Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 22.01.2021
Sachdarstellung:
Einer Antwort der Bundesregierung vom 23.11.2020 auf eine
parlamentarische Anfrage der Linken ist zu entnehmen, in welchem Umfang das
BAMF, also die für die Durchführung von Asylverfahren zuständige Behörde,
Geflüchteten aus Afghanistan bis heute den ihnen gebührenden Schutz verweigert:
Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 wurden 5644 ablehnende
Asylentscheidungen für afghanische Flüchtlinge durch die Verwaltungsgerichte
wieder aufgehoben. Von 9.557 inhaltlich entschiedenen Klagen waren also 59,1
Prozent erfolgreich.
Dabei ist die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF vor allem auf
fragwürdige politische Vorgaben zurückzuführen, die trotz der eskalierenden
Gewalt in Afghanistan für bestimmte Gruppen von afghanischen Flüchtlingen das
Vorhandensein einer so genannten „inländischen Schutzalternative“ behaupten.
Nach wie vor kommt es in Afghanistan zu schweren Anschlägen mit toten und
verletzten Zivilist*innen. UN-Generalsekretär António Guterres äußerte sich
zuletzt besorgt über die andauernde Gewalt in Afghanistan, die viele
unschuldige Zivilist*innen treffe. Menschenrechtsorganisationen forderten die
Bundesregierung wiederholt auf, Abschiebungen nach Afghanistan Land zu stoppen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die folgenden Fragen zur
kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung zu beantworten:
1. Wie viele aus
Afghanistan geflüchtete Personen leben aktuell im Kreis Borken?
2. Sind darunter
Familien, Minderjährige oder allein reisende Frauen?
3. Wo und wie sind
die betroffenen Personen untergebracht?
4. Wie ist der
Verfahrensstand und die Aufenthaltsposition bei den betroffenen Personen?
5. Bei wie vielen
Geflüchteten aus Afghanistan, die im Kreisgebiet leben, erging in den letzten
Jahren ein negativer Bescheid des BAMF, der in der Folge gerichtlich aufgehoben
wurde?
6. In welcher Form
steht den Geflüchteten aus Afghanistan rechtliche Beratung im Verfahren zur Verfügung?
7. Wie hoch ist der
Anteil geflüchteter Personen aus Afghanistan, die an integrationsfördernden
Maßnahmen wie beispielsweise Sprachkursen, Betriebspraktika etc. teilnehmen?
8. Welche konkreten
Maßnahmen zur Integration werden für die Geflüchteten aus Afghanistan im
Kreisgebiet ergriffen?
9. Wie werden
Personen aus Kriegsgebieten, die häufig schwerste traumatische Erlebnisse
hatten, medizinisch und psychosozial betreut? Welche konkreten
(muttersprachlichen) Angebote gibt es hier?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Monika Logermann
Ernst Brüninghaus
(DIE LINKE)