attraktive, möglichst wenig motorisiert befahrende, sichere und qualitativ
adäquate Strecken genutzt werden.
Dieser kommunal entworfene Netzvorschlag
inklusive möglicher Alternativ- und Ergänzungsstrecken wurde, nach Durchführung
eines Vergabeverfahrens durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK)
aus Aachen befahren. Dabei wurden als Streckenattribute die Wegebreite,
Führungsform, Oberfläche, Kfz-Belastung, punktuelle Mängel und Gefahrenstellen
erhoben und in einer Datenbank erfasst.
Die Befahrungsergebnisse bildeten wiederum die Grundlage, um mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine einvernehmliche Festlegung des Streckennetzes und damit einhergehend der Knotenpunktstandorte vorzunehmen. In diesem Zuge wurden auch noch erforderliche sowie mittelfristig wünschenswerte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Qualität auf dem Knotenpunktnetz durch die verschiedenen Baulastträger erörtert.
Eine Abstimmung mit den niederländischen Regionen Achterhoek und Twente, den Nachbarkreisen auf deutscher Seite und den Themenroutenverantwortlichen (Münsterland e.V., Naturpark Hohe Mark, Biostation Zwillbrock) erfolgte laufend. Im Zuge der Planungen wurden auch sinnvolle Anschlüsse an die bestehenden Knotenpunktnetze in den Kreisen Kleve, Wesel und Recklinghausen gesucht. Auch die hiesigen Ortsgruppen des ADFC wurden über das Vorhaben und den Umsetzungsstand informiert.
Im Anschluss wurde die Detailplanung der Beschilderung durch das Büro SVK durchgeführt (Planungskataster), im Rahmen des vorgeschriebenen förmlichen Verfahrens mit den Baulastträgern abgestimmt und anschließend straßenverkehrsrechtlich angeordnet.
Im vergangenen Jahr wurden die Produktion und Montage der Knotenpunkte und -tafeln aufgrund unterschiedlicher Förderungen in Form von zwei separaten öffentlichen Vergabeverfahren beauftragt. Beide Aufträge wurden an die Firma ADCO Schilderfabrik aus Rhede vergeben. Druckvorlagen für die Knotenpunkttafeln werden auf Grundlage einer grafischen Vorlage des Münsterland e.V. durch den Kreis Borken (Fachabteilung Geoinformation) selbst erstellt. Diese Arbeiten werden auch für die anderen Münsterlandkreise und die Stadt Münster gegen Kostenerstattung übernommen. Die geschaffene Datengrundlage ermöglicht eine einfache Aktualisierung von Knotenpunkttafeln und Kartenmaterial bei künftigen Anpassungen.
Im Ergebnis entstehen 191 Knotenpunkte im Kreis Borken. Die Gesamtlänge des Knotenpunktnetzes wird sich auf rund 940 km belaufen.
III.
Weiteres Verfahren
Eine Eröffnung des Knotenpunktnetzes für den Kreis Borken zur Fahrradsaison 2021 ist nach wie vor vorgesehen. Geplant ist eine Fertigstellung der Montagearbeiten möglichst bis Mai 2021.
Aktuell werden die Schilder produziert. Ein Start der vorbereitenden Bauarbeiten zur Montage erfolgt je nach Witterungsverhältnissen in den nächsten Wochen. Damit würde der Kreis Borken als erster Akteur im Münsterland das Knotenpunktsystem eröffnen können. Der Kreis Warendorf plant die Eröffnung im späteren Jahresverlauf. In den Kreisen Steinfurt, Coesfeld und in der Stadt Münster ist die Eröffnung für 2022 vorgesehen.
Als digitales Tool wird der „Tourenplaner Münsterland“ voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vom Münsterland e. V. fertiggestellt. Bereits zuvor soll auf der Website des Kreises Borken eine Webkarte des Knotenpunktnetzes einschließlich der Entfernungen zwischen den Knotenpunkten veröffentlicht werden. Zudem wird im Frühjahr die Neuauflage der Radkarte der Bielefelder Verlagsanstalt (BVA) für den Kreis Borken inkl. Knotenpunktsystem erscheinen.
Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Einführung des Knotenpunktsystems werden aktuell gemeinsam mit den Tourist-Informationen der Städte und Gemeinden sowie dem Münsterland e.V. beraten.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja Nein
Höhe der finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Produkt Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE