Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 22.01.2021
Sachdarstellung:
In Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft jährlich etwa 12 Millionen Tonnen an genießbaren
Lebensmitteln verschwendet. Davon entfällt ungefähr die Hälfte auf
Privathaushalte – die andere Hälfte teilen sich Lebensmittel erzeugende sowie
verarbeitende Betriebe und der Einzelhandel. Dies ist nicht nur ein ethisches,
sondern auch ein ökologisches und ökonomisches Problem. Immerhin werden sowohl
für die Erzeugung als auch für die Vernichtung von Waren Rohstoffe, Energie und
Wasser benötigt. Mit jedem Lebensmittel, das unnötig im Müll landet, werden
also wertvolle Ressourcen verschwendet. Ein großer Teil der Lebensmittelabfälle
wäre vermeidbar, und zwar auf allen Ebenen.
Die Vereinten Nationen haben das Ziel formuliert, die
Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Diesem Ziel hat sich
auch Deutschland verpflichtet. Daher erarbeiten Bund und Länder eine gemeinsame
Strategie, in die alle Akteure der Lebensmittel-Wertschöpfungskette mit
eingebunden werden sollen. Die drastische Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung kann nur dann verwirklicht werden, wenn alle
Beteiligten mit Lösungsansätzen und eigenen Zielvereinbarungen dazu beitragen.
Damit soll erreicht werden, das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für den
Wert der Lebensmittel zu steigern. Diese Zielsetzung sollte auch im Kreis
Borken nachhaltig verfolgt werden.
Wo möglich, halten wir Spenden für den sinnvollsten Weg der
Lebensmittelverwertung. Dennoch sind diese nicht immer und für jedes
Unternehmen logistisch möglich und sachgerecht. Insbesondere bei frischer und
nicht lagerfähiger Ware (z.B. Büffets, Kantinen, Theken- und Backwaren oder
warme Speise) ist eine Abgabe von Resten oft nur zu einem bestimmten Zeitpunkt
und unmittelbar vor Ort sinnvoll möglich. Deshalb haben sich zunehmend weitere
sinnvolle Formen der Lebensmittelverwertung etabliert, zum Beispiel die
inzwischen verbreitete App „Too Good To Go“. Diese erlaubt es, schnellverderbliche
Lebensmittel zu einem festen Zeitpunkt abzugeben, z.B. Reste eines
Frühstücksbüffets zur Mittagszeit oder Auslagen aus der Theke kurz vor
Geschäftsschluss. Die Abgabe erfolgt gegen einen kleinen Betrag, was einen
zusätzlichen Anreiz für den Händler schaffen und die pünktliche Abholung
sicherstellen soll. Dieses Angebot wird von einzelnen Betrieben im
Westmünsterland auch bereits genutzt, die Zahl der teilnehmenden Betriebe ist
aber stark ausbaufähig.
Lebensmittelverwertung leistet – neben sozialen Aspekten – auch einen
wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Wir halten es für wichtig, dass
der Kreis Borken – gerade angesichts des erfolgten Bekenntnisses zum
Klimaschutz – neben langfristigen Zielen auch Maßnahmen beschließt, die ohne
großen zeitlichen Vorlauf oder finanziellen Aufwand sofort begonnen und
sukzessive vorangetrieben werden können.
Wir bitten die Kreisverwaltung daher um die Beantwortung folgender
Fragen in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:
1. Wie viele
lebensmittelerzeugende Betriebe und wie viele lebensmittelverarbeitende
Betriebe sind aktuell im Kreis Borken tätig? An wie vielen Einrichtungen, die
Lebensmittel verarbeiten, verkaufen, ausgeben, etc., ist der Kreis selbst
direkt oder indirekt beteiligt?
2. Ziel der
„nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen” ist es, bis
2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf Einzelhandels-
und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und
Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten
zu verringern. Welche Bemühungen unternimmt die Kreisverwaltung Borken bereits,
um zur Erreichung dieses Zieles beizutragen?
3. Hat die
Kreisverwaltung Borken bereits anderweitig Maßnahmen ergriffen, um der
Verschwendung noch genießbarer Lebensmittel entgegenzuwirken und wenn ja,
welche?
4. Was unternimmt die
Kreisverwaltung, um Lösungen wie die App „Too good to go“ stärker im
Kreisgebiet bekannt zu machen und die Zahl der teilnehmenden Betriebe zu
erhöhen?
5. Welche schulischen
und außerschulischen Angebote zur Ernährungsbildung für Kinder und Jugendliche
gibt es im Westmünsterland und inwieweit werden diese öffentlich gefördert?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Monika Logermann
Ernst Brüninghaus
(DIE LINKE)