Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendhilfe in den letzten beiden
Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 26.05.2020, 10.09.2020 und 01.12.2020
wird Bezug genommen. Seitdem hat sich das Infektionsgeschehen dynamisch
entwickelt. Am 19.01.2021 haben sich Bund und Länder erneut entschieden,
Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu verlängern, um die Pandemie einzudämmen.
Die Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie hat auf verschiedene Bereiche des Kreisjugendamtes unterschiedliche Auswirkungen. Diese lassen sich wie folgt beschreiben:
Situation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Gespräche mit den Familien finden, wenn möglich, in großen durchlüfteten Räumen, im Freien, per Videotelefonie oder telefonisch, zum Teil auch als Telefonkonferenz statt. Die Abstands- und Hygieneregeln in Kontakten mit den Familien, freien Trägern der Jugendhilfe werden im Arbeitsalltag beachtet. Im persönlichen Kontakt werden FFP-2-Masken getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD wurden mit Schutzkleidung ausgestattet, so dass im Bedarfsfall auch Familien zu Hause besucht werden können, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Bisher ist dieser Fall noch nicht eingetreten.
Nachdem der Lockdown bundesweit verlängert und der Präsenzunterricht an Schulen vom 14.12.2020 bis zum 31.01.2021 bzw. 14.02.2021 ausgesetzt wurde, wurden kreisweit Kriterien für den Einsatz von Schulassistenzen für die schulische Betreuung und für Homeschooling vereinbart.
Kinder, die im Rahmen des Kinderschutzes besonders gefährdet sind, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, werden in der Schule bzw. in der Kindertageseinrichtung/-tagespflege betreut. Die Kooperation zwischen dem ASD, den Schulen und der Kindertagesbetreuung läuft reibungslos.
Die Meldungen über Kindeswohlgefährdungen sind seit Mitte des letzten Jahres deutlich gestiegen.
Für das Kreisjugendamt ergaben sich in den Jahren 2018 - 2020 zum Stichtag 31.12.2020 folgende Zahlen:
Stichtag |
§ 8a SGB
VIII-Meldungen |
betroffene
Kinder |
31.12.2018 |
72 |
116 |
31.12.2019 |
87 |
149 |
31.12.2020 |
174 |
316 |
Das Kreisjugendamt hat insbesondere § 8a SGB VIII-Meldungen von folgenden Meldern erhalten:
Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft |
31 Meldungen |
Bekannte und Nachbarn |
29 Meldungen |
Schule |
25 Meldungen |
Gesundheitliche Dienste |
11 Meldungen |
Anonyme Meldungen |
15 Meldungen |
In 20 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung eingeschätzt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet (Im Jahr 2019 waren es 14 Fälle).
Das Kreisjugendamt Borken nimmt an der Zusatzerhebung zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie teil. Diese Erhebung wird wissenschaftlich begleitet und erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über 200 Jugendämter nehmen inzwischen an der Erhebung teil. Eine erste Rückmeldung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lautet, dass die Daten darauf hinweisen, Kinderschutz hat in den Jugendämtern absolute Priorität, die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Aufgabe auch in der Pandemie verantwortungsvoll wahr.
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund (AKJStat) informiert im Dezember 2020, dass die § 8a-Meldungen auch bei anderen Jugendämtern bis Mitte des Jahres nicht signifikant höher waren. Die Entwicklungen der Zahlen werden weiter aufmerksam verfolgt.
Im Übrigen haben zum Thema Kinderschutz die Landesjugendhilfeausschüsse des LVR-Landesjugendamtes Rheinland und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen Empfehlungen (Gelingensfaktoren Schutzauftrag und Qualifikation insoweit erfahrene Fachkraft) gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII beschlossen. Beide Ausschüsse haben ihre Beschlüsse mit der Empfehlung verbunden, die beiden Empfehlungen auch in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen als Grundlage der Arbeit der Jugendämter beschließen zu lassen. Dieses Vorgehen ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch mit dem MKFFI abgestimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Regionen Nordrhein-Westfalens auf vergleichbare Qualitätsmerkmale in der Arbeit im Kinderschutz vertrauen können. Wir werden in einer der nächsten Sitzungen darauf zurückkommen.
Situation in der Kinder- und Jugendförderung
Konnte die Kinder- und Jugendarbeit durch die Anerkennung als “Weiteres außerschulisches Bildungsangebot“ nach § 7 der Coronaschutzverordnung auch im “Teillockdown“ im November und Anfang Dezember letzten Jahres noch unter strikten und klaren Auflagen weiter ihre Einrichtungen öffnen und Angebote für Kinder und Jugendliche im direkten Kontakt vorhalten, sind diese persönlichen Treffen durch die Regelungen der Coronaschutzverordnung vom 16.12.2020 nicht mehr möglich.
Die Fachkräfte der Jugendhäuser, der Mobilen und Aufsuchenden Jugendarbeit, der Jugendbüros sowie die Ehrenamtlichen der Jugendvereine und -verbände sind daher aktuell in der Angebotsgestaltung noch nachdrücklicher eingeschränkt.
Gleichzeitig leiden Kinder und Jugendliche unter der anhaltenden Ausnahmesituation weiterhin besonders. Aktuell besteht für sie keine Möglichkeit, sich mit mehr als einer weiteren gleichaltrigen Person zu treffen. Dies bedeutet, in Kombination mit dem Distanzunterricht, dass sie ihre Zeit zum Großteil zu Hause und in digitalen Settings verbringen müssen. Gerade für Jugendliche ist der soziale Kontakt zu Gleichaltrigen besonders wichtig. Daher fordert diese Situation einige von ihnen enorm heraus. Es ist zu beobachten, dass einige Jugendliche aufgrund dessen Schlupflöcher suchen oder uneinsehbare Plätze im Sozialraum nutzen, um sich trotz der Kontaktbeschränkungen zu treffen. Die Fachkräfte der Mobilen und Aufsuchenden Arbeit sind daher weiterhin (unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung) im Sozialraum unterwegs, um solche Treffpunkte aufzusuchen und dort mit den Jugendlichen in den Austausch und ins Gespräch zu kommen, über ihre persönliche Lage und über die Corona-Pandemie mit ihren Regelungen.
Darüber hinaus reagieren die Fachkräfte und die Ehrenamtlichen trotz der Erschwernisse flexibel und innovativ. Über digitale Formate stehen sie Kindern und Jugendlichen für deren Bedürfnisse, Sorgen und Frust zur Verfügung und bieten ihnen Möglichkeiten, sich auf digitalem Weg zu treffen und zu vernetzen, miteinander zu spielen, Trainingseinheiten und Gruppenstunden abzuhalten oder Ideen für analoge Aktivitäten zu Hause zu entwickeln. Zudem bereiten sie Angebote vor, die sich Kinder und Jugendliche für zu Hause abholen können. Auch per Telefon und sozialen Medien können Kinder und Jugendliche Kontakt zu Fachkräften und Ehrenamtlichen knüpfen und aufrechterhalten.
Durch die starke Nutzung digitaler Medien über den Distanzunterricht und als eine der wenigen Möglichkeiten, Kontakt zu Freund*innen zu halten, beschreiben die Fachkräfte und Ehrenamtlichen jedoch auch eine “digitale Übermüdung“ bei jungen Menschen. Daher ist es eine besondere Herausforderung, Angebotsformate zu generieren, mit denen sich Kinder und Jugendliche auf Distanz noch erreichen lassen. Eine reine Wiederholung von Angeboten aus dem Lockdown im Frühjahr 2020 ermöglicht dies nicht mehr.
Die Jugendvereine und -verbände äußern zudem Sorge, dass ihnen trotz all ihrer Bemühungen über den langen Zeitraum der Einschränkungen motivierte Ehrenamtliche und ganze Jahrgänge von Kindern und Jugendlichen wegfallen könnten.
Die Auswirkungen der strengen Kontakteinschränkungen und sozialen Isolation von Kindern und Jugendlichen auf ihre Gesellschaftsfähigkeit sind noch nicht abzuschätzen. Ebenso stellt sich die Frage, wie junge Menschen agieren, wenn die Beschränkungen zurückgehen. Ist ein exzessives Nachholen all der “verpassten“ Dinge zu erwarten? Bleiben sie ihren Vereinen, Verbänden und Jugendhäusern als Treffpunkte treu oder orientieren sie sich neu?
In der Abteilung Kinder- und Jugendförderung ist weiterhin spürbar, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Vereine und Verbände sowie weitere freie Träger bei der Beantragung von Maßnahmen und Angeboten zurückhaltend bleiben. Die aktuelle, schwer einschätzbare Lage schränkt sie in ihrem konkreten Planen und Organisieren weiterhin ein.
Dennoch gibt es in der Kinder- und Jugendarbeit Ideen und Pläne für Angebote im Jahr 2021. Insbesondere unter der o.g. herausfordernden Situation für Kinder und Jugendliche ist dies elementar wichtig und unterstützenswert. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte außerhalb der Schule und des Elternhauses. Die Jugendarbeit bekommt nach der langen Zeit, in der sozialen Kontakte auf ein Minimum eingeschränkt wurden, daher eine noch wichtigere Bedeutung.
Die Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung unterstützt die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in den Planungsprozessen aktiv bei Fragen, Umsetzungsmöglichkeiten und coronakonformen Angeboten. Um Kindern und Jugendlichen diesen wichtigen Sozialisationsort weiterhin und im besten Fall in direktem persönlichen Kontakt verlässlich anbieten zu können, braucht es darüber hinaus eine Sicherheit, die eine konkrete Planung von Angeboten im Jahr 2021 ermöglicht und unterstützt. Eine solche kalkulierbare Sicherheit bietet die Übernahme von möglicherweise anfallenden Stornierungskosten durch Fördergelder der Kinder- und Jugendarbeit.
Situationen in der Kindertagesbetreuung
Nach der Wiederaufnahme des Regelbetriebs im August 2020 hat das Land ab November sukzessive die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Dabei wird das Ziel verfolgt, den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag auch in der Corona-Pandemie möglichst weitgehend zu erfüllen und ein neuerliches Betretungsverbot wie im Frühjahr 2020 zu vermeiden. Aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens hat das Land NRW hierfür zu November die Empfehlungen für den Regelbetrieb ergänzt. Diese Regelungen wurden ab dem 08.12.2020 mit einem Konzept „Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb“ weiter ausgestaltet. Dieses Konzept setzt auf die Betreuungs- und Bildungsgarantie, Infektionsschutzmaßnahmen, die Nutzung der pädagogischen, organisatorischen und personellen Gestaltungsspielräume sowie als ultima ratio die Reduzierung der Öffnungszeiten und des Betreuungsumfangs um bis zu 6 Wochenstunden im Einvernehmen mit dem Jugendamt. Für die Maßnahmen nach diesem Konzept wird besonders die Transparenz gegenüber den Eltern, Kindern und Beschäftigten hervorgehoben.
Die Landesregierung hat ab dem 14.12.2020 den „Lockdown in der Kindertagesbetreuung“ zunächst bis zum 10.01.2021 beschlossen und an Eltern dringend appelliert, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Betreuungsgarantie wurde bestätigt, für die von Eltern angefragte Betreuung findet daher keine Bedarfsprüfung statt. Durch ohnehin von fast allen Einrichtungen geplante Schließzeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel hatte diese Einschränkung vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe der Eltern.
Diesen Appell hat die Landesregierung NRW auf Basis des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 05.01.2021 für die Zeit ab dem 11.01.2021 zunächst bis zum 31.01.2021 und dann bis zum 14.02.2021 erneuert und verschärfte Regelungen für den „eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung“ getroffen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 11.01.2021 vor, dass die Betreuung in festen Gruppen zu erfolgen hat. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in Kindertageseinrichtungen die Betreuungsumfänge von 25, 35 und 45 Stunden um 10 Stunden gekürzt. Die Einrichtungen können auf die Einschränkungen verzichten oder eine Einschränkung in einem geringeren Umfang vornehmen. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge, Großtagespflegestellen sollen die Kinder nach Möglichkeit in zwei Gruppen aufteilen.
Diese Maßnahmen wurden jeweils mit eindringlichen Schreiben des Landesfamilienministers an Eltern, Kita-Beschäftigte, Träger und Kindertagespflegepersonen erklärt. Diese Schreiben wurden – wie die bisherigen Informationen zur Corona-Pandemie – kurzfristig entsprechend vom Kreisjugendamt verteilt und veröffentlicht.
Um den dringenden Appell zu unterstützen und die Eltern für die Einschränkungen zu entlasten, haben sich die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, die Elternbeiträge für alle Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 zu erlassen und den Ertragsausfall von rund 400 T-Euro jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Das soll auch für Eltern gelten, die das eingeschränkte Betreuungsangebot in der Kita und Kindertagespflege in dieser Zeit in Anspruch nehmen. Die gesonderte Vorlage sieht unter diesen Bedingungen die Beschlussfassung zum Verzicht auf die Elternbeiträge für Januar und einen Auftrag zur Verlängerung unter gleichen Konditionen vor.
Mit der Verlängerung des eingeschränkten Pandemiebetriebs ist die Lohnersatzleistung für Eltern von erkrankten Kindern („Kinderkrankentage/-geld“) auf die aktuellen Fälle ausgedehnt worden, in denen Eltern dem dringenden Appell folgen und keine Betreuung in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird in diesem Fall nun auch unabhängig von einer Erkrankung des Kindes gewährt und gleichzeitig ist die Höchstzahl der Tage von 10 auf 20 pro Jahr (für Alleinerziehende von 20 auf 40) verdoppelt worden. Das Kinderkrankengeld umfasst in der Regel 90% des Nettoarbeitsentgeltes, maximal 112,88 Euro pro Tag und wird von den Krankenkassen auf Antrag mit einer Bescheinigung der Kita gewährt.
Zuvor hatte bereits für den Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz im Infektions- bzw. Quarantänefall in der Kindertagesbetreuung das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Quarantäneverordnung NRW Regelungslücken geschlossen. Dieser Entschädigungsanspruch ist auf 67% des Verdienstausfalles, maximal 2.016 Euro pro Monat, für längstens 10 Wochen (für Alleinerziehende 20 Wochen) begrenzt.
Neben diesen finanziellen Entlastungen wird für Eltern mit der zunehmenden Dauer der Pandemie die Rückkehr zu einer regelmäßigen Kindertagesbetreuung immer wichtiger. Die Mehrfachbelastung aus eigener beruflicher Tätigkeit, Homeschooling für Schulkinder, Betreuung der Kita- bzw. Tagespflegekinder zu Hause oder in eingeschränktem Umfang und den allgemeinen Beschränkungen im gesellschaftlichen Leben führt immer mehr Familien an ihre Grenzen.
Nach dem im November und Dezember 2020 Infektionssachverhalte in der Kindertagesbetreuung deutlich zugenommen hatten, hat sich dies im Januar wieder abgeschwächt. Das Infektionsrisiko hat durch die allgemein gesunkene Inzidenz wie auch durch die geringere Kinder- und Beschäftigtenzahl in der Tagesbetreuung abgenommen.
Im eingeschränkten Pandemiebetrieb melden Kindertageseinrichtungen und Jugendämter für die Kindertagespflege Daten zur Belegung und zum Infektionsgeschehen an das Landesfamilienministerium. Im Kita-Bereich haben sich an der jüngsten Datenmeldung vom 28.01.2021 81 von 106 Kitas im Jugendamtsbezirk beteiligt (76 %). Die Belegung lag in diesen Kitas bei durchschnittlich 31% in einer Bandbreite von 10 bis 61 Prozent. Zwei Kitas waren aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen teilweise geschlossen. Drei Viertel der Kitas haben die Betreuungsumfänge nach der Regelung der Coronabetreuungsverordnung um jeweils 10 Wochenstunden reduziert, ein Viertel der Kitas können mehr Stunden oder den vollen Betreuungsumfang anbieten. 14 Kitas melden Personalausfälle aufgrund von Quarantäneverfügungen oder arbeitsmedizinischen Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus melden viele Träger Personalausfälle aufgrund von Kinderkrankentagen und der Betreuung eigener Kinder durch Homeschooling und Berücksichtigung des Appells in der Kindertagesbetreuung. In der Kindertagespflege ist das Infektionsgeschehen in den letzten beiden Monaten ebenfalls zurückgegangen. Waren im Dezember noch sieben Tagespflegepersonen in Quarantäne, ist im Januar bisher nur eine Tagespflegeperson betroffen. Einige wenige Tagespflegestellen haben nach Kontakten im Umfeld bzw. im Umfeld der Kinder für wenige Tage pausiert. In der Kindertagespflege werden aktuell 60% der Kinder mit einem Betreuungsvertrag tatsächlich betreut.
Für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung ist Anfang des Jahres die kostenlose freiwillige Testmöglichkeit verlängert worden. Kindertagespflegepersonen und Kita-Beschäftigte können sich bis zum 26.03.2021 (Osterferienbeginn) sechsmal anlasslos mittels PoC-Antigen-Test (sog. Corona-Schnelltest) auf SARS-CoV-2 testen lassen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land NRW. Bestätigungen zur Testberechtigung stellen die Träger bzw. für Tagespflegepersonen das Jugendamt aus.
Zum eingeschränkten Pandemiebetrieb hat das Land NRW die gesicherte Finanzierung auf Basis des originären Betreuungsumfanges für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erneuert, einzelne Fragestellungen müssen allerdings noch geklärt werden. Die zusätzlichen Aufgaben des Infektionsschutzes in Kitas unterstützt das Land NRW seit August 2020 mit dem Förderprogramm für Alltagshelfer/innen. Insgesamt 980 T-EUR, bis zu 10.500 Euro je Kita, wurden in dem ersten Zeitraum 01.08. bis 31.12.2020 an die Kita-Träger ausgezahlt. Das Land NRW setzt das Programm für weitere 7 Monate bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres am 31.07.2021 fort. Der Förderbetrag liegt entsprechend des längeren Zeitraums bei maximal 14.700 Euro je Kita. Für fast alle Kitas ist bereits ein Antrag eingegangen bzw. angekündigt. Insgesamt wird mit einer Fördersumme von 1,4 Mio. Euro kalkuliert, die vollständig vom Land NRW finanziert wird. Darüber hinaus hat das Land NRW weitere 2 Mio. FFP2- bzw. KN95-Masken für die Kindertagesbetreuung bereitgestellt, die Mitte Dezember über die Dachverbände der Kita-Träger und die Jugendämter an Kitas und Tagespflegepersonen verteilt worden sind.
Ein wichtiger Punkt für die Bewältigung der Corona-Pandemie bleibt nach wie vor die gute Kommunikation über alle Regelungen und örtlichen Bedingungen zwischen Land, Jugendamt, Trägern, Kitas und Kindertagespflegepersonen sowie insbesondere Eltern. Dies ist unter sehr eingeschränkten direkten Kontaktmöglichkeiten eine große Herausforderung. Digitale Formate haben dabei eine wachsende Bedeutung.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jugendhilfeplanung
Die Corona-Pandemie hat sich auf die Jugendhilfeplanung insbesondere auf die Sicherstellung der Beteiligung der unterschiedlichen in die Planungsprozesse einzubeziehenden Fachkräfte, Gremien und Institutionen ausgewirkt. Bei den an der Planung zu beteiligenden Gremien handelt es sich insbesondere um die drei Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung sowie um andere Gremien und institutionalisierte Arbeitstreffen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung eingesetzt sind oder an denen die Jugendhilfeplanung beteiligt ist. Dazu gehören u.a. AG Prävention sexualisierte Gewalt; kommunale Lenkungs-/ Steuerungsgruppen OGS, Arbeitstreffen Jugendhilfeplanung-Schulentwicklungsplanung.
Weiterhin wird über die Jugendhilfeplanung das Netzwerk Frühe Hilfen gesteuert und gemeinsam mit dem Schulamt für den Kreis Borken der Qualitätszirkel OGS.
Zu Beginn der Pandemie (März 2020) als noch nicht absehbar war, wie sich das Geschehen weiterentwickeln würde, wurden die geplanten Präsenzveranstaltungen abgesagt. Es wurden neue Termine zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart in der Hoffnung, dass diese als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden könnten. Da größtenteils auch zu dem späteren Zeitpunkt Präsenzveranstaltungen nicht möglich waren, wurden die meisten Sitzungen als Videokonferenzen durchgeführt. Vereinzelt wurden aber - sofern es die Infektionslage zuließ und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen – Präsenzveranstaltungen durchgeführt.
Eine Hürde zur Durchführung von Videokonferenzen bildet(e) die Anzahl der Teil-nehmer*innen des jeweiligen Gremiums. So ist die AG I „Tagesbetreuung“ die AG mit den meisten Mitgliedern (30-35 Personen). Um einen fachlichen Austausch per Videokonferenz durchführen zu können, wurde die Anzahl der Teilnehmer*innen reduziert. Dazu wurden die Mitglieder aufgefordert, sich – sofern mehrere Teilnehmer*innen einem Sozialraum und/oder einem Träger angehören – sich auf Orts- bzw. Trägerebene abzustimmen, wer an der Konferenz teilnimmt.
Die Durchführung von Videokonferenzen wurde von den Beteiligten als Möglichkeit angesehen, die trägerübergreifende Kommunikation auch in Pandemie-Zeiten weiter aufrecht zu erhalten. Gleichwohl bestand Konsens bei den Mitgliedern aller Arbeitsgemeinschaften, dass Videokonferenzen kein adäquater Ersatz für Präsenzveranstaltungen sind, da die Kommunikation deutlich eingeschränkt ist und der fachliche Diskurs dadurch qualitativ beeinträchtigt wird.
Ausblick:
Es muss weiter aufmerksam
beobachtet werden, wie sich die Pandemie in den Familien weiter auswirkt. Dies
gilt besonders für den Schutzauftrag zum Kindeswohl, aber auch für
erzieherische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe. Dabei kommt der Kooperation
mit Institutionen wie Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesbetreuung
eine hohe Bedeutung zu.