Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 22.01.2021
Sachdarstellung:
Angesichts des Coronavirus musste die öffentliche Verwaltung in den
vergangenen Monaten vom Normalbetrieb auf den Krisenmodus umschalten, um
überhaupt arbeitsfähig zu bleiben: Dienststellen bleiben für den
Publikumsverkehr geschlossen und mobiles Arbeiten wurde zum Schutz der
Mitarbeiter großflächig umgesetzt. Nur noch das Allernötigste findet vor Ort
statt.
Gleichzeitig hat die Corona-Pandemie durch die mit ihr verbundenen
Einschränkungen noch einmal eindrucksvoll verdeutlicht, wie hoch der Bedarf
einer zügigen und umfassenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist.
Dies trifft sowohl auf die Digitalisierung interner Arbeitsprozesse als auch
bei den digitalen Dienstleistungen und Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger
zu.
Wir bitten die Kreisverwaltung daher, die nachfolgenden Fragen im
Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung zu beantworten:
1. Wie viele
Beschäftigte der Kreisverwaltung konnten vor der Corona-Krise Homeoffice
(Telearbeit) oder mobiles Arbeiten in Anspruch nehmen?
2. Wird oder wurde
Homeoffice durch mobiles Arbeiten ersetzt?
3. Welche technischen
und finanziellen Herausforderungen bestehen bei einer dauerhaften Etablierung
von deutlich mehr Homeoffice-Arbeitsplätzen im Vergleich zur Einrichtung von
mobilen Arbeitsplätzen?
4. Wie viele
Beschäftigte der Kreisverwaltung könnten derzeit maximal Homeoffice/mobiles
Arbeiten nutzen?
5. Gibt es bereits
Pläne auch nach der Corona-Krise mehr Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten
oder regelmäßiges mobiles Arbeiten zu etablieren?
6. Gibt es
Mitarbeiter*innen, deren Wunsch, im Homeoffice/mobil zu arbeiten, aus
technischen Gründen nicht erfüllt werden konnte?
7. In welcher Form
wurden oder werden die gesammelten Erfahrungen mit dem Homeoffice/mobilen
Arbeiten, insbesondere mit der Corona-bedingten Ausweitung ab März 2020,
evaluiert?
8. Welche Prozesse
werden statt im Publikumsverkehr mittlerweile zumindest teilweise digital
umgesetzt?
9. Welche Pläne hat
die Kreisverwaltung, um Dienstleistungen zukünftig vermehrt auf digitale bzw.
online Arbeitsabläufe vorzubereiten (digitale Akte/Online-Zugangsgesetz)?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Eisele
Vera
Timotijević
Jens Steiner