Betreff
Homeoffice (Telearbeit) oder mobiles Arbeiten in der Kreisverwaltung;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 22.01.2021
Vorlage
0051/2021/KREIS
Art
Anfrage Bündnis90/DIE GRÜNEN

Sachdarstellung:

Angesichts des Coronavirus musste die öffentliche Verwaltung in den vergangenen Monaten vom Normalbetrieb auf den Krisenmodus umschalten, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben: Dienststellen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen und mobiles Arbeiten wurde zum Schutz der Mitarbeiter großflächig umgesetzt. Nur noch das Allernötigste findet vor Ort statt.

Gleichzeitig hat die Corona-Pandemie durch die mit ihr verbundenen Einschränkungen noch einmal eindrucksvoll verdeutlicht, wie hoch der Bedarf einer zügigen und umfassenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist. Dies trifft sowohl auf die Digitalisierung interner Arbeitsprozesse als auch bei den digitalen Dienstleistungen und Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger zu.

Wir bitten die Kreisverwaltung daher, die nachfolgenden Fragen im Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung zu beantworten:

1.      Wie viele Beschäftigte der Kreisverwaltung konnten vor der Corona-Krise Homeoffice (Telearbeit) oder mobiles Arbeiten in Anspruch nehmen?

2.      Wird oder wurde Homeoffice durch mobiles Arbeiten ersetzt?

3.      Welche technischen und finanziellen Herausforderungen bestehen bei einer dauerhaften Etablierung von deutlich mehr Homeoffice-Arbeitsplätzen im Vergleich zur Einrichtung von mobilen Arbeitsplätzen?

4.      Wie viele Beschäftigte der Kreisverwaltung könnten derzeit maximal Homeoffice/mobiles Arbeiten nutzen?

5.      Gibt es bereits Pläne auch nach der Corona-Krise mehr Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten oder regelmäßiges mobiles Arbeiten zu etablieren?

6.      Gibt es Mitarbeiter*innen, deren Wunsch, im Homeoffice/mobil zu arbeiten, aus technischen Gründen nicht erfüllt werden konnte?

7.      In welcher Form wurden oder werden die gesammelten Erfahrungen mit dem Homeoffice/mobilen Arbeiten, insbesondere mit der Corona-bedingten Ausweitung ab März 2020, evaluiert?

8.      Welche Prozesse werden statt im Publikumsverkehr mittlerweile zumindest teilweise digital umgesetzt?

9.      Welche Pläne hat die Kreisverwaltung, um Dienstleistungen zukünftig vermehrt auf digitale bzw. online Arbeitsabläufe vorzubereiten (digitale Akte/Online-Zugangsgesetz)?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Eisele

Vera Timotijević

Jens Steiner