Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, aus den beiden vorliegenden Bewerbungen
a) der DRK Sozialer Service und Bildung gGmbH, Borken (DRK) und
b) der Outlaw gGmbH für Kinder- und Jugendhilfe, Münster/Steinfurt (OKJ)
die künftige Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung in Heek-Nienborg der
….
zu übertragen.
Rechtsgrundlage:
SGB VIII, Kinderbildungsgesetz
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016
Sachdarstellung:
Aus der Aktualisierung der mittelfristigen Betreuungsbedarfsplanung vom
November 2020 und dem Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2021/22 ergeben
sich zusätzliche Ü3- und U3-Bedarfe in der Kindertagesbetreuung in
Heek-Nienborg von mindestens einer Gruppe. Darüber hinaus wird ein neues
Wohnbaugebiet in Nienborg ausgewiesen. Durch den Anstieg der noch niedrigeren
Nachfragequoten in den U3-Altersjahrgängen wird weiterer Betreuungsbedarf
erwartet. Eine vom Rat der Gemeinde Heek eingesetzte Arbeitsgruppe aus
Vertretern des Rates und der Gemeindeverwaltung sowie mit Beteiligung des
Kreisjugendamtes hat sich mit verschiedenen Lösungsansätzen befasst. Der Rat der
Gemeinde Heek hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2020 für die Errichtung einer
neuen zweigruppigen Kindertageseinrichtung zur Versorgung der Betreuungsbedarfe
ausgesprochen.
Nach den Ergebnissen des aktuellen Anmeldeverfahrens soll der Träger der
neuen Kindertageseinrichtung vor der Errichtung des Kita-Gebäudes auch mit dem
Betrieb einer Übergangslösung beauftragt werden.
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016 und der
Planungsbegleit-gruppe am 07.02.2017 und 25.06.2018 wurde das Verfahren bei der
Trägersuche für eine neue Kindertageseinrichtung beraten. Auf dieser Basis wird
der Jugendhilfeausschuss fortwährend über die Planungen informiert und
insbesondere wird darüber eine Verständigung herbeigeführt, ob und in welcher
Weise das Trägersuchverfahren durchgeführt wird.
Die konkrete Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren für die
Trägerschaft der neuen Kita inklusive einer Übergangslösung wurde den
Mitgliedern des Jugendhilfe-ausschusses am 18.12.2020 übersandt. In der Folge
wurde die Ausschreibung am 21.12.2020 an alle Kita-Träger mit Sozialraumbezug
zum Jugendamtsbezirk des Kreises Borken gerichtet. Es haben die beiden
folgenden Träger von Kindertageseinrichtungen ihr Interesse an der Trägerschaft
bekundet:
a)
der DRK Sozialer Service und Bildung gGmbH,
Borken (DRK) und
b) der Outlaw gGmbH für Kinder- und Jugendhilfe, Münster/Steinfurt (OKJ).
Die Bewerbungen wurden den Ausschussmitgliedern am 22.01.2021 übersandt.
Beide Träger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit umfangreicher
Erfahrung im Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Die Outlaw gGmbH ist ein
bundesweit tätiger Jugendhilfeträger und ist in NRW insbesondere in Münster und
dem Kreis Steinfurt, so z.B. in der Nachbargemeinde Ochtrup, als Träger von
Kindertageseinrichtungen tätig. Im Kreis Borken betreibt dieser Träger bisher
keine Kindertageseinrichtung, allerdings arbeitet das Kreisjugendamt im Bereich
der Hilfen zur Erziehung mit dem Träger zusammen.
Das DRK ist als Träger von Kindertageseinrichtungen bekannt und betreibt
mit 7 Untergruppierungen 19 Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk.
Die o.g. Gesellschaft betreibt 3 Kindertageseinrichtungen im
Kreisjugendamtsbezirk.
Der neue Bewerber Outlaw gGmbH hat sich am 27.01.2021 einem Gremium aus
Vertreter/innen des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Heek sowie des
Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung des Kreisjugendamtes vorgestellt. Auf
eine erneute Vorstellung des Bewerbers DRK wurde verzichtet, da der Träger sich
im letzten Ausschreibungsverfahren und bei den Beratungen zu Lösungsansätzen
für den aktuellen Mehrbedarf bereits vorgestellt hat, den Zuschlag für die neue
DRK-Kita Wunderwerk im Ortsteil Heek erhalten hat und gut bekannt ist.
Für beide Interessensbekundungen kann festgestellt werden, dass die
Träger geeignete und erfahrene Träger von Kindertageseinrichtungen sind. Die
Arbeitsgruppe hat am 27.01.2021 die beiden Bewerbungen auf Basis der
Ausschreibungskriterien bewertet. Das Kreisjugendamt hat an der AG-Sitzung
beratend teilgenommen. In der Beratung der Arbeitsgruppe ist deutlich geworden,
dass zwei gute Bewerbungen um die Trägerschaft der Kita vorliegen und die
Entscheidung für die Empfehlung zur Vergabe der Trägerschaft letztlich in der
Ratssitzung am 03.02.2021 getroffen werden müsse.
Die Entscheidung des Rates der Gemeinde Heek wird bis zur Sitzung
nachgereicht.
Anlagen:
Anlage 1 – Empfehlungsbeschluss der Gemeinde Heek (wird nachgereicht)