Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung werden
der Bildungsgang „dreijährige (Höhere) Berufsfachschule "Staatlich geprüfte/r gestaltungstechnische/r Assistent/in im Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign" gem. APO-BK Anlage C 1, am Berufskolleg Bocholt-West, Bocholt,
der Aufbaubildungsgang „Bildung
und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder“ in Teilzeitform gem.
APO-BK Anlage E am Berufskolleg Lise Meitner in
Ahaus,
der Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife (Erziehungswissenschaften) mit dem fachlichen Schwerpunkt Erziehung und Soziales“ gem. APO-BK Anlage D 16, am Berufskolleg Borken
und der Bildungsgang „Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege“ in Teilzeitform gem. APO-BK Anlage E am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus
zum Schuljahr 2006/07 errichtet.
Rechtsgrundlage:
§§ 4 e, 8, 10 Schulverwaltungsgesetz
Sachdarstellung:
1. Errichtung
einer dreijährigen (Höheren) Berufsfachschule „Staatlich geprüfte/r gestaltungstechnische/r
Assistent/in im Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign gem. APO-BK Anlage C
1 am Berufskolleg Bocholt-West
Am Berufskolleg Bocholt-West soll mit der Einrichtung dieser neuen Schulform das Bildungsangebot in der Region Bocholt/Südkreis Borken erweitert werden. Das Bildungsangebot für Schülerinnen mit Fachoberschulreife gliedert sich auf in kaufmännische Angebote (Höhere Handelsschulen) und gewerblich-technische Angebote (Informationstechnische Assistenten).
Trotz dieser Angebotspalette werden nicht alle Jugendlichen ausreichend versorgt. Am Berufskolleg Bocholt-West werden z. Zt. 28 junge Menschen mit Fachoberschulreife in Bildungsgängen beschult, für die keine Fachoberschulreife erforderlich ist, bzw. das Bildungsziel darin besteht, die Fachoberschulreife zu erwerben (Berufsgrundschuljahr, insbesondere für die Bereiche Farbtechnik, Raumgestaltung, Holztechnik und den Jungarbeiterklassen).
Für die Jugendlichen, deren Kompetenzen im kreativen und gestalterischen Bereich liegen, gibt es weder eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen, noch vollzeitschulische Angebote. Da aus Erfahrung an den Standorten diese Bildungsgänge mehr von jungen Frauen besucht werden, ist die Einrichtung dieses Bildungsganges auch ein Beitrag zur gezielten Frauenförderung in dieser Region.
Bildungsziel:
Die dreijährige (Höhere) Berufsfachschule qualifiziert Schüler und Schülerinnen durch eine Berufsabschlussprüfung als „Staatlich geprüfte/r gestaltungstechnischer Assistent/in im Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign“ und durch die Fachhochschulreife. Diesem Bildungsgang ist ein achtwöchiges Betriebspraktikum angeschlossen.
Der Berufsabschluss qualifiziert die Absolventen für Arbeitsplätze in Grafikateliers im Druck- und Fotobereich, Werbeagenturen, Film- und Fernsehanstalten, Messe- und Ausstellungsbau.
Es ist aber davon auszugehen, das die überwiegende Anzahl der Absolventen ein Fachhochschulstudium aufnehmen wird. Interessante Studienschwerpunkte sind hier: Innenarchitektur, Interieur-, Objekt-, Grafik-, Textil- und Modedesign.
Zugangsvoraussetzungen:
Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife –
Regionale Einordnung:
Der formal identische Bildungsgang wird am Berufskolleg Standort Coesfeld angeboten. Die für diesen Bildungsgang relevanten Einzugsbereiche überschneiden sich nicht.
2. Errichtung
des Aufbaubildungsganges „Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen
für Kinder“ in Teilzeitform gem. APO-BK Anlage E am Berufskolleg Lise Meitner,
Ahaus
Der vom Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus geplante Bildungsgang ist ein gezieltes Weiterbildungsangebot für die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik und des Bildungsganges „Allgemeine Hochschulreife/Erzieherin/Erzieher“ und schließt an die berufliche Erstausbildung in den genannten Bildungsgängen und an den praktischen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.
Der Anspruch auf Bildung und Schulvorbereitung, den die Eltern, die Schule und die Öffentlichkeit an die Tageseinrichtungen für Kinder stellen, steigt deutlich an. Der Auftrag, Kinder zur Schulfähigkeit zu führen, stellt veränderte Anforderungen an die Einrichtungen. Um diesen besser gerecht werden zu können, ist das Interesse der Erzieherinnen und Erzieher unserer Region an diesen Weiterbildungsgang groß.
Bildungsziel:
Die Bildungsvereinbarung NRW, die den vorschulischen Einrichtungen verschiedene Bildungsbereiche vorgibt und deren Dokumentation fordert, die Pisa-Studien, die verstärkt die Vorbereitung durch die Kindergärten auf die Grundschule fordern, haben deutlich zu Verunsicherungen bei den in den Einrichtungen verantwortlichen Leiterinnen und Erzieherinnen geführt. Die Ankündigung der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW bis zum Jahre 2010 das Schuleingangsalter auf fünf Jahre zu senken und das Eintrittsalter in den Kindergärten auf zwei Jahre herabzusetzen, hat zu weiteren Verunsicherungen geführt. Bedingt durch die jahrelange Arbeit in der Fachschule für Sozialpädagogik und im Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife/Erzieherin/Erzieher“ steht das Berufskolleg Lise Meitner in engem Kontakt zu den sozialen Einrichtungen. Ehemalige Schülerinnen und Schüler haben wiederholt ihr Interesse um Weiterbildungsmaßnahmen geäußert, die ihnen Hilfestellung und mehr Professionalität im Umgang mit Bildung und Schulvorbereitung, berufliche Handlungskompetenz bieten und bessere Berufschancen eröffnen.
Zugangsvoraussetzungen:
Abschluss der Fachschule des Sozialwesens
Regionale Einordnung:
Der genannte Ausbildungsgang passt sich in das Schulprofil ein und leistet einen Beitrag zur Weiterqualifizierung vorrangig für Erzieherinnen und damit zur Frauenförderung, die im Schulprogramm verankert ist.
Dieser Aufbaubildungsgang wird in keinem der benachbarten Berufskollegs angeboten.
3. Errichtung eines Bildungsganges „Allgemeine Hochschulreife (Erziehungswissenschaften) mit dem fachlichen Schwerpunkt Erziehung und Soziales“ gem. APO-BK Anlage D 16 am Berufskolleg Borken
Am Berufskolleg Borken soll dieser Bildungsgang im Bereich Erziehung und Soziales als Ergänzung zu den Bereichen Wirtschaft und Technik angeboten werden. Schulintern ergäbe sich bei einer Einrichtung dieses Bildungsganges eine wesentlich bessere Möglichkeit zur Laufbahnberatung und Unterstützung im Profil der Schülerinnen. Im Jahr 2004 z. B. lag der Anteil der neu beginnenden Schülerinnen und Schüler zur Fachoberschule, Sozial- und Gesundheitswesen und zur (höheren) Berufsfachschule mit dem Vermerk der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bei 40 %. Diesen Schülerinnen und Schülern wird die oft erwünschte Erlangung der Hochschulreife durch mangelnde Möglichkeiten am Ort verwehrt. Eltern und Schülerinnen erkundigen sich zwar verstärkt nach der „Allgemeinen Hochschulreife", lassen sich dann aber abschrecken durch weite Wege und ungünstige Verkehrsverbindungen etwa nach Recklinghausen und Coesfeld. Diese Situation ist insbesondere deshalb fatal, als sie vor allem gerade die Mädchen des ländlich orientierten Kreises Borken trifft, die ein Hochschulabschluss im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen in besonderer Weise ansprechen würde. Im Unterschied zum Nordteil gibt es im Südteil des Kreises bislang kein passendes Angebot.
Bildungsziel:
Die Einrichtung dieses Bildungsganges wendet sich an die Schülerinnen und Schüler mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und ist insbesondere für diejenigen von Interesse, die ein Studium und eine berufliche Perspektive im pädagogischen Bereich anstreben.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsfachschule z. B., die – wie schon häufiger in der Vergangenheit – nach ihrer Fachhochschulreife die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife anstreben, können etwa bei Fragen und Problemen zur zweiten Fremdsprache und zur Ableistung des Praktikums frühzeitig beraten und wesentlich zielgerechter gefördert werden.
Ziel muss sein, vorhandenes Potential bei Schülerinnen und Schülern auszuschöpfen und auf diese Weise den Anteil der Schulabgänger mit „Allgemeiner Hochschulreife“ im Kreis Borken zu steigern.
Zugangsvoraussetzungen
Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Regionale Einordnung:
Formal identische Bildungsgänge werden am Berufskolleg in Recklinghausen und Coesfeld angeboten. Die für diesen Bildungsgang relevanten Einzugsbereiche überschneiden sich nicht.
4. Errichtung
des Bildungsganges „Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung
Heilerziehungspflege“ in Teilzeitform gem. APO-BK Anlage E am Berufskolleg Lise
Meitner, Ahaus
Am Berufskolleg Lise Meitner besteht seit einigen Jahren die Fachschule für Heilerziehungspflege in Vollzeitform. Die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe ist sehr erfolgreich.
In der Teilzeitform ist der/die Schüler/Schülerin gleichzeitig drei Jahre mit einem 20 Std.-Vertrag gegen Vergütung in dieser Einrichtung der Behindertenhilfe tätig. Das Berufsanerkennungsjahr ist somit integriert. Der mehrheitlich theoretische Unterricht wird durch die gelebte Praxis bereichert. Die Einrichtungen der Behindertenhilfe können sich während der 3 Jahre ein umfassendes Bild von ihrem Praktikanten/von ihrer Praktikantin machen und erhalten so wertvolle Entscheidungshilfen für eine Festanstellung.
Bildungsziel:
Es wird immer mehr alte, behinderte und hilfsbedürftige Menschen geben, die der Hilfe zur Verrichtung der Grundbedürfnisse und/oder der Anleitung zur Selbsthilfe bedürfen, sowohl im stationären, wie im ambulanten Bereich. Die Arbeitsbereiche decken den Rahmen Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit ab.
Grundsätzlich ist der/die Heilerziehungspfleger/in ein Beruf, der sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten kann.
Bei den Schülerinnen und Schülern besteht eine Nachfrage nach einer Ausbildung in Teilzeitform, da sich die Rahmenbedingungen durch die neuen Richtlinien verändert haben (Fahrgeldrückerstattung). Die Ausbildung setzt eine Erstausbildung voraus, die Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt fünf Jahre. Sie unterscheidet sich von der Ausbildung des/der Erziehers/in darin, dass sie über ein zusätzliches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Bezugspersonen verfügen, die behindert – in der Regel mehrfachbehindert – sind. Mit dem Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
Zugangsvoraussetzung:
Fachoberschulreife und den Nachweis der persönlichen Eignung, die durch die Vorlage eines Führungszeugnisses zu erbringen ist und
den Abschluss der Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf wie:
· staatlich geprüfte Kinderpflegerin/-pfleger
· staatlich geprüfte Sozialhelferin/-helfer
· staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/-helfer.
Regionale Einordnung:
Der formal identische Bildungsgang wird an den Berufskollegs der benachbarten Kreise nicht angeboten.
Schulentwicklungsplanerische Einordnung:
Der Kreis Borken ist bemüht, die Ausbildungsbereitschaft der jungen Erwachsenen in ihrem Interesse und im Interesse der Region bestmöglichst zu fördern und zu nutzen.
Die Unterrichtsversorgung der Berufsschulklassen wird durch die Errichtung der Bildungsgänge nicht beeinträchtigt. Die Vorhaben entsprechen den schulentwicklungsplanerischen Absichten des Kreises Borken und werden durch den gültigen Schulentwicklungsplan – 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Borken, Ziff. 4.5, „Realisierungsplanung in den Beruflichen Schulen“ – abgedeckt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Hinweis für die Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Eine Finanzierung aus dem laufenden Budget ist dann gegeben, wenn das Vorhaben unter Herausnahme früherer einmaliger Effekte ohne Budgeterhöhung abgewickelt werden kann.
Folgewirkungen, die Einfluss auf das Budget haben, sind insbesondere ein durch das Vorhaben entstehender höherer Personalaufwand durch zusätzliche oder höher dotierte Stellen, größerer Sachaufwand (z. B. Raumkosten, Arbeitsmittel, veränderte technische Anforderungen) und höhere Zahlungen an Dritte (z. B. aufgrund von Anpassungsklauseln). Auch positive Budgetveränderungen sind zu nennen.
Soweit Beträge noch nicht genau beziffert werden können, müssen ungefähre Angaben erfolgen. Denn nicht erwähnte Budgetverschlechterungen werden bei der Budgetanpassung nicht berücksichtigt.