Der Sachstand zum münsterlandweiten Mobilfunkprojekt wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Für das digital vernetzte und mobile Leben und Arbeiten in
ländlichen Regionen ist eine gute Mobilfunkversorgung eine zentrale
Voraussetzung. Neben der generellen Verfügbarkeit von mobiler Telefonie wird im
Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung auch die mobile Datenanbindung
immer wichtiger.
Häufig wird aber über fehlenden Mobilfunkempfang auch in solchen Bereichen berichtet, in denen gemäß den offiziellen Karten der Anbieter eine ausreichende Netzabdeckung gegeben sein sollte und es wird subjektiv eine sehr starke Diskrepanz zwischen den Angaben der Anbieter und der tatsächlichen Versorgung wahrgenommen. Angesichts der wachsenden Zahl von auf Mobilfunk basierenden Anwendungen bleibt es von großer Bedeutung, die Versorgungslage insgesamt weiter zu verbessern. In der Praxis sind konkrete Ursachen für einen fehlenden oder schlechten Mobilfunkempfang im Einzelfall häufig nicht eindeutig identifizierbar.
Unter dem Arbeitstitel „Mobilfunk im Münsterland“ wurden in der zweiten Jahreshälfte 2019 unter Mitarbeit der Stabsstelle (Fachabteilung Kreisentwicklung) zwei vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) geförderte Projekte initiiert. Die Projekte sind lediglich aus förderrechtlichen Gründen getrennt. Sie besitzen starke inhaltliche Bezüge und sind im Erarbeitungsprozess miteinander verbunden.
Mit der Studie „Untersuchungen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlich geprägten Raum“ der FH Südwestfalen (Breitbandkompetenzzentrum NRW) einerseits sowie der „Aufklärungskampagne zu den Engpassfaktoren der Mobilfunkversorgung im Münsterland“ (Münsterlandkreise und Stadt Münster) andererseits sollen
Ø auf Basis einer objektivierten Erfassung der tatsächlichen Versorgungssituation Engpassfaktoren ermittelt werden, die bestehende Versorgungslücken bedingen, und
Ø darauf aufbauend Ansätze zur Verbesserung der Situation entwickelt werden, die auch als Handreichung insbesondere für Unternehmen und die öffentliche Hand in anderen Regionen genutzt werden können.
Zudem sollen die Erkenntnisse auch als belastbare Grundlage für Abstimmungsgespräche mit den Netzbetreibern (Telekom, Vodafone, Telefónica) in Bezug auf den weiteren Mobilfunkausbau dienen.
Die Projektumsetzung umfasst verschiedene Phasen:
· Bestandsanalyse & Unternehmensbefragung
· Messdatenerhebung und Ableitung von ersten Handlungsansätzen
· Diskussion der Ergebnisse und möglicher Handlungsansätze mit den Netzbetreibern
· Finale Auswertung, Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse zur Gewährleistung der Übertragbarkeit
Inzwischen sind die projektbezogenen Untersuchungen weitgehend ausgeführt und die Projekterkenntnisse werden aktuell aufbereitet. Sie sollen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen im Rahmen von digitalen Seminaren (sog. „Webinare“) zielgruppengerecht vorgestellt werden. Am 16.02.21 sind hierzu Unternehmen sowie am 17.02.21 insbesondere Kommunen und weitere öffentliche Akteure eingeladen. Zusätzlich sollen die Projektergebnisse in einer Veranstaltung des Zentrums für Ländliche Entwicklung (ZeLE) des Landes voraussichtlich im April einem überregionalen Publikum präsentiert werden.
Darüber hinaus werden eine Projektwebsite sowie zielgruppenspezifische Ergebnisbroschüren bzw. Handreichungen erstellt. Diese sollen voraussichtlich Ende April fertiggestellt sein.
Über die Hintergründe, den Projektverlauf und erste
Erkenntnisse soll im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Kreisentwicklung und Digitalisierung am 08.02.2021 näher berichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE