Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung nimmt den Sachstand zu den Kontrollen im Tierschutzbereich 2020 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Der aktuelle Sachstand zu den Kontrollen im Tierschutzbereich stellt
sich für das Kalenderjahr 2020 wie folgt dar:
A) Kontrollen in landwirtschaftlichen
Nutztierhaltungen:
1. Wieviel Personal ist für diese Kontrollfunktion
eingesetzt (Soll/Ist)?
In 2020 waren für die Kontrollen
landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen (Kontrollbereiche Tierseuchenbekämpfung,
Tierschutz, Futtermittel, Tierarzneimittel und Tierische Nebenprodukte) sowie
der privaten und gewerblichen Tierhaltungen insgesamt 8,35 Tierarztstellen
sowie 3,0 Veterinärkontrolleurstellen vorhanden. Aufgrund von
langfristigen Erkrankungen, Personalwechseln und
Mutterschutz/Erziehungsurlauben lag die tatsächliche Ist-Besetzung um 14 %
darunter.
2. Wie viele Kontrollen wurden in landwirtschaftlichen
Nutztierhaltungen durchgeführt?
Es wurden im Haushaltsplan 500
Tierschutz-Plankontrollen für das Jahr 2020 in landwirtschaftlichen
Nutztierhaltungen festgelegt. Bei 3.560 gemeldeten statistisch relevanten
Nutztierhaltungen entspricht das einer Quote von 14 % jährlich. Durchgeführt
wurden im Jahr 2020 allerdings nur 401 Plankontrollen (112 %). Die Anzahl der
Plankontrollen lag damit knapp 100 Kontrollen unter der des Vorjahres. Dies ist
u.a. auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen
zurückzuführen. Das Haushaltsziel wurde damit 2020 nicht erreicht, die
Kontrollquote von 11,2 % dürfte aber im landesweiten Vergleich immer noch
führend sein.
Zusätzlich zu diesen Kontrollen wurden 135
Cross-Compliance (CC-) Kontrollen und 175 Nachkontrollen durchgeführt. Die 135
CC-Kontrollen wurden entsprechend der EU Bestimmungen max. 48 Std. vorher
angemeldet. Alle anderen Kontrollen erfolgen grundsätzlich unangekündigt
Hinweis: Nicht mehr enthalten sind die
Pferdehaltungen, da diese als Privat-, Hobby- oder gewerbliche Tierhaltungen
angesehen werden. Daher wurden sie nicht mehr in die Kennzahl der
landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen aufgenommen. In den Pferdehaltungen
wurden insgesamt 129 Plan- bzw. Anlass- und 104 Nachkontrollen durchgeführt.
3. Bei wieviel Plankontrollen in Nutztierhaltungen gab
es Beanstandungen (total)?
Bei den 401 Plan und Anlasskontrollen gab es
30 Beanstandungen, die in formellen Maßnahmen mündeten. Das entspricht 8 %.
4. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeldverfahren
eingeleitet und wie viele Verfahren sind abgeschlossen?
2019: 45 davon 2 noch nicht abgeschlossen (Hohe
Zahl wegen Schwerpunktkontrollen Schweinemast)
2020: 24 davon 21 abgeschlossen
5. In wie vielen Fällen wurde ein Strafverfahren
eingeleitet und wie viele Verfahren sind abgeschlossen?
2019: 1 davon 1 abgeschlossen
2020: 2 davon 0 abgeschlossen
B) Kontrollen in privaten bzw. Hobby-Tierhaltungen:
1. Wie viele Tierschutzkontrollen wurden in privaten
bzw. Hobby-Tierhaltungen durchgeführt?
In privaten bzw. Hobby-Tierhaltungen sind
Plankontrollen nicht vorgesehen. Es wurden 539 Anlass- und Nachkontrollen
durchgeführt.
2. Bei wieviel Kontrollen in privaten bzw.
Hobby-Tierhaltungen gab es Beanstandungen (total)?
Es wurden 28 formelle Maßnahmen verhängt
(Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheide). Dazu wurden zahlreiche der 98
Nachkontrollen gebührenpflichtig abgerechnet.
3. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeldverfahren
eingeleitet und wie viele Fälle sind abgeschlossen?
Es wurden 8 Bußgeldverfahren eingeleitet von
denen alle abgeschlossen sind. (und 20 ordnungsrechtliche Verfahren)
4. In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren
eingeleitet und wie viele Fälle sind abgeschlossen?
2019:
2
2020:
keine
C) Kontrollen und Maßnahmen in artengeschützten
Tierhaltungen:
Im Kreis Borken gibt es (s.
Haushaltskennzahlen) rd. 1.170 artengeschützten Tierhaltungen.
Es wurden 13 anlassbezogene
Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Es wurden 13 Verwarngelder festgesetzt.
Strafverfahren wurden nicht eingeleitet.
Es wurden 10 Beschlagnahmen und 7
Einziehungen angeordnet. Dazu wurden 9 Überlassungsverträge geschlossen.