Der Kreistag nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die bisherige Abwicklung der Maßnahmen zur Anpassung der Start- und Landebahn am Flugplatz Stadtlohn-Vreden vollständig im vorgegebenen Kostenrahmen liegt.
Angesichts einer erhöhten Bereitstellung von Landesmitteln stellt der Kreistag vom notwendigen hälftigen Eigenanteil (900 T€) in Höhe seiner Beteiligung an der Flugplatz Wenningfeld GmbH (88 %) die Finanzierung weiterer Baustufen (Erneuerung und Anpassung der Rollwege, GPS-System sowie Verlegung der Segelflugbahn) bereit. Dies entspricht einem Betrag von 792 T€.
Rechtsgrundlage:
§ 26, Abs. 1, Satz 1 der Kreisordnung (KrO)
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 27.05.2004 hat der Kreistag die Förderung der Anpassung des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden an die erhöhten Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinie JAR-OPS 1 beschlossen. Hierzu hat er für den Ausbau der Start- und Landebahn auf eine asphaltierte Gesamtlänge von 1.800 m den hälftigen Eigenanteil von zunächst 2,5 Mio.€ im Haushalt 2004 bereitgestellt. Soweit erforderlich, sollten aus dem Haushalt 2005 zusätzlich bis zu 250.000 € (= 10%) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung durch den Kreis Borken stand unter dem Vorbehalt einer mindestens gleich hohen Bezuschussung durch das Land NRW. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 0078/2004 sowie die entsprechende Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 27.05.2005 wird insoweit verwiesen.
Die zur Förderung erforderliche Kofinanzierung durch das Land NRW konnte zunächst nicht erreicht werden. Obwohl die Maßnahme gegenüber der Genehmigungsplanung schon um die zusätzlich notwendige Verlängerung der Rollwege sowie die Verlegung der Segelflugbahn nach Süden reduziert worden war, sah sich der Landtag vor der Landtagswahl im Mai 2005 nicht in der Lage, die entsprechenden Haushaltsmittel im Landeshaushalt frei zu geben.
Wegen dieser Verzögerung musste zu Beginn des Jahres 2005 eine Übergangsgenehmigung bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden, zu deren Umsetzung die Sicherung erheblicher Flächen erforderlich war. Der Kreistag hat mit Blick auf eine Fortführung des Geschäftsflugverkehrs am Flugplatz Stadtlohn-Vreden dieser Sicherung mit Beschluss vom 20.01.2005 (SV-Nr. 0430/2004) zugestimmt. Die Übergangsgenehmigung wurde daraufhin am 23.02.2005 erteilt und inzwischen durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NW in einem Eilverfahren auch für rechtswirksam erklärt.
Der im Mai neugewählte Landtag hat eine neue Position zur Förderung des Ausbaues eingenommen. Eine Fördersumme von 4,0 Mio.€ ist bereit gestellt worden. Diese gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich erhöhte Fördersumme, mit der bei einer angenommenen Förderquote von 50% ein Investitionsvolumen von 8,0 Mio.€ zuzüglich Mehrwertsteuer umgesetzt werden könnte, macht grundsätzlich die Realisierung der Gesamtmaßnahme im Rahmen der beantragten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel. Im Einzelnen stellt sich hierzu die Situation wie folgt dar:
Die eigentliche Verlängerung der Start- und Landebahn von derzeit 1.080 m auf künftig 1.800 m asphaltierte Fläche lässt sich auch nach neueren Kostenschätzungen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von 5,4 Mio.€ realisieren. Die Überschreitung der ursprünglichen Summe von 5,0 Mio.€ war ja schon im Mai 2004 befürchtet worden und hat sich insbesondere aufgrund erhöhter Ausgleichsverpflichtungen im inzwischen fast abgeschlossenen Genehmigungsverfahren bestätigt. Konkret bedeutet dies, dass ein bereits beschlossener erhöhter Eigenanteil von 0,2 Mio.€ aus dem Haushalt 2005 bereit gestellt werden muss. Finanziert werden kann dieser Eigenanteil aus dem außerplanmäßigen Veräußerungserlös für das ehemalige Gesundheitsamt in Gronau.
Neben der Verlängerung der eigentlichen Start- und Landebahn sieht der Genehmigungsantrag für den Flugplatzausbau auch die entsprechende Anpassung der Rollwege vor. Diese Maßnahme, die 2004 noch mit Blick auf nicht zu erwartende Landesmittel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde, dient dazu, die Start- und Landevorgänge schneller abwickeln zu können. Insbesondere entfällt das ansonsten notwendige Wenden und Rangieren der Maschinen auf der Start- und Landebahn, währenddessen keine weiteren Maschinen die Bahn benutzen können. Mit dem entsprechenden Ausbau der Rollwege können somit vor allem ansonsten notwendige Warteschleifen bei landenden Maschinen und unnötige Wartezeiten bei startenden Maschinen minimiert werden. Dies dient vor allem der Verringerung von Emissionen, ist aber auch wirtschaftlich sinnvoll.
Trotz dieser Vorteile wird vorgeschlagen, auch derzeit die Rollwege nur bis zu den nach innen versetzten Landeschwellen auszubauen. Hierdurch können insgesamt Kosten eingespart werden und die Nutzung der nicht durch entsprechende Rollwege erschlossenen Bahnenden ist in der Praxis auf wenige Fälle beschränkt, da es sich um Sicherheitsflächen für große Maschinen, die vollbeladen unter eher ungünstigen Wetterbedingungen starten oder landen, handelt. In diesen Fällen erscheint auch künftig ein Wenden und Rangieren für alle Beteiligten zumutbar, um dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Vorteile für einen Vollausbau können sich künftig aber insbesondere aus der möglichen Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes ergeben. In diesem Fall müssten die fehlenden Rollwege dann ergänzt werden.
Für den Ausbau der Rollwege bis zu den Anflugschwellen wird mit Investitionsausgaben von 0,7 Mio. € gerechnet. Hierin eingeschlossen ist die aus technischen Gründen notwendige Sanierung und Verbreiterung der vorhandenen Rollwege.
Für eine optimale Ausnutzung des Bahnsystems empfiehlt sich darüber hinaus auch die Installation eines einfachen Instrumentenanflugsystems. Der Flugplatz verfügt seit Jahren über die luftrechtliche Genehmigung eines solchen Verfahrens, konnte diese aber wegen der noch vor wenigen Jahren extrem hohen Anschaffungskosten für ein solches Verfahren nicht umsetzen. Inzwischen sind die Systeme aufgrund des deutlich verbesserten und vereinfachten Einsatzes von GPS-Verfahren spürbar preiswerter geworden. Es erscheint möglich, ein solches System für den Preis von rd. 0,1 Mio.€ aufbauen zu können, wodurch vor allem die Sicherheit am Platz bei eher ungünstigen Wetterlagen zusätzlich verbessert werden könnte.
In einem letzten Baustein ist die Verlegung der Segelflugbahn nach Süden vorgesehen. Wegen der notwendigen Verbreiterung der Start- und Landebahn von 20 m auf 30 m, ist ein paralleler Betrieb von Motor- und Segelflug nicht möglich. Auch dies führt regelmäßig zu vermeidbaren Wartezeiten beim Starten und Landen und mindert somit auch die Effizienz des Flugplatzes. Durch eine angemessene Südverlegung der Segelflugbahn kann dieses Problem behoben werden. Zusätzlich dient auch diese Maßnahme durch eine Entflechtung der Flugbewegungen, insbesondere im Landeanflug der Segelmaschinen, zu einer verbesserten Sicherheit. Die Ausgaben für diese Maßnahme betragen voraussichtlich 1,0 Mio.€.
Insgesamt beträgt der zusätzliche Investitionsrahmen somit 1,8 Mio.€. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Kofinanzierung durch das Land erscheint es sinnvoll und notwendig, diese Investitionen kurzfristig zu tätigen und den erforderlichen Eigenanteil von 0,9 Mio. € der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Sinnvollerweise erfolgt dies auf der Basis der neu geordneten Anteilsverhältnisse an der Flugplatz Wenningfeld GmbH. Hiernach hat der Kreis Borken 88 % und die Städte Stadtlohn und Vreden jeweils 6 % zu tragen. Auf den Kreis Borken entfällt somit eine Anteilsfinanzierung von 792.000 €.
Die derzeit geplanten Maßnahmen sind mit einem Gesamtkostenvolumen von 7,2 Mio.€ veranschlagt. Ausgehend von einer hälftigen Landesbeteiligung würden damit die im Landeshaushalt bereit gestellten Mittel von 4,0 Mio. € noch nicht ausgeschöpft. In den konkreten Fördergesprächen mit dem Land NRW soll jedoch versucht werden, zumindest für Teilbereiche der Maßnahme eine höhere Förderquote zu erzielen. Ob und inwieweit dies gelingt, hängt aber von der noch notwendigen Ausführungsplanung, die erst nach Auswertung der zu erwartenden luftverkehrsrechtlichen Genehmigung erstellt werden kann, ab. Insoweit ist abschließend darauf hinzuweisen, dass auch die jetzt kalkulierten Zahlen sich durch unerwartete Auflagen im Genehmigungsbescheid oder Kostenerhöhungen in der konkreten Ausschreibung der Arbeiten noch verändern können.
Entscheidungsalternativen:
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Auf die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel kann verzichtet werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die jetzt bereitgestellten Landesmittel nicht vollständig abgerufen werden können. Die Chance zur weiteren Optimierung des Flugbetriebes am Flugplatz Stadtlohn-Vreden bliebe damit ungenutzt. Soweit Flächen dann nicht mit saniert werden können, fallen hierfür mittelfristig erhöhte Unterhaltungsausgaben an.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Ausgehend von einer 20-jährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 4 % ergeben sich jährliche Belastungen von durchschnittlich 56.000 €.