Betreff
Fortführung der angepassten Fördermodalitäten im Rahmen der Angebotsförderung zur Unterstützung von Ferienmaßnahmen auf Grund der COVID-19-Pandemie in 2021. (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0167/2020/KREIS)
Vorlage
0059/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt auch für das Förderjahr 2021 die Förderposition „Kinder- und Jugenderholung“ des Kinder- und Förderplanes auf Angebote „Ferienlager vor Ort“ ohne Übernachtung zu erweitern und diese Angebote mit einem Förderbetrag in Höhe von 4,00 Euro je Tag pro Teilnehmer/in nach Maßgabe der Voraussetzungen der Ziffer 1 der Sachdarstellung zu fördern.

 

  1. Zudem beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass das Förderformat „Ferienspiele/verbindliches Ferienangebot“ auch in 2021 erweitert wird auf Angebote, die ein zweistündiges Programm an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen beinhalten. Die Förderung erfolgt entsprechend der Ausführungen der Ziffer 2 der Sachdarstellung.

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlage:

§§ 11-14 SGB VIII

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken 2015-2020

 

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.09.2020 wurde über die Anpassung der Fördermodalitäten im Rahmen der Angebotsförderung zur Unterstützung von Ferienmaßnahmen auf Grund der COVID-19-Pandemie entschieden.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Jugendarbeit sind auch im Jahr 2021 weiterhin stark präsent und erschweren Vereinen und Verbänden die Planung und Umsetzung von Ferienangeboten und -maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Es besteht weiterhin die berechtigte Sorge, dass die Durchführung von Erholungsmaßnahmen und Freizeitaktivitäten in den Ferien 2021 durch die zu dem Zeitpunkt gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Gleichzeitig wird ein grundsätzliches großes Interesse an verlässlicher Ferienbetreuung gesehen.

Um Vereine und Verbänden bei der Planung von Ferienmaßnahmen zu bestärken und eine Durchführung von Ferienangeboten zu unterstützen, sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Förderpositionen auch für 2021 angepasst werden:

1. Das Angebotsformat „Kinder- und Jugenderholung“:

Die Angebotsformate „Ferienlager vor Ort“ werden auch ohne Übernachtung gefördert. Dies bedeutet, dass der Übernachtungssatz von 4,00 Euro auch als Tagessatz bewilligt werden kann.

Dadurch bietet sich den Vereinen und Verbänden insbesondere die Möglichkeit beide Formen der Ferienlager mit einer finanziellen Zusicherung zu planen und je nach aktueller Lage des Pandemiegeschehens eine dieser Freizeitmöglichkeiten durchzuführen.

Folgende Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen:

-          Es handelt sich um eine Ferienmaßnahme mit Erholungswert, die analog der Richtlinien der Kinder- und Jugenderholung einen Zeitrahmen von 3-21 Tagen hat.

-          Es handelt sich um einen freien Träger der Jugendhilfe, der die Maßnahme mit einem ehrenamtlichen Betreuerteam durchführt.

-          Es findet ein mindestens achtstündiges Programm pro Tag statt, an dem die Teilnehmer verbindlich über die gesamte Zeit der Maßnahme teilnehmen.

-          Es wird mindestens eine Hauptmahlzeit während der Maßnahme angeboten.

-          Die Maßnahme wird mit einer festen Betreuer- und einer festen Teilnehmergruppe durchgeführt, die während der gesamten Maßnahme an dem Angebot teilnehmen. 

-          Die Maßnahme findet an einem festen Ort statt.

-          Es handelt sich nicht um ein Angebot der Schulkindbetreuung oder der OGS.

 

2. Das Angebotsformat „Verbindliche Ferienbetreuung / Ferienspiele“

Durch diese Anpassung können Ferienspiele an drei nicht aufeinander folgenden Tagen mit einem zweistündigen anstatt einem vierstündigem Zeitumfang angeboten werden. Die erleichterten Fördervoraussetzungen bieten eine Flexibilität bei der Planung und motivieren Vereine und Verbände ein alternatives und kreatives Freizeitangebot für Kinder vor Ort zu schaffen. Diese Angebote werden analog der bestehenden Förderung im Kinder- und Jugendförderplan mit 2,00 Euro pro Tag und Teilnehmer bezuschusst.

 

Bei den beschriebenen Förderungen handelt es sich explizit um eine Ausnahmeregelung in 2021 aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie. Die Fördervoraussetzungen und Maßstäbe für die Inanspruchnahme der Fördermittel werden den Vereinen und Verbänden mitgeteilt.

 

Die mit der Sitzungsvorlage Nr. 0108/2020/KREIS beschlossene Übernahme von Ausfall- und Stornierungskosten während der COVID-19-Pandemie auf Grundlage des Erlasses des MKFFI des Landes NRW vom 13.03.2020 gilt weiterhin fort.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Auf die Anpassung der Fördermodalitäten wird verzichtet. In diesem Fall würden alternative Ferienmaßnahmen nicht durchgeführt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Ja

 

Nein

Gegenüber der Haushaltsplanung ist nicht mit einem finanziellen Mehraufwand im Rahmen der Angebotsförderung zu rechnen.

 

 

 

 

 

 


  

 

 

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE